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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Gemeinderat vom 24.04.2023

Bericht des 1. Bürgermeisters

Der 1. Bürgermeister berichtet:

1. Forstrevier Steinfeld

Seit 20.03.2023 unterstütz H. Fuchs das Forstrevier Steinfeld und übernimmt die Aufgaben von Herrn Geitner, der uns zum 31.03.2023 verlassen hat.

2. Paradiestal GS Stadelhofen

Es ist geplant, den Parkplatz für die Lehrkräfte an der Paradiestal GS Stadelhofen mit Verbundpflaster durch den Bauhof pflastern zu lassen. Die Arbeiten sollen in 2023 abgeschlossen werden.

3. UW Würgau - Anschluss Trinkwasserleitung - Vorankündigung Baubeginn Ende April / Anfang Mai

Nach längerer Bauverzögerung plant die ausführende Firma für den Anschluss der Trinkwasserleitung vom Umspannwerk an das Ortsnetz der Stadt Scheßlitz einen Baubeginn Ende April/ Anfang Mai.

4. Landkreis in Bewegung

Der Landkreis führt am Sonntag, den 18.06.2023 einen aktiven Nachmittag unter dem Motto “Landkreis Bamberg in Bewegung“ durch. Es findet hierzu eine Veranstaltung auf dem Gelände des SC Jura Steinfeld statt. Personen, die sich aktiv beteiligen möchten, sind herzlich dazu eingeladen.

5. Windenergie in Krögelstein

Die Prokon eG hat am 19.04.2023 zu einer Bürgerinformationsveranstaltung „Windenergie in Krögelstein“ nach Hollfeld eingeladen. Herr Ulkes, der Projektentwickler von Prokon stellte das Unternehmen mit seinen ca. 300 Mitarbeitern und ca. 39000 Genossenschaftsmitgliedern kurz vor, bevor er in das konkrete Projekt einstieg.

Die Fa. Prokon hat sich bereits die Flächen gesichert, um die möglichen 3-4 WEA vom TYP GE 6,0-164 umzusetzen. Das Gebiet befindet sich süd-östlich zwischen Buckendorf und Krögelstein. Der Einspeisepunkt wäre beim Umspannwerk Nähe Buckendorf. Die Vorteile der Zusammenarbeit mit der Prokon eG erläuterte Herr Ulkes mit folgenden Punkten:

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faire Pachteinnahmen für Grundstückseigentümer und andere Vertragspartner

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Kooperation mit lokalen Energiegenossenschaften oder Unterstützung bei der Gründung von Bürgergenossenschaften

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Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Absprache mit Partnern vor Ort

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Gewährleistung der Übernahme von Entschädigungen für Bewirtschafter

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Unterstützung sozialer Projekte vor Ort

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Prokon Strom regional- in ausgewählten Gemeinden beziehen Anwohner unserer Windparks vergünstigten Ökostrom von Prokon

Mitgliedschaft in der Prokon eG- schon ab 50 Euro pro Geschäftsanteil

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0,2 Cent/KWH Energievergütung gibt Prokon an die umliegenden Gemeinden prozentual ab

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Fa. Prokon ist die nächsten 30 Jahre vor Ort präsent

Die Projektumsetzung würde so aussehen, dass in 2023 die Planung mit den Vertragsabschlüssen stattfinden soll, in 2024 die Gutachten und das Vorbereiten der Anträge abgearbeitet wird, 2025/26 läuft das Genehmigungsverfahren und 2027/28 soll der Bau und die Inbetriebnahme erfolgen, so die Ausführungen von Prokon.

Für weitere offene Fragen stand Herr Ulkes noch zur Verfügung und verwies bei noch offenen Fragen auf die Prokon eG

Tel.:04821 6855-100

Fax.:04821 6855-200

info@prokon.net

6. Erschließung FFW-Haus Schederndorf

Es fand ein Ortstermin mit dem WZV Schederndorfer Gruppe und Gemeindevertretern statt, um die Erschließung des Grundstücks zum Bau eines FFW-Hauses in Schederndorf zu besprechen.

7. ILE-Informationsveranstaltung Bürgerenergieprojekt

Sowohl beim Bürgermeister als auch bei vielen Bürgern rufen mittlerweile Firmen an, die Flächen für PV-Freiflächenanlagen bzw. Windenergieanlagen anpachten möchten. Ich bitte deshalb alle Grundstückseigentümer, nicht vorschnell an auswärtige Projektierer zu verpachten und Verträge zu unterschreiben.

