Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Beschlussfassung über die Art und Anzahl der weiteren Bürgermeister
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Gemeinderat einen zweiten Bürgermeister wählen muss und noch einen weiteren (dritten) Bürgermeister wählen kann. Die Gemeinde Wattendorf hatte in der Vergangenheit immer nur einen zweiten Bürgermeister. Die Notwendigkeit für einen dritten Bürgermeister ist nicht gegeben.
Der Gemeinderat beschließt, dass ein dritter Bürgermeister nicht gewählt werden soll.
Bestellung eines Wahlausschusses
Der Gemeinderat wählt einen zweiten Bürgermeister. Bürgermeister Betz stellt fest, dass der weitere Bürgermeister gem. Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO ehrenamtlich (Ehrenbeamter) tätig ist. Ein Antrag, durch Satzung den weiteren Bürgermeister zum berufsmäßigen Bürgermeister zu bestimmen, wurde nicht gestellt.
Bürgermeister Betz erläutert nun, dass die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel zu erfolgen hat. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen ergeben sich aus Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GO in Verbindung mit Art. 39 GLKrWG, insbesondere sind daher nur Deutsche i.S.d. Art. 16 Abs. 1 GG währbar.
Bürgermeister Betz schlägt dem Gemeinderat vor zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden.
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des 1. Bürgermeisters zu und bestellt die von ihm vorgeschlagenen Personen
in den Wahlausschuss.
Wahl des 2. Bürgermeisters
Der Erste Bürgermeister lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, einzeln die Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.
Von den anwesenden 9 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich des Ersten Bürgermeisters) haben neun den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Die Stimmzettel werden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass kein Stimmzettel ungültig ist.
Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf
| Nr. | Familienname, Vorname | Stimmenanzahl |
| 1 | Grasser Norbert | 9 |
Der Erste Bürgermeister verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass Herr Norbert Grasser die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Zweiten Bürgermeister gewählt ist.
Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Vereidigung des 2. Bürgermeisters
Der Eid muss vom gewählten 2. Bürgermeister Grasser nicht erneut geleistet werden, weil eer bereits in der Vorgängerperiode vereidigt wurde.
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts muss neu erlassen werden.
Wie bisher wird davon ausgegangen, dass es einen Rechnungsprüfungsausschuss (mit vier Gemeinderatsmitgliedern) gibt.
Bei der Entschädigung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde eine Sitzungsentschädigung von 60 €/Prüfungsjahr angesetzt.
Ebenso wird eine IT-Pauschale in Höhe von 200 €/Wahlzeit eingeführt (fällig zu Beginn der Wahlperiode 100 €und am 01.05.2029 nochmals 100 €).
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Wattendorf als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.
Geschäftsordnung des Gemeinderates Wattendorf
Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Bay. Gemeindetages.
| - | Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde aufgenommen. |
| - | Beim Zuständigkeitsbereich erfolgte aufgrund der Empfehlung des Bayer. Gemeindetages eine Erhöhung der Beträge für den 1. Bürgermeister. |
| - | Sitzungsladungen erfolgen künftig digital. |
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für den Gemeinderat Wattendorf. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.
Bestellung der Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss
Der Gemeinderat hat gemäß § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einen Rechnungsprüfungsausschuss, dem vier Gemeinderatsmitglieder angehören.
Nach dem Verteilungsverfahren Sainte Lague/Schepers errechnen sich für die CSU ein, für die WGG zwei und für die BWG ein Sitz. Die FWM bleibt bei der Ausschussbesetzung unberücksichtigt.
Gemäß Art. 103 GO wird ein Ausschussmitglied vom Gemeinderat zum Vorsitzenden bestimmt. Die im Ausschuss vertretenen Wählergruppen können Vorschläge unterbreiten.
Die WGG verzichtet freiwillig auf einen Ausschusssitz, um den Freien Wählern Mährenhüll einen Sitz im Ausschuss zu verschaffen und zu gewährleisten, dass alle Gruppierungen dort vertreten sind.
Der Gemeinderat bestellt für den Rechnungsprüfungsausschuss folgende Gemeinderatsmitglieder:
| Ausschussmitglied | Stellvertretendes Ausschussmitglied |
| CSU |
| Norbert Grasser |
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| WGG |
| Andreas Düthorn |
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| BWG |
| Andreas Ruß |
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| FWM |
| Michael Düthorn |
Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wird Thomas Reinwald bestellt.
Bestellung der Verwaltungsräte und Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung
Die Gemeinschaftsversammlung besteht gemäß Art. 6 VGemO aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied. Die ersten Bürgermeister werden im Fall der Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten. Für jedes der übrigen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung ist für den Fall, dass es verhindert ist oder den ersten Bürgermeister nach Satz 3 vertritt, ein Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderats zu bestellen. Bei der Bestellung der übrigen Mitglieder und ihrer Stellvertreter gelten Art. 33 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 der Gemeindeordnung (GO) entsprechend mit der Folge, dass dem Stärkeverhältnis im Gemeinderat Rechnung getragen werden muss.
