In den letzten Jahren wurden für die Befüllung von Pools zum Teil Standrohre/Hydrantenwasserzähler ausgeliehen. Der Gemeinderat hat sich nun dieser Sache angenommen, um eine einheitliche Lösung zu finden. Es wurde folgender Beschluss gefasst:
Standrohre/Hydrantenwasserzähler werden künftig für die Befüllung von Pools nicht mehr zur Verfügung gestellt. Das Befüllen muss über die Hauswasserversorgungsanlage erfolgen.
Die Kanalgebühren werden künftig in vollem Umfang, auch beim Befüllen von Pools, erhoben.
Die Wasserentnehmer müssen das Poolbefüllen dennoch bei der Gemeinde „anmelden“, dass der erhöhte Wasserverbrauch bei der FWO bzw. Juragruppe bei Nachfragen erklärbar ist.