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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wattendorf

Wasserrechtsverfahren für die Abwasserentsorgungsanlagen der Gemeinde Wattendorf; Vorstellung der Zwischenergebnisse durch die Fa. Südwasser

Die Gemeinde hat die Fa. Südwasser mit der Überarbeitung der Variantenstudie des Planungsbüro Strunz, Bamberg beauftragt, weil die Sanierung/Erneuerung der vorhandenen Anlagen näher betrachtet werden sollte.

Herr Kampshoff, Fa. Südwasser stellt die Zwischenergebnisse der Prüfung in der Sitzung anhand einer Power-Point-Präsentation vor und beantwortet Fragen. Die Power-Point-Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift und dieser als Anlage beigefügt.

Die Kostenschätzungen sollen voraussichtlich bis Ende Juni 2024 abgeschlossen sein und offene Fragen geklärt werden. Mögliche Flächen für die Nachbehandlung und Mischwasserbehandlung sind noch festzulegen. Danach ist noch eine Abstimmung mit dem WWA erforderlich, so dass er davon ausgeht, dass Anfang August 2024 die Vorstellung der Ergebnisse möglich ist.

Aufgrund der Fragen und Diskussion soll für Schneeberg als Standort für eine mögliche Pflanzenkläranlage der bisherige Standort der Kläranlage geprüft werden.

Außerdem müssen neben den Investitionskosten auch die jährlichen Betriebskosten usw. benannt werden, um wirtschaftliche Lösungen in den Gemeindeteilen zu finden.

Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.

Ausbau der GVS St2210 - Schneeberg

Wegen möglicher Fördermittel nach Art. 13c FAG (Härtefonds) für die Sanierung der GVS Schneeberg Richtung St2210 fand bei der Regierung von Oberfranken ein Gespräch statt. Die Voraussetzungen für eine Förderung nach Art. 13 c FAG (finanzielle bzw. bauliche Härte) liegen lt. Regierung nicht vor.

Herr Hauenstein, Regierung hat nach einer erfolgten Ortseinsicht folgendes mitgeteilt:

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Die Straßenverbindung zum Hauptort (= GT Wattendorf) ist über die Staatsstraße zwar kürzer, aber zeitlich gleich.

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Die Höhenverhältnisse sind über die Staatsstraße eher ungünstiger.

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Die Verkehrsbelastung erscheint gering.

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Die Gemeinde müsste die verkehrswichtige Strecke von Schneeberg zum Hauptort auf Dauer festlegen. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Entscheidung, die nicht mehr geändert werden kann. Würde die Strecke über die Staatsstraße nun heute festgelegt werden, könnte die Strecke über die Kreisstraße nach Wattendorf nicht mehr gefördert werden.

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Vor Ort gewann er den Eindruck, dass die großen Schäden an der Teilstrecke der GVS wegen der kaputten Oberflächenentwässerung entstanden sind. Das Bankett steht höher als die Straße. Das Oberflächenwasser dringt in den Frostschutz ein.

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Für eine Förderung der Komplettsanierung wäre eine Verkehrszählung erforderlich. Daraus ergibt sich die Straßenbreite.

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Die Gemeinde muss beachten, dass bei einer Komplettsanierung der Straßenentwässerung ein wasserrechtliches Verfahren einzuleiten ist und auch die Untere Naturschutzbehörde einbezogen werden muss, bei der Instandsetzung im Bestand allerdings nicht. Der Bereich befindet sich im FFH-Gebiet, weshalb mit vielen Auflagen zu rechnen ist.

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Bei geschätzten Kosten für die Komplettsanierung von 1 Mio € und einem Fördersatz von 50/60 % verbleiben rd. 500.000 € Eigenanteil für die Gemeinde. Baunebenkosten sind nicht förderfähig. Dieser Betrag würde auch für die Instandsetzung „locker“ ausreichen.

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Er bittet die Gemeinde, eine „bessere Bestandserhaltungsmaßnahme“ zu überdenken. Folgende Schritte wären aus seiner Sicht erforderlich:

TV-Befahrung der Straßenentwässerung

Evtl. 10 cm Tragdeckschicht und punktuelle Unterbauverbesserung planen (mit weiterhin Beschränkung auf 7,5 to).

Bankettangleichung

Leitplanke anpassen

Schnelle Realisierung möglich, weil die weiteren Behörden nicht einzubeziehen sind.

Ziel: Hangwasser abfangen?

Untersuchung auf PAKs

Wiedereinbau Asphalt prüfen

Wegen Anbindung an St2210 mit der Fachaufsicht Straßenbauamt bei der Regierung Ofr. klären.

