Öffentliche Zahlungsaufforderung
Steuertermin: 1. Quartal 2023
Zum 15.02.2023 werden folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
(1. Quartal 2023)
Grundsteuer A und B 1. Rate
Gewerbesteuer-Vorauszahlung 1. Rate
Wassergebühren-Vorauszahlung 1. Rate
Kanalgebühren-Vorauszahlung 1. Rate
Zugleich werden eventuelle Nachforderungen an Kanal- und Wasserverbrauchsgebühren für die Abrechnung 2022 lt. Bescheid fällig.
Wir bitten um pünktliche Überweisung der fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeinde Seeon-Seebruck.
Ansonsten ist die Gemeindekasse gesetzlich verpflichtet, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und ggf. Säumniszuschläge zu erheben.
Bei Vorliegen einer Abbuchungsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) werden die fälligen Beträge – wie bisher - automatisch von Ihrem Bankkonto abgebucht.