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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Gemeinderat vom 17.04.2025

Einleiten von Abwasser aus den Kläranlagen Wattendorf, Bojendorf, Gräfen-häusling, Schneeberg, Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsanlagen „RÜB Wattendorf“, „RÜB Bojendorf“, „RÜB Mährenhüll“ und „RÜB Schnee-berg“, in den Wattendorfer Grabenund Verfahren für das Einleiten von Niederschlagswasser aus der Ortschaft Gräfenhäusling

Der beauftragte Planer, Herrn Kampshoff, Fa. Südwasser hat in der Sitzung die überarbeiteten Zwischenergebnisse vorstellt, die in den Wasserrechtsantrag münden.

Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.

Neuwahl des Kommandanten und des Stellv. Kommandanten der FF Gräfenhäusling

Bei der Wahl der Vorstandschaft der Freiwilligen Feuerwehr Gräfenhäusling am 29.03.2025 wurden Herr Bernd Zeis, Gräfenhäusling 23, 96196 Wattendorf zum Kommandanten und Herr Matthias Lieb, Gräfenhäusling 1 B, 96196 Wattendorf zum Stellv. Kommandanten der FF Gräfenhäusling gewählt.

Beschluss:

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl des Herrn Bernd Zeis zum Kommandanten und des Herrn Matthias Lieb zum Stellv. Kommandanten der FF Gräfenhäusling

Umbau eines Einfamilienhauses zu 2 Wohneinheiten und Anbau eines Treppenhauses

Die Bauherrin stellt für den Umbau eines Einfamilienhauses zu 2 Wohneinheiten und Anbau eines Treppenhauses einen Antrag auf Vorbescheid vor.

Abbruch von Bestand-Eingangsvorraum, Neubau eines Treppenhauses im Zugang zu den Wohnungseinheiten im EG sowie im OG.

Abbruch von Bestand-Satteldach und 1.Obergeschoss am Anbau Teil II, Herstellen eines Flachdachs über der Doppelgarage (=Decke über Erdgeschoss) für spätere Dachterrassennutzung mit Übergang zur Wohneinheit B. (OG)

Richtung Westen Abbruch des Daches und Aufmauerung an Traufe West mit Erstellen eines Flachdaches und Errichtung 3er Dachgauben, dabei soll der First 1,5m nach Westen vermittelt werden wobei die Firsthöhe bestehen bleibt.

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich bebauter Ortsteile.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid „Umbau des Einfamilienhauses zu 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 241/3 der „Gemarkung Gräfenhäusling“ wird erteilt

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Beratungs- und Unterstützungsleistung BayGibitR Modul 4 bis Modul 8 (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) im Rahmen der BayGibitR

Die Fa. Reuther NetConsulting, Burgkunstadt wird mit den weiteren Beraterleistungen für Modul 4 – 8 lt. Angebot vom 03.03.2025 mit einem Angebotspreis von 9.282,00 € brutto beauftragt.

Der Förderantrag muss spät. bis 30.09.2025 gestellt sein.

Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Schneeberg - Schneeberger Berg

Die Bauunternehmerleistung – Straßensanierung Schneeberger Berg – wird an die

Fa. Anton Höllein aus Bamberg, zum geprüften Angebotspreis inkl. 1% Nachlass vergeben.

Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strombeschaffung mit enPORTAL GmbH

1.

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.

2.

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.

3.

Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:

Es soll Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich) beschafft werden.

Für den Fall, dass Ökostrom ohne Neuanlagenquote genauso viel kostet wie Graustrom, soll Ökostrom beschafft werden.

4.

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.

5.

Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.

6.

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 22.05.2025, 19:00 Uhr statt.