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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Erneute Aufforderung Schöffen

Dringend Schöffen gesucht

Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden noch dringend Schöffen gesucht.

Von der Gemeinde Seeon-Seebruck müssen mindestens 10 Personen vorgeschlagen werden. Leider haben sich bis zur Bewerbungsfrist nur 8 Personen gemeldet.

Wir möchten hiermit nochmals einen Aufruft starten, sich selbst für das verantwortungsvolle Ehrenamt zu bewerben oder andere für geeignet erscheinende Personen vorzuschlagen. In letzter Konsequenz wird die Gemeinde Personen vorschlagen müssen, die sie für geeignet hält.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, die zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 70 Jahre alt sind. Da das Amt eines Schöffen ein Ehrenamt ist, werden Sie als Schöffe vom Arbeitgeber für diese Tätigkeit freigestellt.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bzw. Vorschläge bis zum 10.03.2023 schriftlich an uns oder geben sie persönlich bei folgender Stelle ab:

Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstraße 10, 83358 Seebruck

Für die Bewerbung bzw. Vorschläge werden folgende Angaben benötigt:

Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Anschrift und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen zur Schöffenwahl können Sie unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ herunterladen und einsehen.