Am Samstag, den 21. Januar 2023 um 19.30 Uhr findet im Schulungsraum des Feuerwehrhauses in Großziegenfeld die nicht öffentliche Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Großziegenfeld statt.
Hierzu ergeht an alle Jagdgenossen herzliche Einladung.
T a g e s o r d n u n g
| 1. | Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers |
| 2. | Protokoll der letzten Jahresversammlung |
| 3. | Kassenbericht 2021 und 2022 |
| 4. | Bericht Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft |
| 5. | Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung |
| 6. | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung |
| 7. | Sonstiges, Wünsche und Anträge |
Es gelten bei der Versammlung die allgemeinen Hygieneregeln.
Jagdgenossen, deren jagdbare Grundfläche sich gegenüber den Angaben im Jagdkataster durch Zuerwerb, Hofübergabe oder Veräußerung geändert haben, sind verpflichtet, diese Änderungen noch vor der Versammlung unter Vorlage entsprechender Nachweise nach § 3 Abs. 2 der Satzung gegenüber dem Jagdvorsteher bekannt zu geben und die entsprechende Änderung des Jagdkatasters zu beantragen.
Abwesende Jagdgenossen können sich durch schriftliche Vollmacht durch einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen. Dabei darf jedoch ein Jagdgenosse maximal von einem anderen Jagdgenossen vertreten werden. Ohne schriftliche Vollmacht darf der Ehegatte, ein volljähriger Verwandter in gerader Linie oder ein ständig in seinem Dienst beschäftigte Person einen Jagdgenossen im Verhinderungsfall vertreten.