Gemeinde sollte auf jeden Fall einen Planer einschalten.

Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.

Der Planungsauftrag soll in der sich anschließenden nichtöffentlichen Sitzung vergeben werden.

Bericht über die örtlichen Rechnungsprüfungen und Feststellungen der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2022 - 2023

Die örtlichen Rechnungsprüfungen für die Haushaltsjahre 2022 - 2023 wurden von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses durchgeführt. Die Punkte, die zu Feststellungen geführt haben, werden dem Gemeinderat erläutert.

Beschluss:

Die Berichte über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2022 - 2023 wurden in der heutigen Sitzung bekannt gegeben. Die vom Vorsitzenden veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die in den Haushaltsjahren 2022 - 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Einnahmen werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnungen 2022 -2023 werden gemäß Art. 102 Abs. 2 und 3 GO festgestellt.

Entlastung der Jahresrechnungen 2022 - 2023

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und gleichzeitig über die Entlastung zu beschließen. Die Jahresrechnungen 2022 - 2023 wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss am 10.04.2024 örtlich geprüft.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnungen 2022 – 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Der 1. Bürgermeister nimmt an Beratung und Abstimmung wegen Art. 49 GO nicht teil.

Satzung zur Änderung des Flurbereinigungsplaes vom 01.10.1998 der Gemarkung Bojendorf für das Grundstück Fl.Nr. 1034

Für das Bauvorhaben Mährenhüll, Fl.Nr. 1036/1, Gem. Bojendorf soll über das Gemeindegrundstück Fl.Nr. 1034, Gem. Bojendorf eine Zufahrt angelegt werden. Bei der Fl.Nr. 1034 handelt es sich lt. Flurbereinigungsplan vom 01.10.1998 um eine Fläche für Landschaftspflege, Naturschutz und Grünordnung (sog. Öko-Fläche). Die Untere Naturschutzbehörde stimmt der Anlage einer Zufahrt auf der Fl.Nr. 1034 entlang des Grundstücks Fl.Nr. 1036/1 unter der Voraussetzung zu, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 1036 eine gleichgroße Fläche als Öko-Fläche angelegt wird.

Aus diesem Grund muss der Flurbereinigungsplan vom 01.10.1998 der Gem. Bojendorf geändert werden. Die Teilnehmergemeinschaft hat sich vor vielen Jahren bereits aufgelöst. Rechtsnachfolger für die Teilnehmergemeinschaft ist die Gemeinde Wattendorf. Der Flurbereinigungsplan hat für Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse der Beteiligten oder im öffentlichen Interesse getroffen werden, die Wirkung von Gemeindesatzungen. Nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens können die Festsetzungen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Gemeindesatzung geändert oder aufgehoben werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Satzung über die Änderung des Flurbereinigungsplanes vom 01.10.1998 in der Gemarkung Bojendorf für das Grundstück Fl.Nr. 1034.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.

Zweckvereinbarung mit der Stadt Weismain zur Errichtung und Betrieb des Kindergartens Arnstein; Zustimmung zur Anpassung der Gebühren

Die Gemeinde Wattendorf hat am 25.11.1997 mit der Stadt Weismain eine Zweckvereinbarung getroffen, wonach die Stadt Weismain in Arnstein einen eingruppigen Kindergarten errichtet und betreibt. Aufgrund der Vereinbarung muss Wattendorf vor allen wichtigen Entscheidungen gehört werden. Die Zustimmung Wattendorfs ist bei der Änderung von Satzungen, z.B. zur Erhöhung der Benutzungsgebühren erforderlich.

Die Auflistung der bisherigen und der neuen Gebühren, aber auch ein Vergleich mit Nachbarkindergärten ist der Beschlussvorlage beigefügt.

Beschluss:

Die Gemeinde Wattendorf stimmt der geplanten Satzungsänderung zur Erhöhung der Gebühren lt. Vorschlag der Stadt Weismain vom 10.04.2024 zu.

Wiederaufforstung Pflanzung Fl.Nr. 275, Gem. Bojendorf - Kötteler Grund 1

Das Forstamt empfiehlt der Gemeinde die Wiederaufforstung der Fl.Nr. 275, Gem. Bojendorf „Kötteler Grund 1“ mit 550 Stieleichen und 175 Feldahorn. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von 0,11 ha und 725 Pflanzen.

Es werden Gesamtkosten von rd. 3.063 € erwartet und ein Förderbetrag von 3.096,74 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Wiederaufforstung „Kötteler Grund 1“ wie vom Forstamt vorgeschlagen zu.

