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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Königsfeld

Satzungsbeschluss zur Hebesatzsatzung 2025

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 01. Januar 2025 greift.

Im Freistaat Bayern wurde am 10. Dezember 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet, welches sich bei Grundvermögen vom Bundesmodell unterscheidet. Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren kraft Gesetzes ihre Gültigkeit zum 01. Januar 2025, weshalb alle Steuerpflichtige neue Bescheide erhalten müssen.

Bisher wurde der Hebesatz der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Da jedoch der Haushalt in der Regel später beschlossen wird und die erste Fälligkeit der Grundsteuer auf den 15. Februar 2025 fällt und die Erstellung und Versendung der Bescheide einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es notwendig, eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen. Eine Änderung des Hebesatzes ist damit auch in der Zukunft losgelöst vom Haushaltsbeschluss möglich. Ohne eine festgelegte Hebesatzsatzung ist es für das Jahr 2025 nicht möglich, rechtssichere Grundsteuerbescheide bekanntzugeben. Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform.

Die Gemeinde ist an die Grundlagenbescheide gebunden. Änderungen können nur beim Finanzamt beantragt werden. Aufgrund der großen Anzahl der durch das Finanzamt zu überprüfende Objekte ist davon auszugehen, dass nicht alle Änderungen rechtzeitig vor Bekanntgabe und Fälligkeit der neuen Grundsteuerbescheide umgesetzt werden.

Es ist zu erwarten, dass Änderungen die aktuellen Zahlen nochmals beeinflussen, weshalb eine sichere und präzise Berechnung des Hebesatzes derzeit nur schwer und ungenau möglich ist.

Aktuell liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer A und Grundsteuer B jeweils bei 400 %. Im Durchschnitt ergaben sich für die Gemeinde Königsfeld in den Jahren 2021 – 2024 bei der Grundsteuer A Einnahmen in Höhe von 47.144,22 € und bei der Grundsteuer B Einnahmen in Höhe von 73.642,45 €.

Aufgrund der aktuell vorliegenden Zahlen ist bei der Grundsteuer A von einer Messbetragssumme vom Finanzamt zum Stichtag 01.01.2025 in Höhe von ca. 11.600,00 € und bei der Grundsteuer B von 65.000,00 € auszugehen.

Es wird empfohlen, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 160 % und die Grundsteuer B auf 160 % anzupassen.

Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird auch in der Hebesatzsatzung mit aufgenommen und bleibt aktuell unverändert bei 380 %.

In der Diskussion wird dafür plädiert, dass Grundsteuer A auf 300 % und Grundsteuer B auf 135 % festgesetzt wird.

Beschluss:

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wird beschlossen. Der vorliegende Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.

(Hinweis: Die Hebesätze wurden mit 135 % für Grundsteuer B und 300 % für Grundsteuer A beschlossen. Die Satzung wurde bereits im Mitteilungsblatt vom 10.12.2024 bekannt gemacht.)

2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung BGS/EWS

Der Kalkulationszeitraum für die Einleitungsgebühren der Gemeinde Königsfeld läuft am 31.12.2024 ab. Die Kämmerei hat deshalb die Gebühren neu kalkuliert. Bei den Entwässerungsanlagen handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Kalkulationszeitraums ergeben, sind innerhalb des folgenden Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden (Art. 8 Abs. 6 KAG). Bei einer bewussten Kostenunterdeckung ist kein Ausgleich des entstehenden Fehlbetrages möglich.

Die Gebühren gestalten sich ab 01.01.2025 bei ein vierjährigen Kalkulationszeitraum wie folgt: 3,70 €/m³

Beschluss:

Der Gemeinderat Königsfeld beschließt den vorliegenden Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage der Gemeinde Königsfeld (BGS-EWS) als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Zuschuss für Verpflegung bei Feuerwehrveranstaltungen (Lehrgänge, Leistungsabzeichen, MTA)

In der Kommandantenversammlung am 25.11.2024 wurde besprochen, dass bei Lehrgängen usw. der Feuerwehren für die Verpflegung ein Zuschuss durch die Gemeinden gezahlt werden sollte.

Folgende Regelungen wurden mit den Kommandanten diskutiert.

