In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, die zum Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 70 Jahre alt sind..
Von der Gemeinde Seeon-Seebruck müssen mindestens 10 Personen vorgeschlagen werden.
In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, sich selbst für das Schöffenamt zu bewerben oder andere für geeignet erscheinende Personen vorzuschlagen.
Sie können Ihre Bewerbung bzw. Vorschläge bis zum 28.02.2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstraße 10, 83358 Seebruck
Für die Bewerbung bzw. Vorschläge werden folgende Angaben benötigt:
Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Anschrift und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.
Das Bewerbungsformular und weitere Informationen zur Schöffenwahl können Sie unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ herunterladen und einsehen.