Titel Logo
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Gemeinderat vom 07.12.2023

Gemeinsame Klärschlammtrocknung am Müllheizkraftwerk des Zweckverbandes Müllheizkraftwerk Stadt und Landkreis Bamberg

Der Zweckverband Müllheizkraftwerk Stadt und Landkreis Bamberg überlegt, eine eigene Klärschlammtrocknung zu schaffen, die ca. 2029 in Betrieb gehen könnte. Es ist seitens der Gemeinde eine Erklärung abzugeben, ob die Klärschlammtrocknung künftig über den Zweckverband erfolgen soll.

Der 1. Bürgermeister führt aus, dass die Gemeinde Königsfeld 2024 aus der landwirtschaftlichen Verwertung aussteigen wird und den anfallenden Klärschlamm künftig pressen lässt. Die Pressung soll zunächst mit einem Dienstleister erfolgen, der üblicherweise 5-Jahres-Verträge hat. Deshalb muss die Gemeinde für 2029 sowieso neu planen.

Die Trocknung in Bamberg wird frühesten 2029 in Betrieb gehen. Für unsere Region sieht der Bürgermeister es als Chance an, den Klärschlamm nahezu vor Ort verarbeiten zu können. Ein weiterer Gesichtspunkt ist, dass das Pressgut nicht mehr hunderte von Kilometern durch Bayern oder sogar Deutschland transportiert werden muss.

Die Gemeinde Königsfeld sollte deshalb ab 2029 ein Klärschlammmenge von rd. 100-150t zur Trocknung im Müllheizkraftwerk anmelden.

Die konkrete Kostensituation bei der Klärschlammtrocknung hat der 1, Bürgermeister erläutert. Es ist mit steigenden Kosten zu rechnen, aber auch bei der Trocknung in anderen Trocknungsanlagen.

Beschluss:

Auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters wird zur Klärschlammtrocknung im Müllheizkraftwerk Bamberg ab 2029 eine Menge von 100 – 150 t anmelden.

1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Aufwandsentschädigungen für Gerätewarte der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Königsfeld vom 15.12.2012

Die Feuerwehr Königsfeld hat ab dem 01.11.2023 einen Gerätewart für Atemschutz bestellt. Es ist Herr Thomas Amon. Dieser Posten war bis jetzt nicht besetzt. A

Die Satzung zur Regelung von Aufwandsentschädigungen für Gerätewarte der FF ist deshalb anzupassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Aufwandsentschädigungen für Gerätewarte der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Königsfeld als Satzung. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Antrag des Wasserzweckverbandes Treunitz-Wiesentfels auf Darlehensgewährung

Der Wasserzweckverband Treunitz-Wiesentfels ist wegen ausstehender Zuschusszahlungen in eine massive Schieflage geraten. Die Zuschussmittel für die Ausgaben 2022 werden frühestens im Frühjahr 2026 ausgezahlt.

Die Gemeinde Königsfeld hat im Sommer 2023 beim Zweckverband Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels mit 1.191.860 € bis Frühjahr 2024 angelegt.

Die Hilferufe an die Politik haben bisher keine Lösung gebracht. Deshalb hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels den Vorsitzenden gebeten, bei der Gemeinde Königsfeld die Bereitschaft in Erfahrung zu bringen, ob das Darlehen aus 2023 auch 2024 gewährt wird und inwieweit der Kreditbetrag aufgestockt werden kann.

In der Bürgerversammlung Königsfeld wurde teilweise kritisch hinterfragt, warum nur Königsfeld bei der „Rettung des Zweckverbandes“ unterstützt. Die Verbandsversammlung hat deshalb angeregt, mit der Stadt Hollfeld zu verhandeln, sich auch finanziell an der Rettung des ZV zu beteiligen oder wenn das aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Hollfeld nicht möglich ist, andere Möglichkeiten der Entlastung für den Zweckverband zu finden.

Beschluss:

Die Gemeinde Königsfeld gewährt dem Zweckverband Treunitz-Wiesentfels weiterhin ein Darlehen in Höhe von 1.191.860,00 €. Das Darlehen ist mit dem jeweils aktuellen Zinssatz des Aktiv-Sparkontos zzgl. eines Zinsaufschlages von 0,2 % zu verzinsen. Die Laufzeit erfolgt bis 31.12.2024 und verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, sofern das Darlehen nicht von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.

Außerdem wird dem Zweckverband ein weiteres Darlehen in Aussicht gestellt, sobald aufgrund der Haushaltsplanung der Gemeinde ersichtlich ist, ob noch Rücklagen verfügbar sind.

Es ist ein Darlehensvertrag darüber abzuschließen.

Die Darlehensgewährung erfolgt mit dem ausdrücklichen Wunsch, dass auch die Stadt Hollfeld sich finanziell an der „Rettung des Zweckverbandes“ beteiligt.

