Information zum Sachstand "Ausbesserung der Straße von Schneeberg zur St2210
Der 1. Bürgermeister Betz begrüßt einige Schneeberger Bürger, die sich an den Gemeinderat gewandt haben, um die Ausbesserungsarbeiten der Straße von Schneeberg Richtung Staatsstraße St2210 zügig voranzutreiben, weil sich die Straße seit langem in einem sehr schlechten Zustand befindet.
Der Gemeinderat hat das Straßenteilstück mit oberster Priorität beim Kernwegekonzept für einen Komplettausbau angemeldet. Aus diesem Grund ist aus Sicht des Gemeinderates momentan nur eine provisorische Ausbesserung des Straßenteilstücks möglich. Die Ausbesserungsarbeiten sollen im Frühjahr 2024 durch die Baufirma erfolgen, die mit den Bauarbeiten für den Hausanschluss Schneeberg 23 beauftragt wird. In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat die Vergabe an die Fa. Bezold-Bau, Königsfeld beschlossen.
Wiederaufforstung Pflanzung Fl.Nr. 778, Gem. Gräfenhäusling
Das Forstamt empfiehlt der Gemeinde die Wiederaufforstung der Fl.Nr. 778 mit 1.350 Vogelkirschen und 350 Winterlinden. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von 0,51 ha und 1.700 Pflanzen. Der Förster möchte die Flächen schnell aufforsten, weil sie noch „sauber“ sind. Eine Einzäunung ist nötig, weil die Laubbäume noch anfälliger sind für Verbiss.
Es werden Gesamtkosten von rd. 6.513 € erwartet (inkl. Zäunung und Pflanzung). Nach Abzug der Förderung von ca. 5.491 € beträgt der Eigenanteil 1.022 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Wiederaufforstung wie vom Forstamt vorgeschlagen zu.
Wiederaufforstung Pflanzung Fl.Nr. 782, Gem. Gräfenhäusling
Das Forstamt empfiehlt der Gemeinde die Wiederaufforstung der Fl.Nr. 782 mit 225 Feldahorn, 200 Walnuss, 325 Elsbeere und 125 Winterlinden. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von 0,26 ha und 875 Pflanzen.
Der Förster regt die Pflanzenauswahl an, weil sie erwartungsgemäß mit den klimatischen Bedingungen leichter zu Recht kommen. Die Gemeinde sollte mit neuen Wegen vorangehen.
Es werden Gesamtkosten von rd. 7.876,25 € erwartet inkl. Zäunung. Nach Abzug der Förderung von ca. 3.285,25 € beträgt der Eigenanteil 4.591 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Wiederaufforstung zu, allerdings soll die Anzahl von Elsbeere und Walnuss reduziert werden und durch einen günstigeren Laubbaum ersetzt werden.
Versetzen des Oberflurhydranten in Mährenhüll (gegenüber der Einmündung Großziegenfeld)
Der Oberflurhydrant wird häufig angefahren. Deshalb sollte er zum Gemeinschaftshaus versetzt werden. Im Haushalt 2024 müssen damit Kosten für den Rückbau des vorhandenen Oberflurhydranten und für den Neubau am Gemeinschaftshaus vorgesehen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Rückbau des Oberflurhydranten in Mährenhüll und der Versetzung zum Gemeinschaftshaus zu.
Übernahme von Winterdienstleistungen durch die Stadt Lichtenfels
Der Landkreis Lichtenfels hat bisher den Winterdienst auf der Strecke Bojendorf – Rothmannsthal durchgeführt, jedoch mitgeteilt, dass dies ab dieser Winterdienstsaison nicht mehr möglich ist. Der Landkreis hat sich von allen Straßen zurückgezogen, die sich nicht in ihrer Straßenbaulast befinden.
Die Stadt Lichtenfels würde diese Strecke zusätzlich zur bisher von ihr geräumten Strecke Mährenhüll – Rothmannsthal für die Winterdienstsaison 2023/24 übernehmen. Kosten entstehen für 9.725 m² x 0,49 €/m², d.h. 4.765,25 € pauschal. Die Stadt Lichtenfels hat keine elektronische Streckenerfassung.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit vom 01.12.2023 bis 31.03.2024, weil die Stadt Lichtenfels erst feststellen möchte, wie die Streuroute in der Praxis funktioniert, bevor sie sich langfristig verpflichten.
Der 1. Bürgermeister hat die Vereinbarung aus Gründen der Dringlichkeit bereits am 27.11.2023 unterzeichnet, um den Winterdienst sicher zu stellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss der Vereinbarung mit der Stadt Lichtenfels vom 27.11.2023 für die Winterdiensteinsätze vom 01.12.2023 – 31.03.2024 auf der GVS ab Rothmannsthal nach Bojendorf und auf der GVS ab Rothmannsthal nach Mährenhüll bis Abzweig St 2210.
Friedhof Arnstein; Kostenerstattung für die Treppe an der Aussegnungshalle
Die Gemeinde Wattendorf hat zur Mitbenutzung des Friedhofs Arnstein für den Gemeindeteil Bojendorf vor vielen Jahrzehnten eine Zweckvereinbarung abgeschlossen. Nun waren dringende Arbeiten für die Treppe an der Aussegnungshalle auf dem Friedhof erforderlich. Die Stadt Weismain hat der Gemeinde anteilige Kosten von 27,5 %, d.h. 5.042,88 € in Rechnung gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Auszahlung an die Stadt Weismain in Höhe von 5.042,88 € nachträglich zu.
Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes (Gigabit-RL 2.0)
Die Gemeinde hat am 19.09.2023 den Förderantrag fristgerecht eingereicht. Der Projektträger Breitbandförderung (Los A) PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Berlin hat mit Schreiben vom 10.11.2023 folgendes mitgeteilt:
Am Sitzungstag wurde der 1. Bürgermeister durch die Beraterfirma ReutherNet Consult informiert, dass die Markterkundung für die Gigabit-Richtlinie Bund 2.0 ergeben hat, dass in Wattendorf zwar Vectoring, aber kein Supervectoring vorhanden ist.
Mit dieser Erkenntnis eröffnen sich nun für die Gemeinde Wattendorf neue Chancen nach dem Bayer. Förderprogramm. Es müsste nun eine erneute Markterkundung nach den Vorschriften der Bayer. Gigabit-Richtlinie gestartet werden, die praktisch zu 100 % gefördert werden würde. Beim bayer. Programm wäre keine bestimmte Punktzahl (wie bei der Bundesförderung) zu erreichen. Die Förderung betrüge ebenfalls 90 %.
Beschluss:
1. Die Gemeinde nimmt den Antrag vom 19.09.2023 zurück und zieht die Option einer gleichzeitigen Überführung der Antragsdaten für einen Neuantrag im Zuge des geplanten ersten Aufrufs im Jahr 2024.
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, alle weiteren Schritte fristgerecht vorzunehmen.
Für den Fall, dass die Gemeinde im Bayer. Förderverfahren berücksichtigt werden würde, wird der 1. Bürgermeister bevollmächtigt, den Antrag beim Bund zurückzuziehen.
2. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Förderung für die Beratungsleistungen nach der Bayer. Gigabitrichtlinie zu beantragen, ein Angebot für die Markterkundung einzuholen und zu vergeben.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 15.02.2024 um 19 Uhr statt.
Die ILE Jura Scheßlitz lädt am Samstag, 27.01.2024 zu einer Themenfahrt „Innenentwicklung“ nach Obbach, Euerbach und Hausen bei Schonungen in Unterfranken ein, um sich Best Practise Beispiele bei der Leerstandsbeseitigung anzusehen.