Beschluss:

Folgende Regelungen werden aufgrund der Absprache in der Kommandantenversammlung am 25.11.2024 festgelegt:

  1. Bei allen Schulungen/Lehrgängen sollen Getränke für die Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die Feuerwehren rechnen die Getränke pauschal mit 1,00 €/Getränk ab.
  1. Bei Lehrgängen ab 4 Std. Dauer soll ein Verpflegungszuschuss von 6,00 €/Teilnehmer gezahlt werden.
  1. Bei Ganztagsschulungen (MTA-Zwischen- und Abschlussprüfung) werden pro Teilnehmer max. 15,00 € gezahlt.
  1. Bei den Zuschüssen lt. Ziff. 2 – 3 erhält die jeweilige Feuerwehr nach Rechnungsvorlage nur die tatsächlichen Kosten, wenn der Maximalbetrag pro Teilnehmer unterschritten wird.
  1. Bei der Abnahme des Leistungsabzeichens werden 20,00 €/Teilnehmer pauschal als Zuschuss gezahlt. Eine Teilnehmerliste muss hierzu gelegt werden.

Bundestagswahl am 23.02.2025, Besetzung der Wahllokale

Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt. Das Urnen- und Briefwahllokal müssten wieder besetzt werden. Neben dem Vorsteher und dem stellvertretenden Vorsteher sollen noch 3 – 7 Beisitzer bestellt werden.

Es gibt einen Stimmzettel und zwei Stimmen sind möglich.

Beschluss:

Folgende Gemeindebürger werden vom Gemeinderat für den Stimmbezirk 1 und den Briefwahlvorstand berufen:

Urnenwahllokal Grundschule Königsfeld:

Grasser, Norbert

Wahlvorsteher

Dorsch, Christian

Stellvertr. Wahlvorsteher

Brehm, Hans Jürgen

Schriftführer

Böhm, Berthold

Stellvertr. Schriftführer

Betz, Karl Heinz

Beisitzer

Grasser, Rainer

Beisitzer

Briefwahllokal Grundschule Königsfeld:

Niemetz, Markus

Wahlvorsteher

Hofmann, Rainer

Stellvertr. Wahlvorsteher

Kunzelmann, Maria

Schriftführer

Winkler, Melanie

Stellvertr. Schriftführer

Hartwig, Manuela

Beisitzer

Neuberger, Bernhard

Beisitzer

Pfeufer, Mona

Beisitzerin

Hörsch Thomas

Beisitzer

Es wird für alle Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 € gewährt.

Errichtung von Dachgauben, Bergstraße 6, 96167 Königsfeld, Fl.Nr. 88/20 Gmkg. Königsfeld

Der Bauwerber legt für die Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 88/20 der Gmkg. Königsfeld Planunterlagen vor.

Das Grundstück befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Kühleich“ der Gemeinde Königsfeld. Der Zweck ist die Erweiterung des Schlafzimmers sowie der Ankleide, um eine zeitgemäße und komfortable Wohnraumnutzung zu ermöglichen.

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) erlaubt gemäß Art. 81 die Errichtung von Dachgauben, sofern diese, die gestalterischen und städtebaulichen Anforderungen einhalten und die Regelungen des Bebauungsplans berücksichtigt werden.

Die geplanten Dachgauben weichen von den zulässigen baulichen Festsetzungen des Bebauungsplans ab, da diese gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht vorgesehen sind. Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kühleich“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wurde gestellt.

Auf dem Grundstück werden 3 Stellplätze errichtet.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss:

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 88/20 der Gemarkung Königsfeld wird erteilt.

Der Gemeinderat beschließt, der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Kühleich" zur Errichtung von Dachgauben zuzustimmen.

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Vergabe der Maßnahme "Felssicherung Treunitz"

Die Leistung – Felssicherung in Treunitz – wird an die Firma HTB Baugesellschaft aus

A-6334 Schwoich, Kufsteiner Wald 38, zum geprüften Angebotspreis vergeben.

Verschiedenes; Landschaftspflegeverband Bamberg Projektidee Sulzenstein

Der Landschaftspflegeverband Bamberg empfiehlt die dauerhafte Beweidung mit Muffelwild am ND Sulzenstein, um einer langfristigen Verbuschung der Felsformationen entgegenzuwirken. Es wird hierzu ein Vor-Ort-Termin stattfinden.

Unterkunft für Asylbewerber in Königsfeld

Der 1. Bürgermeister wurde durch das LRA Bamberg informiert, dass im Anwesen Hauptstr. 46, Königsfeld eine Asylbewerber-Unterkunft entstehen soll und dort bis zu 23 Personen untergebracht werden sollen.

Verschiedenes; Seniorenbelange

Der Seniorenbeauftragte informiert, dass er gerade abklärt, ob eine Nachbarschaftshilfe mit Förderung des Sozialministeriums initiiert werden kann.

Die Seniorenausflüge finden auch in 2025 wieder statt.

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 16.01.2025 um 19:00 Uhr statt.