Wiederaufforstung Pflanzung Fl.Nr. 275, Gem. Bojendorf - Kötteler Grund 2

Das Forstamt empfiehlt der Gemeinde die Wiederaufforstung der Fl.Nr. 275, Gem. Bojendorf „Kötteler Grund 2“ mit je 325 Spitzahorn, Sommerlinden und Wildbirnen. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von 0,30 ha und 975 Pflanzen.

Es werden Kosten von rd. 5.274,50 € erwartet und ein Förderbetrag von 4.486,74 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Wiederaufforstung „Kötteler Grund 2“ wie vom Forstamt vorgeschlagen zu.

Wiederaufforstung Pflanzung Fl.Nr. 218/1, Gem. Wattendorf - Motzenstein

Das Forstamt empfiehlt der Gemeinde die Wiederaufforstung der Fl.Nr. 218/1, Gem. Wattendorf „Motzenstein“ mit 75 Vogelkirschen, 150 Douglasien, 100 Eiben und 275 Flatterulmen. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von 0,25 ha und 700 Pflanzen.

Es werden Gesamtkosten von rd. 5.464,50 € erwartet und ein Förderbetrag von 3.433,00 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Wiederaufforstung „Motzenstein“ wie vom Forstamt vorgeschlagen zu.

Errichtung eines Anbaus und eines Carports, Gräfenhäusling 40, 96196 Wattendorf

Der Tagesordnungspunkt wird zusätzlich aufgenommen.

Die Bauwerber stellen den Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus und eines Carports auf der Fl.-Nr. 56/2, Gemarkung Gräfenhäusling (siehe Anlage).

Um Stellungnahme des Gemeinderates wird gebeten, ob das gemeindliche Einvernehmen nach §36 Bau GB erteilt werden kann.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wattendorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach

§36 Bau GB zum Antrag auf Errichtung eines Anbaus und eines Carports.

Spielplatz Wattendorf, weitere Anschaffungen

Der Tagesordnungspunkt wird zusätzlich aufgenommen.

Die Spielplatz-Bauer beantragen noch eine Sitzgruppe und eine Wellen-Rutsche mit Kosten von rd. 4.500 €. Die Gelder sollen lt. Bgm Betz vom Windparkgeld genommen werden.

Beschluss:

Die Gemeinde stimmt der Anschaffung einer Sitzgarnitur und einer Wellenrutsche für den Spielplatz Wattendorf in Höhe von rd. 4.500 € zu. Die Anschaffung erfolgt über das Windparkkonto.

TOP 15

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Wasserrechtsverfahren Wattendorf; Nachtragsangebot zum Honorarvertrag für die Niederschlagsentwässerung Gräfenhäusling

Die Fa. Südwasser wird gemäß Nachtragsangebot vom 06.03.2024 mit dem Wasserrechtsverfahren Wattendorf, Verfahren für das Einleiten von Niederschlagswasser aus der Ortschaft Gräfenhäusling beauftragt.

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines modularen TETRA Sirenen-Steuerempfänger mit Sirenen FRT für die Sirenen in der Gemeinde Wattendorf

Die Umrüstung der bestehenden Feuerwehrsirenen der Gemeinde Wattendorf soll bei der Firma abel&käufl in Auftrag gegeben werden.

Neubau E-Sirene SES 600 als Dachmontage inkl. Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines modularen TETRA Sirenen-Steuerempfänger mit Sirenen FRT für die Ortschaft Mährenhüll

Die Gemeinde Wattendorf ist mir der o. a. Neubeschaffung zum Angebotspreis einverstanden.

Feuerwehrfahrzeug HLF10 Wattendorf; Abschluss eines Wartungsvertrages

Der Gemeinderat beschließt, keinen neuen Wartungsvertrag abzuschließen.

Eine Wartung soll beauftragt werden, wenn Fehler auftauchen bzw. die Länge des Zeitabstandes dies erfordert.

Löschwasserversorgung Mährenhüll; Versetzen eines Oberflurhydranten

Die beiden Rechnungen für das Versetzen des Oberflurhydranten in Mährenhüll in Höhe werden nachträglich genehmigt.

Netzanschluss für elektrische Anlagen an das Elektrizitätsversorgungsnetz der bayernwerke, Rothmannsthaler Str. 3, 96196 Wattendorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Wattendorf nimmt Kenntnis von dem Kostenvoranschlag der bayernwerke zum Anschluss, Rothmannsthaler Str. 3, in Wattendorf.

Verschiedenes

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 11.07.2024, 19 Uhr statt.

Wegen der Ergebnisse Wasserrechtsverfahren Kläranlagen der Gemeinde Wattendorf ist für ca. Anfang August 2024 eine Sondersitzung geplant. Der Termin wird noch bekanntgegeben.