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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Königsfeld

TOP 2

2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung BGS-WAS für den Zweckverband Wasserversorgung Poxdorfer Gruppe

Die Gebührenkalkulation muss zum 01.01.2025 angepasst werden. Die Kalkulation wird der Verbandsversammlung in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung stimmt der Gebührenkalkulation zu. Die Gebühr beträgt ab 01.01.2025 weiterhin pro m³ 1,70 €.

Eine Änderungssatzung wird nicht erlassen.

TOP 3

Auflösung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Poxdorfer Gruppe

Am 06.05.2024 hat die Verbandsversammlung nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Die Verbandsversammlung spricht sich dafür aus, dass die wirtschaftlichste Variante der Studie, d.h. der Anschluss an die Juragruppe weiter betrieben und mit der Juragruppe verhandelt werden soll.

Die Verbandsversammlung spricht sich für die Auflösung des WZV Poxdorfer Gruppe und die Übernahme durch die Juragruppe aus, sobald alle Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen sind und die erforderlichen Beschlüsse gefasst werden können.

Mit der Juragruppe sollen zeitnah weitere Verhandlungen geführt werden, zur Übernahme und Erweiterung des Hochbehälters.

Die Grunderwerbsverhandlungen mit den Grundstücksnachbarn beim Hochbehältergrundstück sollen durch den 1. Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit dem 1. Bgm Grasser, Königsfeld kurzfristig geführt werden.

Informationsveranstaltungen in allen Ortschaften des Zweckverbandes sollen, voraussichtlich Juni/Juli 2024 stattfinden, um die Entscheidungsfindung, das Ergebnis der Variantenstudie, die Beitragshöhe für die verschiedenen Maßnahmen und die angedachten Entscheidungen vorzustellen.“

Die Informationsveranstaltungen fanden am 24.09.2024 in Poxdorf, 25.09.2024 in Huppendorf

08.10.2024 in Brunn und am 15.10.2024 in Hohenpölz (inkl. Laibarös) statt.

Aufgrund der Diskussionen in den Versammlungen ist festzustellen, dass, trotz der emotionalen Bindung an die eigene Wasserversorgung, das Angebot der Juragruppe als einmalige Chance zu einer dauerhaften, zukunftsfähigen und v.a. wirtschaftlichen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung angesehen wird. Insoweit besteht bei der Bevölkerung im Verbandsgebiet Einverständnis mit der künftigen Übertragung der Wasserversorgung an die Juragruppe einhergehend mit der Auflösung des Zweckverbandes zum 31.12.2025 Einverständnis.

Für die Auflösung des Zweckverbandes ist gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 KommZG eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Verbandsversammlung erforderlich.

Die Auflösung des Zweckverbandes muss von der Rechtsaufsichtsbehörde LRA Bamberg genehmigt und im Amtsblatt des LRA Bamberg bekanntgemacht werden.

Nach Art. 47 KommZG müssen die Geschäfte des Zweckverbandes noch abgewickelt werden. Für die Abwicklung wird ein sog. Abwickler bestellt. Der Zweckverband gilt bis zum Ende der Abwicklung als fortbestehend, soweit es der Zweck der Abwicklung erfordert.

Abwickler ist in der Regel der Verbandsvorsitzende, wenn nicht die Verbandsversammlung etwas anderes beschließt. Er beendet die laufenden Geschäfte und zieht Forderungen ein. Um schwebende Geschäfte zu beenden, kann er auch neue Geschäfte eingehen. Er fordert die bekannten Gläubiger besonders, andere Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung auf, ihre Ansprüche anzumelden.

Der Abwickler befriedigt die Ansprüche der Gläubiger. Im Übrigen ist das Verbandsvermögen nach dem Umlegungsschlüssel im Zeitpunkt der Auflösung auf die Verbandsmitglieder zu verteilen.

In Absprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde LRA Bamberg ist die Vermögensauseinandersetzung entbehrlich, weil der Zweckverband zur Wasserversorgung Poxdorfer Gruppe auf die Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung als Vollmitglied übergehen soll.

Nach Art. 75 GO liegt bei der Übergabe der Wasserversorgung an einen Zweckverband eine zulässige Verschenkung vor.

Ab 2026 entscheidet der Abwickler. Sitzungen der Verbandsversammlung finden dann nicht mehr statt.

Der Beschluss soll in den Mitteilungsblättern veröffentlicht werden.

Beschluss:

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Poxdorfer Gruppe wird zum 31.12.2025 aufgelöst. Die Genehmigung zur Auflösung des Zweckverbandes ist bei der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Bamberg rechtzeitig zu beantragen, dass die Bekanntmachung rechtzeitig vor dem 01.01.2026 erfolgt.

Bei der Marktgemeinde Heiligenstadt und der Gemeinde Königsfeld sollen die erforderlichen Beschlüsse über

-

die Rücknahme der Versorgungszuständigkeit durch die Gemeinden

-

die Übertragung der Versorgungszuständigkeit an die Juragruppe und Beitritt zur Juragruppe und

-

der Abschluss der Übertragungsvereinbarung Heiligenstadt bzw. Königsfeld mit der Juragruppe

eingeholt werden.

Als Abwickler wird der Vorsitzende bestellt.

Die Zweckvereinbarung mit der VG Steinfeld zur Übertragung der Verwaltungsaufgaben gilt solange fort, bis die Abwicklung abschließend erfolgt ist. Die dafür anfallenden Entgelte trägt der „Zweckverband zur Wasserversorgung der Poxdorfer Gruppe in Auflösung“.

Auf eine Vermögensauseinandersetzung wird verzichtet, weil das Verbandsgebiet Poxdorf, Huppendorf und Laibarös (Gemeinde Königsfeld) und Brunn und Hohenpölz (Markt Heiligenstadt) komplett an die Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung ab 01.01.2026 in Form der Vollmitgliedschaft übergeht.

Mit der Juragruppe muss eine Vereinbarung verhandelt werden, dass

-

keine neuen Herstellungsbeiträge bei der Juragruppe anfallen.

-

sich die Juragruppe verpflichtet, den Brunnen III als „Notbrunnen“ bis auf Weiteres aufrecht zu erhalten.

-

für die Brunnenschließung vom Zweckverband Poxdorfer Gruppe max. 300.000 € gezahlt werden müssen.

-

Die Kosten für den Erwerb der Teilfläche zur Hochbehältererweiterung beim Betrag von 300.000 € in Abzug gebracht werden.

-

Außerdem soll mit der Juragruppe verhandelt werden, dass sie neue Funkwasserzähler auf ihre Kosten einbaut und in diesem Zusammenhang bei den Anwesen, wo die sog. Wasserzähler-Bügel fehlen, auf Kosten des Zweckverbandes Poxdorfer Gruppe installiert werden. Auch dieser Betrag wird vom Betrag in Höhe von 300.000 € abgezogen.

TOP 4

Verschiedenes

Frau Kraacz berichtet, dass die viele Bürger mit der umfassenden Information zufrieden waren, v.a. weil sie dadurch erkannten, dass die Entscheidung nicht im stillen Kämmerlein erfolgte.