Kostenbeteiligung am Wegeunterhalt der Jagdgenossenschaft Königsfeld

Die Jagdgenossenschaft Königsfeld möchte Wegeunterhalt durchführen. Der Bauausschuss hat sich die Strecken vor Ort angesehen.

Die Jagdgenossen möchten ca. 10 – 15.000 € verbauen. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Maßnahmen im Jahr 2024 hergerichtet werden können.

Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten des Wegeunterhalts der Jagdgenossenschaft mit den festgelegten 55 % der Kosten. Die Haushaltsmittel dafür werden im Haushaltsplan 2024 und im Finanzplanzeitraum zur Verfügung gestellt.

Kostenbeteiligung am Wegeunterhalt der Jagdgenossenschaft Voitmannsdorf

Sachverhalt:

Die Jagdgenossenschaft Voitmannsdorf möchte Wegeunterhalt durchführen. Der Bauausschuss hat sich die Strecken vor Ort angesehen.

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten des Wegeunterhalts der Jagdgenossenschaft mit den festgelegten 55 % der Kosten. Die Haushaltsmittel dafür werden im Haushaltsplan 2024 und im Finanzplanzeitraum zur Verfügung gestellt.

Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten des Wegeunterhalts der Jagdgenossenschaft mit den festgelegten 55 % der Kosten. Die Haushaltsmittel dafür werden im Haushaltsplan 2024 und im Finanzplanzeitraum zur Verfügung gestellt.

Umgestaltung der Fl.Nr. 59/2, Gem. Königsfeld zu einer Aufenthaltsfläche

Der 1. Bürgermeister möchte gerne das Grundstück Fl.Nr. 59/2 in Königsfeld zur Aufenthaltsfläche mit einer Sitzgarnitur umgestalten und entsiegeln.

Wenn Einverständnis besteht, soll Frau Werthmann, BFS Bamberg gebeten werden, eine Gestaltungsskizze zu erarbeiten und auch die Fußgänger- und Straßenbeziehung mit zu berücksichtigen.

Beschluss:

Mit der Umgestaltung der Fl.Nr. 59/2 Königsfeld besteht im Gemeinderat kein Einverständnis.

Zwischeninformation Gespräch AlE (Umgestaltung Theingelände, Dorfgemeinschaftshaus Laibarös)

Der 1. Bürgermeister berichtet über den Inhalt und das Ergebnis des Gespräches beim AlE Bamberg am 09.11.2023.

Zur Umgestaltung der Thein-Gaststätte hat das AlE seine Zustimmung erteilt, ebenso über den Ersatzneubau mit Wohnungen/Praxen.

Der Selbstbindungsbeschluss muss überarbeitet werden.

Das Dorfgemeinschaftshaus Laibarös wird mit der vorgelegten Planung und den Kosten nicht gefördert. Die Gemeinde wurde gebeten, vier „Musterbeispiele“ zu besichtigen und neu zu planen.

Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.

Verschiedenes; Gully in Kotzendorf

Gemeinderat Dominik Grasser bittet erneut um Reparatur des Gullys in Kotzendorf. Der 1. Bürgermeister wird sich der Sache annehmen.

Verschiedenes; Einbau von Wasserbausteinen im Bereich der Aufseß in Kotzendorf

Gegenüber des Grundstücks Fl.Nr. 1163, Kotzendorf wird erneut darum gebeten, Wasserbausteine einzubauen, weil der Bach zunehmend auskolkt. Der 1. Bürgermeister soll die erforderlichen Arbeiten veranlassen.

Verschiedenes; Radwegenetz-Schild von Kotzendorf-Huppendorf

Das Schild ist nach wie vor „umgefahren“. Der 1. Bürgermeister wird gebeten, sich um die Angelegenheit zu kümmern.

Verschiedenes; Hausbock Kapelle Treunitz

Der „Kammerjäger“ hat sich die Kapelle mittlerweile angesehen. Es gibt nach erster Einschätzung zwei Lösungen:

a)

Verbretterung entfernen und hoffen, dass die Balken noch nicht befallen sind.

b)

Begasung (wie lange wird Garantie gewährt?)

Der Bericht liegt noch nicht vor, auch das Angebot wird noch zugeschickt.

Verschiedenes; Schulbushaltestelle Huppendorf

Das Flachdach ist defekt und müsste repariert werden. Der Wasserablauf ist weggerostet.

Verschiedenes; Rückschnitt bzw. Entfernung der Bäume auf Telekom-Grundstück Huppendorf

Ein Huppendorfer Gemeinderat informiert, dass die Bäume auf dem Telekom-Grundstück, Treunitzer Weg 16 schon wieder zurückgeschnitten werden müssten. Am besten wäre es, wenn die Bäume entfernt werden würden.

Verschiedenes; Weg zur Kläranlage

Auf dem Weg zur Kläranlage befinden sich viele Pfützen, die beseitigt werden müssten. In der Diskussion geht man davon aus, dass die Arbeiten durch eine Baufirma erledigt werden müssen. Es sollen Angebote eingeholt werden.

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 18.01.2024 um 19 Uhr statt.