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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wattendorf

für das Grundstück, Fl. Nr. 1034, Gemarkung Bojendorf

vom 24.05.2024

Die Gemeinde Wattendorf erlässt mit Beschluss des Gemeinderats vom 23.05.2024 aufgrund des Art. 24 Gemeindeordnung (GO) i. V. m. § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungs-gesetzes (FlurbG) folgende

Änderungssatzung

Präambel

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1036/1, Gem. Bojendorf soll mit einem Wohnhaus bebaut werden. Aus diesem Grund wird zur Staatsstraße St2210, Fl.Nr. 769, Gem. Bojendorf eine Zufahrt benötigt, die entlang des Baugrundstücks Fl.Nr. 1036/1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1034 geschaffen werden soll. Aus dem Grundstück Fl.Nr. 1034 werden ca. 60 m² Fläche für die Zufahrt benötigt.

Bei dem Grundstück Fl.Nr. 1034 handelt es sich lt. Flurbereinigungsplan vom 01.10.1998 um eine Fläche für Landschaftspflege, Naturschutz und Grünordnung. Das Grundstück ist als Ökofläche im Ökoflächenkataster eingetragen.

Die Untere Naturschutzbehörde wurde im Vorfeld der Gemeinderatsentscheidung beteiligt. Sie ist aufgrund einer Ortseinsicht damit einverstanden, dass die Gemeinde Wattendorf eine gleich große Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1036, Gem. Bojendorf zum Ökoflächen-Status umwandelt. Der Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 1036, Gem. Bojendorf ist einverstanden. Die grundsätzliche Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde liegt vor.

§ 1 Zweck der Satzung

Die Änderungssatzung wird erlassen, um die Zweckbestimmung für eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 1034 der Gemarkung Bojendorf von ca. 60 m² aufzuheben und die Umgestaltung dieser Teilfläche als Zufahrt zu ermöglichen. Zweckbestimmung für die Teilfläche: Gehölzgruppe

§ 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 1034 der Gemarkung Bojendorf von ca. 60 m². Anstelle dieser Fläche wird ein Ausgleich auf dem Grundstück Fl. Nr. 1036 der Gemarkung Bojendorf (im Anschluss and das Grundstück Fl.Nr. 1034 entlang der Kreisstraße) in gleicher Größe und Wertigkeit geschaffen.

Der Geltungsbereich der Satzung ist in den beigefügten Lageplänen (Anlage 1, 2) gekennzeichnet. Die Pläne sind Bestandteil der Satzung.

§ 3 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung besteht aus Satzungstext, Pläne mit Satzungsgebiet und Ausgleichsfläche.

Wattendorf, den 24.05.2024
Thomas Betz
1. Bürgermeister