Nach dem Verfahren Sainte Lague/Schepers, das auch bei der Ausschussbesetzung angewandt wird, stellt die Wählergemeinschaft Gräfenhäusling einen Vertreter.
Der Gemeinderat bestellt zu weiteren Vertretern und zu dessen Stellvertretern in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld die folgenden Gemeinderatsmitglieder:
| Verwaltungsrat | Stellvertretender Verwaltungsrat |
| Für WGG | Michael Düthorn | Andreas Düthorn |
Bestellung der Verbandsräte für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Rothmannsthaler Gruppe
Für die Vertretung der Gemeinde im Zweckverband zur Wasserversorgung der Rothmannsthaler Gruppe sind drei Verbandsräte und deren Stellvertreter zu bestellen:
Der Gemeinderat bestellt die folgenden Personen als Verbandsräte bzw. deren Stellvertreter für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Rothmannsthaler Gruppe:
|
| Verbandsrat | Stellvertretender Verbandsrat |
| 1. | Krapp Maximilian | Popp Stefan |
| 2. | Heidenreich Mario | Weidner Josef |
| 3. | Lauer Reinhold | Hennemann Pia |
Bestellung der Verbandsräte für den Zweckverband Kindergarten Stadelhofen
Für die Vertretung der Gemeinde im Zweckverband Kindertagesstätte Stadelhofen sind neben dem 1. Bürgermeister zwei weitere Verbandsräte und deren Stellvertreter zu bestellen.
Beschluss:
Aus der Mitte des Gemeinderates werden als Verbandsräte und deren Stellvertreter folgende Personen bestellt:
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| Verbandsrat | Stellvertretender Verbandsrat |
| 1. | Lieb Matthias | Ruß Andreas |
| 2. | Düthorn Andreas | Düthorn Michael |
Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
Die Verwaltungsgemeinschaft hat das Standesamt zum 01.01.2017 im Rahmen der Großen Übertragung an die Stadt Scheßlitz übertragen. Die 1. Bürgermeister der VG waren seit 01.01.2017 durch die Gemeinden zu Eheschließungsstandesbeamten bestellt.
Im Zuge der Standesamtsübertragung hat der Bürgermeister weiterhin das Recht, Eheschließungen vorzunehmen und Lebenspartnerschaften zu begründen. Allerdings nur in seiner eigenen Gemeinde. Die (Voll-)Standesbeamten der Stadt Scheßlitz jedoch sind befugt Trauungen in allen dafür gewidmeten Räumen innerhalb des Standesamtsbezirks vorzunehmen.
Beschluss:
Die Gemeinde Wattendorf bestellt den 1. Bürgermeister Thomas Betz zum Eheschließungsstandesbeamten gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG, Der Aufgabenbereich als Standesbeamter ist damit auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt.
Bestellung von Ortsbeauftragten
Der 1. Bürgermeister schlägt vor, wie in der Vergangenheit auch, auch in dieser Amtszeit des Gemeinderates Ortsbeauftragte für die einzelnen Gemeindeteile zu bestellen.
Beschluss:
Als Ortsbeauftragte werden folgende Personen bestellt:
| Gemeindeteil | Ortsbeauftragte |
| Bojendorf | Bgm. Betz Thomas |
| Gräfenhäusling | Düthorn Michael |
| Mährenhüll | Hennemann Pia |
| Schneeberg | Grasser Norbert |
| Wattendorf | Heidenreich Mario |
Die Ortsbeauftragten erhalten gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts eine jährliche pauschale Entschädigung in den Gemeindeteilen Mährenhüll und Schneeberg in Höhe von 75,00 € und in den Gemeindeteilen Gräfenhäusling und Wattendorf in Höhe von 125,00 €.
| TOP 15 | Bestellung eines Jugendbeauftragten |
Bestellung eines Jugendbeauftragten
Die Gemeinde hatte bisher zwei Jugendbeauftragte.
Als Jugendbeauftragte werden bestellt:
Bestellung eines Behindertenbeauftragten
Im Juli 2017 wurden die Aufgaben des Behindertenbeauftragten an Herr Richard Freitag, Gräfenhäusling 13 übertragen.
Beschluss:
Als Behindertenbeauftragter wird Richard Freitag bestellt:
Bestellung eines Seniorenbeauftragten
Die Gemeinde hatte bisher einen Seniorenbeauftragten.
Beschluss:
Als Seniorenbeauftragter wird Rudolf Krapp bestellt:
Neuwahl des Stellv. Kommandanten der FF Gräfenhäusling
Bei der Wahl der Vorstandschaft der Freiwilligen Feuerwehr Gräfenhäusling am 28.03.2026 wurde Herr Lukas Schmelzer, Gräfenhäusling 20, 96196 Wattendorf zum Stellv. Kommandanten der FF Gräfenhäusling gewählt.