Wahl der Schöffen für die Amtsdauer 2024 – 2028

Mit Schreiben vom 25.01.2023 fordert der Präsident des Landgerichts Bamberg die Gemeinde auf, die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl bis spätestens 05.06.2023 vorzulegen. Die Vorschlagsliste muss mindestens eine Person enthalten. Die Mindestzahl soll nicht wesentlich überschritten werden.

Folgende Personen wurden vorgeschlagen bzw. haben sich gemeldet:

Thomas Schweiger, Stadelhofen

Sabine Fleischmann, Stadelhofen

Elena Lerm, Stadelhofen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, als Schöffen für die o. a. Amtsdauer folgende Personen vorzuschlagen:

  1. Thomas Schweiger, Hollfelder Str. 2, 96187 Stadelhofen
  2. Sabine Fleischmann, Hollfelder Str. 18, 96187 Stadelhofen
  3. Elena Lerm, Löhren 13, 96187 Stadelhofen
Neuwahl des Kommandanten und des Stellv. Kommandanten der FF Eichenhüll-Wotzendorf

Bei der Wahl der Vorstandschaft der Freiwilligen Feuerwehr Eichenhüll-Wotzendorf am 10.03.2023 wurden Herr Jürgen Gunzelmann, Eichenhüll 25, 96187 Stadelhofen zum Kommandanten und Herr Peter Löhrlein, Eichenhüll 19, 96187 Stadelhofen zum Stellv. Kommandanten der FF Eichenhüll-Wotzendorf gewählt.

Beschluss:

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl des Herrn Jürgen Gunzelmann zum Kommandanten und des Herrn Peter Löhrlein zum Stellv. Kommandanten der FF Eichenhüll-Wotzendorf.

Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Stadelhofen auf Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs

Die Feuerwehr Stadelhofen beantragt mit Schreiben vom 21.03.2023 einen Grundsatzbeschluss für die Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges. Der Antrag ist der Beschlussvorlage beigefügt.

Beschluss:

Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit der Ersatzbeschaffung für das LF8/6 für die Feuerwehr Stadelhofen einverstanden. Dafür sollen im Finanzplan ab 2027 Mittel berücksichtigt werden, so dass die Anschaffung im Jahr 2028 abgeschlossen wird.

Die Feuerwehr soll zusammen mit dem 1. Bürgermeister und dem Kreisbandrat klären, welche Fahrzeuge als Ersatzbeschaffung in Frage kommen. Sobald dies feststeht und die Kosten dafür geschätzt werden können, wird der Gemeinderat eine abschließende Entscheidung treffen.

Feuerwehren der Gemeinde Stadelhofen; Zuschuss für die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs

Der 1. Bürgermeister schlägt vor, bei allen Feuerwehren der Gemeinde Stadelhofen einen Zuschuss von 20 € pro Person für die Teilnahme an den Erste-Hilfe-Kursen zu übernehmen.

Beschluss:

Für die Teilnahme der aktiven Feuerwehrdienstleistenden an Erste-Hilfe-Kursen gewährt die Gemeinde Stadelhofen einen Zuschuss von 20 € pro Person.

Jagdgenossenschaft Steinfeld, Antrag auf Zuschuss für den Wegeunterhalt

Die Jagdgenossenschaft Steinfeld informiert mit Schreiben vom 15.03.2023, dass in 2023 Wegeunterhaltsmaßnahmen in Höhe von rd. 10.000 € brutto durchgeführt werden. Nähere Angaben sind nicht enthalten.

Entsprechend des Beschlusses vom 04.07.2016 wird für die Wegebaumaßnahmen eine gemeindliche Kostenbeteiligung von 40 % gewährt. Kosten ab 3.000 € müssen vorab mit der Gemeinde abgestimmt werden. Eigenleistungen werden nicht bezuschusst.

Beschluss:

Mit den Wegeunterhaltsmaßnahmen der Jagdgenossenschaft Steinfeld besteht Einverständnis. Der Kostenanteil der Gemeinde in Höhe von 40 %, d.h. 4.000 € wird an die Jagdgenossenschaft ausgezahlt, sobald die Maßnahmen baulich abgeschlossen sind und Rechnungen vorliegen.

Bauantrag Dachgeschossausbau mit Balkonanbau und Auflösung der ehemaligen Gaststättenräume im Erdgeschoss zur Nutzung als Wohnräume auf dem Grundstück Fl. Nr. 1101 der Gemarkung Stadelhofen (Wotzendorf 1)

Ein Bauinteressent hat für das Grundstück Fl. Nr. 1101, Gemarkung Stadelhofen (OT Wotzendorf), einen Bauantrag eingereicht. Beabsichtigtes Bauvorhaben Dachgeschossausbau mit Balkonanbau und Auflösung der ehemaligen Gaststättenräume im Erdgeschoss zur Nutzung als Wohnräume. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich von Wotzendorf (Mischgebiet).

