Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie"; Beteiligungsverfahren - öffentliche Auslegung
Die Gemeinde wurde mit Mail vom 07./13.03.2025 über folgenden Sachverhalt informiert:
„Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung am 7. November 2024 beschlossen, gem. § 9 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 BayLplG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Teilkapitel B V 2.5.2 "Windenergie" durchzuführen.
Auf Grundlage seines Beschlusses vom 07.11.2024 wird das Beteiligungsverfahren über den Entwurf zur Änderung des genannten Regionalplankapitels eingeleitet. Andere Festlegungen oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West.
Nach § 9 Abs. 2 ROG n.F. ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben.
Der Planentwurf wird hierzu in der Zeit vom 10. März 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/ und der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/frp eingestellt.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit gegeben, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg zu äußern.“
Sachverhalt:
Die Gemeinden wurden im Herbst 2022 vom Regionalen Planungsverband Oberfranken-West, darüber informiert, dass geeignete Flächen für weitere Wind-Vorranggebiete gemeldet werden können, um die vorgegebenen Flächenziele (1,1 % bis 2027 und 1,8 % bis 2032) für den Windkraftausbau zu erreichen. Der Planungsverband bat um nichtöffentliche Beratung.
In nichtöffentlichen Sitzungen Ende 2022 ff hat der Gemeinderat bereits entschieden, Flächen für Windenergie an den Regionalen Planungsverband am Schirraberg (WRG 4221) und beim vorhandenen Windpark in Poxdorf (WRG 4343) zu melden. Das ursprünglich angedachte Gebiet Richtung Steinfeld wurde nicht weiterverfolgt.
Nach der Begründung des Regionalplan-Entwurfs ist das Flächenziel von 1,8 % (bis 2032) erreicht.
Die Gemeinde Königsfeld beabsichtigt auf den beiden Windvorranggebietsflächen ein Bürgerwindprojekt zu verwirklichen und bittet weiterhin alle Eigentümer nicht mit auswärtigen Projektanten Flächensicherungsverträge abzuschließen. Bei einem Bürgerwindprojekt muss die Flächensicherung zweckmäßigerweise durch die Gemeinde Königsfeld erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Änderung des Regionalplanes Oberfranken-West zur Kenntnis. Mit der Ausweisung der WRG 4221 Kotzendorf-Süd (Schirraberg) und 4343 (Nähe Poxdorf) besteht weiterhin Einverständnis.
In den beiden Windvorranggebieten soll ein Bürgerwindprojekt entstehen.
Haushaltsvorberatung 2025
Der Erste Bürgermeister wird in der Sitzung die Vorschläge zum Haushalt unterbreiten und zur Diskussion stellen.
Der Kämmerer wird gebeten folgende Punkte zu prüfen bzw. anzupassen:
| - | Prüfung der Zuschusshöhen für die FW-Häuser Laibarös und Königsfeld |
| - | Im Haushalt sollen Planungskosten für Straßenunterhalt GVS Poxdorf-Laibarös, Johann-Taschner-Straße und Schulstraße aufgenommen werden und für die Folgejahre Haushaltsmittel für die Unterhaltsmaßnahmen. Ebenso soll die Fördersituation geklärt werden und Alternativen zu einem Vollausbau ermittelt werden. |
Beschluss:
Der Haushalt wird aufgrund der Daten, die für die Vorberatung vorgelegt wurden, erstellt.
Antrag der DJK Königsfeld 1966 e.V. auf Übernahme der Kosten für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED
Die DJK Königsfeld hat mit Schreiben vom 02.03.2025 folgenden Antrag zur Übernahme der verbleibenden Summe für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED gestellt:
Die Kosten über 90.178,00 € mussten teilweise über Kredit finanziert werden. Es wurden folgende Zuschüsse gewährt:
Bund 33.635,00 €
BLSV 41.250,00 €
Da es sich um eine Schulsportanlage handelt, bittet die DJK um Übernahme der vorfinanzierten Differenz von 15.293,00 €.
Die DJK Königsfeld ist der größte Verein in der Gemeinde und leistet zudem eine hervorragende Jugendarbeit mit aktuell ca. 50 Kindern und Jugendlichen.
Wir bitten den Gemeinderat um eine wohlwollende Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Gemeinderat sollte entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt werden soll. Bei ähnlich gelagerten Baumaßnahmen anderer Institutionen wurden in jüngster Vergangenheit 10 % der Gesamtbaukosten als Zuschuss gewährt.
Die Vorfinanzierung für die Umrüstung hat die DJK getragen.
