Die Gemeinden Königsfeld, Stadelhofen und Wattendorf weisen darauf hin, dass nach § 11 der jeweiligen Hundesteuersatzung der Gemeinden Königsfeld, Stadelhofen und Wattendorf folgende Meldepflichten gelten:
(1) Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus, das im Eigentum der Gemeinde verbleibt. Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit dem jeweiligen Hundezeichen gut sichtbar zu versehen. Bei Verlust eines Hundezeichens wird dem Halter gegen Erstattung der Auslagen mit 5,00 € eine Ersatzmarke ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz unbrauchbar gewordener Hundezeichen, die zurück zu geben sind. Wird ein in Verlust geratenes Hundezeichen wieder aufgefunden, ist das Ersatzzeichen unverzüglich wieder an die Gemeinde zurück zu geben.
(2) Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen ist oder eingegangen ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. Die Hundesteuermarke ist in solchen Fällen binnen eines Monats an die Gemeinde zurückzugeben.
(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind.
Mit dieser Aufforderung soll allen HundebesitzerInnen die Möglichkeit eingeräumt werden, ihren eventuell noch nicht angemeldeten Hund steuerpflichtig anzumelden. Hierzu steht auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld www.steinfeld-oberfranken.de unter Bürgerservice-Portal ein Formular zur Online-Hundesteueranmeldung zur Verfügung.
Gerne können HundebesitzerInnen ihren Hund auch persönlich nach vorheriger Terminabsprache während der Öffnungszeiten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen beim Steueramt, Frau Weigand, Zimmer 1, zur Hundesteuer anmelden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn festgestellt wird, dass ein Hund nicht steuerpflichtig in der Gemeinde Königsfeld, Stadelhofen und Wattendorf angemeldet ist. Gemäß § 18 Absatz 2 Kommunalabgabenbesetz (KAG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.