Der Bauantrag lag zum Zeitpunkt der Sitzungsladung noch nicht vor.

Beschluss:

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Dachgeschossausbau mit Balkonanbau und Auflösung der ehemaligen Gaststättenräume im Erdgeschoss zur Nutzung als Wohnräume auf dem Grundstück Fl. Nr. 1101 der Gemarkung Stadelhofen wird erteilt.

26. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Hollfeld und 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Gewerbegebiet Hollfeld-Nord" - Beteiligung der Nachbargemeinden

Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat am 22.06.2021 die siebte Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Hollfeld-Nord“ sowie die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hollfeld zur Aufstellung beschlossen und in seiner Sitzung vom 28.02.2023 die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander zum Vorentwurf des Bebauungsplans „7. Änderung und Erweiterung GE Hollfeld Nord“ der Stadt Hollfeld in der Fassung vom 22.06.2021 abgewogen. Der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Hollfeld „Gewerbegebiet Hollfeld-Nord“ mit Begründung und die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.02.2023 kann auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter www. Hollfeld.de/Wirtschaft, Bauen & Umwelt – Bauleitplanung eingesehen werden.

Das Plangebiet liegt im Norden der Ortslage von Hollfeld und erweitert den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 18 der Stadt Hollfeld „Gewerbegebiet Hollfeld-Nord“ (in der Fassung der 6. Änderung). Der Geltungsbereich liegt unmittelbar westlich der Staatsstraße St 2191. Die Bundesstraße B 22 liegt in geringer Entfernung im Westen des Geltungsbereichs (ca. 30 bis 90 m), wobei die Bundesstraße aufgrund der dazwischen liegenden Talleite des Wiesenttales im Gebiet kaum wahrnehmbar ist und auch für die Erschließung keine Rolle spielt.

Der Flächenbedarf ergibt sich aus einer konkreten Flächenanfrage der Logistikbranche über eine Nettofläche von ca. 5 ha. Daraus ergibt sich ein Bruttoflächenbedarf von ca. 6,5 bis 7,0 ha (einschl. Erschließungen, Grünflächen, Entwässerungsflächen). Nach Abzug der Potenzialflächen ist also eine Brutto-Neuausweisung von ca. 4,1 bis 4,6 ha erforderlich (Bebauungsplan). Durch eine Erweiterungsoption des genannten Betriebes ist mittelfristig darüber hinaus ein zusätzlicher Bedarf von ca. 4,0 gegeben (Flächennutzungsplan). Dies dient auch einer langfristigen Sicherung für die Betriebe im Geltungsbereich des vorliegenden Geltungsbereichs.

Bereits im ersten Verfahrensschritt hat der Gemeinderat am 06.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Gemeinde Stadelhofen lehnt die Bauleitplanung der Stadt Hollfeld zur Erweiterung des Gewerbegebietes Hollfeld-Nord ab, weil durch das Bauvorhaben die Bewohner der Gemeindeteile Wotzendorf und Eichenhüll entlang der Ortsdurchfahrten zu stark mit LKW-Verkehr belastet werden.

Lösungsvorschläge zur Entlastung der beiden Gemeindeteile sollten seitens der Stadt Hollfeld unterbreitet werden.“

Beschluss:

Die Gemeinde Stadelhofen lehnt die Bauleitplanung der Stadt Hollfeld zur Erweiterung des Gewerbegebietes Hollfeld-Nord ab, weil durch das Bauvorhaben die Bewohner der Gemeindeteile Wotzendorf und Eichenhüll entlang der Ortsdurchfahrten zu stark mit LKW-Verkehr belastet werden.

Lösungsvorschläge zur Entlastung der beiden Gemeindeteile sollen seitens der Stadt Hollfeld unterbreitet werden.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

PV-Anlage für die Kläranlage Steinfeld

Der Gemeinderat beschließt, dass im Haushalt allgemein 25.000 € für PV-Anlagen auf Gemeindedächern aufgenommen werden.

"Landkreis in Bewegung"

Der Landkreis führt am Sonntag, den 18.06.2023 einen aktiven Nachmittag unter dem Motto „Landkreis Bamberg in Bewegung“ durch.

Die Gemeinde beteiligt sich an Projekt „Landkreis Bamberg in Bewegung“.

Im Haushalt sollen Mittel für Jugendarbeit aufgestockt werden, dass die Kinder/Jugendlichen, die aktiv am Projekt „Landkreis Bamberg in Bewegung“ teilnehmen, ein Getränk und ein Essen erhalten.