Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Mieter und Eigentümer, die ein geringeres Einkommen haben. Aufgrund steigender Mieten und auch Nebenkosten wurde das Wohngeld zum 1.1.2023 reformiert. Jetzt haben bis zu 2 Millionen Haushalte Anspruch auf durchschnittlich 370 Euro Wohngeld.
Viele sind sich aber unsicher oder wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf Wohngeld haben. Hier empfehle ich folgenden Wohngeldrechner im Internet:
https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml
Hier kann das Bundesland und der Landkreis passend ausgewählt werden, man gibt die Einkommen ein und welche Miete und Nebenkosten man zahlen muss. Beim Lastenzuschuss (bei Eigentum) müssen entsprechend die Tilgungsrate und andere Daten eingegeben werden.
Als Mieter bekommt man das Wohngeld, wenn ein eigenes Einkommen erzielt wird. Das kann ein Gehalt, eine Rente, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld 1 sein. Beim Bezug von Bürgergeld/Arbeitslosengeld 2 besteht kein Anspruch, da hier die Wohnkosten schon eingerechnet sind. Hier nun einige Berechnungsbeispiele:
Mietwohnung – alleinstehende Rentnerin
Eine Frau wohnt auf 60 qm und zahlt 500 € Miete und 100 € für Nebenkosten, ihre Rente beträgt 1300 €. Hier kommt der Wohngeldrechner auf einen Anspruch von 127 €
Mietwohnung – Ehepaar:
Der Mann verdient 1800 € brutto und die Frau geringfügig 500 €. Bei einer Miete von 750 € für eine 80 qm Wohnung würden sie laut Wohngeldrechner 104 € erhalten.
Wenn man noch Kinder und Kinderbetreuungskosten hat, steigt das Wohngeld dann gleich erheblich an, siehe Beispiel Lastenzuschuss.
Die meisten glauben ja, dass es das Wohngeld nur für Mietwohnungen gibt. Aber auch Eigentümer können Wohngeld als Lastenzuschuss erhalten, wenn sie selbst in der Immobilie wohnen. Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Betriebskosten oder zu der Kreditrückzahlung für die Baukosten. Vermögen wird übrigens schon berücksichtigt, wobei ein Alleinstehender 60.000 € besitzen darf und für jede weitere Person in der Wohnung kommen noch 30.000 € Freibetrag dazu.
Eigentum/Lastenzuschuss – Familie
Eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren lebt im Eigenheim. Die Wohnfläche beträgt 120 qm, der Vater verdient 3000 € brutto, die Ehefrau geringfügig 500 €. Kinderbetreuungskosten in Höhe von ca. 180 € monatlich fallen an. Die Familie tilgt 1200 €, es gibt eine Eigenheimzulage von 300 €. Grundsteuer und sonstige Kosten habe ich ungefähr geschätzt. Diese Familie würde laut Wohngeldrechner 293 € Wohngeld erhalten.
Wie man an den Beispielen sieht, kann es sich durchaus lohnen einen Wohngeldantrag zu stellen, da es aufgrund der Neuregelung ab 2023 mehr Anspruchsberechtigte gibt. Am einfachsten können Sie wie oben erwähnt den Wohngeldrechner benutzen oder Sie können sich auch bei Quartiersmanagerin Ulrike Ganslmeier melden, die bei den Wohngeldanträgen in der Gemeinde unterstützt.