Beschluss:
Der Gemeinderat bestätigt die Wahl des Herrn Lukas Schmelzer zum Stellv. Kommandanten der FF Gräfenhäusling.
Neuwahl des 1. Kommandanten und des Stellv. Kommandanten der FF Bojendorf
Bei der Wahl der Vorstandschaft der Freiwilligen Feuerwehr Bojendorf am 18.04.2026 wurde Herr Dominik Dietz, Bojendorf 4, 96196 Wattendorf zum 1. Kommandanten der FF Bojendorf und Herr Florian Dauer, Bojendorf 22, 96196 Wattendorf zum Stellv. Kommandanten der FF Bojendorf gewählt.
Beschluss:
Der Gemeinderat bestätigt die Wahl des Herrn Dominik Dietz, Bojendorf 4, 96196 Wattendorf, zum 1. Kommandanten und Herrn Florian Dauer, Bojendorf 22, 96196 Wattendorf, zum Stellv. Kommandanten der FF Bojendorf
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
Der 1. Bürgermeister informiert, dass am 20.04.2026 die Sitzung des Regionalen Planungsverbandes im LRA Bamberg stattfinden wird. Die Interessen der Gemeinde Wattendorf sind im Entwurf weitestgehend berücksichtigt worden.
(Hinweis: Die Sitzung des Regionalen Planungsverbandes fand zwischenzeitlich statt und wurde im Gebiet Wattendorf wie im Entwurf vorgesehen berücksichtigt)
Verschiedenes; bedarfsgerechte Steuerung der Warnleuchten an den Windrädern
Der Vorsitzende wird gebeten mit Naturstrom zu klären, ob die bedarfsgerechte Steuerung der Warnlichter an den Windrädern bereits funktionsfähig ist, weil manchmal der komplette Windpark dunkel ist, dann wieder nur ein Teil.
Verschiedenes; Zaun Friedhof Arnstein
Auf Anfrage erklärt der Vorsitzende, dass die Gemeinde Wattendorf seit langem auf ein überarbeitetes Angebot für den Zaunbau aus Weismain wartet. Aufgrund der schwierigen Arbeitsverhältnisse wurde besprochen, das aus 2024 stammende Angebot überarbeiten zu lassen, um den Auftragsumfang einschätzen zu können. Ebenso wurde die Stadt Weismain gebeten, den Aufwand des Bauhofs für den Abbau des alten Zauns zu schätzen.
Die Gemeinde Wattendorf ist zu 25 % Eigentümerin des Arnsteiner Friedhofs und muss sich an den nicht gedeckten Kosten lt. Zweckvereinbarung beteiligen, kann diese Kosten, die auf die kostenrechnende Einrichtung Friedhof gebucht werden, allerdings nicht auf „Gebührenpflichtige“ umlegen, weil dies auf die Stadt Weismain durch die o.g. Zweckvereinbarung übertragen wurde.
Aus diesem Grund hatte bereits 2019 ein Gespräch mit Weismain stattgefunden. Die Gemeinde Wattendorf bittet um Überlassung der Gebührenkalkulation für die Einrichtungseinheit Friedhöfe Weismain im Stadtgebiet, um Kostenübersichten, v.a. um zu erkennen, ob die Kostenanteile der Gemeinde Wattendorf dem Arnsteiner Friedhof oder gesamten Einrichtung gutgeschrieben wird und um Erklärung, welche Überlegungen zu verschiedenen prozentualen Aufteilungen geführt haben. Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung haben wiederholt erinnert, jedoch noch keine Informationen und Unterlagen erhalten.
Verschiedenes; Erweiterung und Sanierung Kita Arnstein
Hier erklärt der Vorsitzende auf Anfrage, dass die Gemeinde Wattendorf bereits im Aug. 2025 einem Vertragsentwurf „Erbbaurecht Stadt Weismain mit der Kirchenstiftung im Grundsatz zugestimmt hat. Wegen der Erbbaurechtshöhe sollte die Stadt Weismain, die der Kita-Betreiber ist, mit dem Bistum verhandeln. Weismain hat offensichtlich größere Probleme mit dem Erbbaurechtsvertrag. Der aktuelle Verhandlungsstand ist nicht bekannt.
Verschiedenes; Straßenunterhalt beim Anwesen Wittmann, Bojendorf muss dringend erledigt werden
Auf Höhe der Einmündungstrompete beim Anwesen Wittmann befindet sich die GVS Rothmannstal in einem sehr schlechten Zustand. Das tiefe Schlagloch muss dringend behoben werden.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 23.06.2026 um 19 Uhr statt.