Aufgrund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) erlässt die Gemeinde Seeon-Seebruck folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren:
§ 1
Änderung
Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 02.10.2018, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Seeon-Seebruck Nr. 41 vom 12.10.2018, wird wie folgt geändert:
1.) Nr. 5.2 Sicherheitswachen erhält folgende Fassung:
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG wird pro Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende der Stundensatz in § 11 Abs. 5 AVBayFwG in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.
Abweichend von Nr. 5 Satz 2 wird für die Anfahrt und Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt zum 01.03.2023 in Kraft.