Neuwahl des Kommandanten und des Stellv. Kommandanten der FF Wattendorf
Bei der Wahl der Vorstandschaft der Freiwilligen Feuerwehr Wattendorf am 03.12.2024 wurden Herr Matthias Krauß, Truhendingerweg 4, 96196 Wattendorf zum Kommandanten und Herr Dominik Gunzelmann, Hauptstr. 3, 96196 Wattendorf zum Stellv. Kommandanten der FF Wattendorf gewählt.
Beschluss:
Der Gemeinderat bestätigt die Wahl des Herrn Matthias Krauß zum Kommandanten und des Herrn Dominik Gunzelmann zum Stellv. Kommandanten der FF Wattendorf.
Zuschuss für Verpflegung bei Feuerwehrveranstaltungen (Lehrgänge, Leistungsabzeichen, MTA)
In der Kommandantenversammlung am 25.11.2024 wurde besprochen, dass bei Lehrgängen usw. der Feuerwehren für die Verpflegung ein Zuschuss durch die Gemeinden gezahlt werden sollte.
Folgende Regelungen wurden mit den Kommandanten diskutiert:
Beschluss:
Folgende Regelungen werden aufgrund der Absprache in der Kommandantenversammlung am 25.11.2024 festgelegt:
Einbau einer abgeschlossenen Wohnung in best. Nebengebäude, Gemarkung Bojendorf, Flur-Nr. 627, Mährenhüll
Der Antragsteller beabsichtigt, eine abgeschlossene Wohnung in ein vorhandenes Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 627 der Gemarkung Bojendorf einzubauen. Die geplante Wohnnutzung entspricht den Anforderungen des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) sowie den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung, insbesondere den Vorschriften zu Abstandsflächen und Brandschutz (§§ 6 und 33 BayBO).
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Auf dem Grundstück sind 6 Stellplätze vorhanden, die Anforderungen nach BayBO und GaStellV sind erfüllt.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Einbau einer abgeschlossenen Wohnung in das best. Nebengebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 627 der Gemarkung Bojendorf wird erteilt.
Errichtung einer Gerätehalle, Gemarkung Gräfenhäusling, Flur-Nr. 64/2
Die Antragstellerin beabsichtigt, auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 64/2 Gmkg. Gräfenhäusling eine Gerätehalle zu errichten. Die Errichtung erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie der Bayerischen Bauordnung (BayBO).
Die Antragstellerin hat einen Bauantrag zur Errichtung einer Gerätehalle mit den folgenden Parametern eingereicht:
Maße der Halle: 13,11m x 14,10
Nutzungszweck: Lagerung von Geräten und Maschinen für den privaten Gebrauch.
Gemäß § 34 BauGB ist das Bauvorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die erforderlichen Abstandsflächenübernahmen wurden erklärt und vereinbart.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig, Einwände wurde nicht erhoben.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung einer Gerätehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 64/2 der Gemarkung Gräfenhäusling wird erteilt.
Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Gemarkung Gräfenhäusling, Flur-Nr. 725
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer landw. Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 725 der Gemarkung Gräfenhäusling.
Das Grundstück befindet sich lt. FNP der Gemeinde Wattendorf im Innenbereich und ist ortsüblich erschlossen.
Die Fläche ist als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 725 der Gemarkung Gräfenhäusling wird erteilt.
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Gemarkung Bojendorf, Flur-Nr. 460
Die Bauwerber beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 460 der Gmkg. Bojendorf.
Die Errichtung des Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage ohne Unterkellerung erfolgt gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Das Bauvorhaben befindet sich in einem Dorfgebiet (§ 5 BauNVO) im Innenbereich nach § 34 BauGB und ist als ortsüblich erschlossen anzusehen.
Das Vorhaben entspricht den Anforderungen an die Zulässigkeit im Innenbereich (§ 34 BauGB), da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze errichtet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 460 der Gemarkung Bojendorf gemäß den eingereichten Bauunterlagen zuzustimmen.
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 460 der Gemarkung Bojendorf wird erteilt.
Bekanntgaben aus nichtöffenlticher Sitzung
Dienstleistungsvertrag Bestattungen Friedhof Wattendorf und Gräfenhäusling
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Dienstleistungsvertrag für die Bestattungsdienstleistungen aufgrund des Angebots der Fa. Grabmachertechnik & Erdarbeiten Holger Virnekäs, Forststr. 9, 97500 Steinbach abzuschließen.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnertag, 06.02.2025 um 19.00 Uhr statt.