In der Diskussion werden folgende Punkte diskutiert:
| - | Es handelt sich um ein Grundstück der Gemeinde. Die LED-Flutlichtanlage wird jedoch nicht für den Schulsport benötigt. |
| - | Die Gemeinderäte wundern sich, dass der Zuschuss erst jetzt beantragt wird, vier Jahre nach der Durchführung. |
| - | Ein Zuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtkosten wird kritisch gesehen, weil die DJK nur tatsächlich rd. 15.000 € Eigenmittel zu leisten hat. |
| - | Von der Stromkosteneinsparung durch die Umstellung auf LED profitiert der Sportverein. |
| - | Sinnvoller wäre ein Beschluss wie bei den Jagdgenossenschaften, d.h. eine Kostenbeteiligung der Gemeinde von 55 % an den Eigenmitteln der DJK. |
Beschluss:
Die Gemeinde Königsfeld übernimmt für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED der DJK Königsfeld 1966 e.V. anteilige Kosten in Höhe von 55 % der verbleibenden Eigenmittel der DJK Königsfeld = 8.411,15 €.
Antrag des MSC Fränkische Schweiz e.V. auf Genehmigung von Wertungsprüfungen anlässlich der ADAC-Rallye am 11.10.2025
Der MSC führt auch 2025 seine traditionelle Rallye mit Start und Ziel in Hollfeld durch. Dabei ist wieder die Durchführung einer Wertungsprüfungsstrecke Stüchter Höhe – Brunn – Hohenpölz – Richtung Kotzendorf geplant (Streckenführung identisch wie im Jahr 2023).
Für eventuell auftretende Wegeschäden haftet natürlich der MSC Fränkische Schweiz e.V.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Durchführung der o.g. Wertungsprüfung 2025 zu. Für die durch die Streckenführung betroffenen Jagdgenossenschaft in der Gemeinde Königsfeld ist durch den MSC Fränkische Schweiz e.V. ein Unkostenbeitrag in Höhe von je 200 € für den Wegebau zu entrichten. Für evtl. auftretende Schäden an den Wegen haftet der MSC Fränkische Schweiz e.V.
Genehmigungsbescheid Bürgerwindpark Litzendorf - Hohenellern; Genehmigung nach § 4 BlmSchG
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG);
Antrag der Bürgerwindpark Litzendorf-Hohenellern GmbH & Co. KG, Geisfelder Straße 9,
96123 Litzendorf auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage im Vorranggebiet 302a Tiefenellern-Süd des Regionalplanes Oberfranken-West im Bereich der Gemeinde Litzendorf hier:
Genehmigung nach § 4 BlmSchG
Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Kläranlage Königsfeld; Auftragsvergabe Klärschlammpressung
Die Gemeinde erteilt den Auftrag zur Klärschlammpressung und Verwertung für das Jahr 2025 an die Firma Schwandorfer Umwelttechnik aufgrund des Angebots vom 27.02.2025.
Wenn die Arbeiten zur Zufriedenheit verlaufen, sollte eine längerfristige Zusammenarbeit angestrebt werden.
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strombeschaffung mit enPORTAL GmbH
| 1. | Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen. |
| 2. | Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf. |
| 3. | Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten: Es soll 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden. |
| 4. | Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden. |
| 5. | Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet. |
| 6. | Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen. |
Felssicherung Treunitz, Nachtragsangebot 01, Baubereich D
Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld stimmt der erweiterten Sicherungsmaßnahme auf der Fl.-Nr. 278 zu und beauftragt die Fa. HTB aus Schwoich mit der Umsetzung.
Verschiedenes; Auflösung der Aufseßtaler Blasmusik
Der 1. Bürgermeister erklärt auf Anfrage, dass das Geld zwischenzeitlich eingegangen ist. Es sollte seiner Meinung nach für die Musikausbildung von Kindern und Jugendlichen verwendet werden.
Verschiedenes; Straßenbeschilderung bei Unterhaltsmaßnahmen im Jahres-LV
Ein Gemeinderat bemängelt, dass bei den Unterhaltsarbeiten die Beschilderung fehlt.
Verschiedenes; Ortsschild in Huppendorf fehlt in die Siedlung
Zur Siedlung in Huppendorf fehlt das Ortsschild. Es muss neu beschafft werden. Bis dahin sollte eine verkehrsrechtliche Anordnung getroffen werden, dass zumindest eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit 50 km/h beschildert werden kann.
Verschiedenes; Pflasterung um den Hydranten am Raiffeisenplatz erforderlich
Der Oberflurhydrant steht im Erdreich. Die Feuerwehr regt eine Pflasterung um den Oberflurhydranten an.
Kenntnis genommen
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 05. Juni 2025 um 19:00 Uhr statt.
Die nächste Bauausschuss-Sitzung findet am 13.05.2025, 18:00 Uhr statt – Treffpunkt Rathaus Königsfeld.
Am Dienstag, 17.06.2025 um 19:00 Uhr ist eine nichtöffentliche Sondersitzung geplant.