Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) ist Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag. Das Landesamt für Statistik stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 FTG nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten.
Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, in den Gemeinden Königsfeld, Stadelhofen und Wattendorf mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.
Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung:
Mariä Himmelfahrt ist ab dem Jahr 2025 ein gesetzlicher Feiertag in den Gemeinden Königsfeld, Stadelhofen und Wattendorf.
Eine aktuelle Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen Mariä Himmelfahrt ab dem Jahr 2025 gesetzlicher Feiertag ist, kann ab sofort dem Internetangebot des Landesamts für Statistik entnommen werden.