Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels am 21.11.2023 beschlossene 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels (BGS/WAS) wurde gemäß Art. 24 Abs. 1 KommZG im Amtsblatt des Landkreises Bamberg am 28.12.2023, Nr. 12/2023 amtlich bekannt gemacht:
3. Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels
Vom 28.11.2023
Aufgrund von Art. 2, 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes KAG erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels folgende
Änderungssatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels (BGS/WAS) vom 05.11.2013 wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) die Gebühr beträgt 4,56 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.