Der Erste Bürgermeister Klaus Bezold wird von dem ältesten anwesenden Gemeinderatsmitglied Hans-Jürgen Brehm gem. Art. 27 Abs. 1 KWBG) vereidigt.
Gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung sind alle neu gewählten Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen.
Die Verweigerung der Eidesleistung führt zum Verlust des Amtes (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 GLKrWG.
Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.
Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.
Beschluss über die Zahl der weiteren Bürgermeister
Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass der Gemeinderat einen zweiten Bürgermeister wählen muss und noch einen weiteren (dritten) Bürgermeister wählen kann. Bürgermeister Bezold schlägt dem Gemeinderat vor, einen zweiten und einen dritten Bürgermeister – wie bisher - zu wählen.
Der Gemeinderat beschließt, dass ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll.
Bestellung eines Wahlausschusses
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass nicht nur ein zweiter, sondern auch ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll. Bürgermeister Bezold stellt fest, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO ehrenamtlich (Ehrenbeamter) – wie auch der 1. Bürgermeister - tätig sind. Ein Antrag, durch Satzung die weiteren Bürgermeister zu berufsmäßigen Bürgermeistern zu bestimmen, wird nicht gestellt.
Herr Bezold erläutert nun, dass die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel zu erfolgen hat. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen ergeben sich aus Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GO in Verbindung mit Art. 39 GLKrWG, insbesondere sind daher nur Deutsche i.S.d. Art. 16 Abs. 1 GG wählbar.
Bürgermeister Bezold schlägt dem Gemeinderat vor zu ihrer Unterstützung bei der Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem folgende Personen angehören sollen:
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des 1. Bürgermeisters zu und bestellt die von ihm vorgeschlagenen Personen in den Wahlausschuss.
Wahl des 2. Bürgermeisters
Der Erste Bürgermeister lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, einzeln den Stimmzettel in den Wahlkabinen auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.
Gemeinderätin Hartwig schlägt Herrn Markus Niemetz, BBL für das Amt vor.
Weitere Wahlvorschläge werden nicht unterbreitet.
Von den anwesenden 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich des Ersten Bürgermeisters) haben 13 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Die Stimmzettel werden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass zwei Stimmzettel ungültig sind.
Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf
| Nr. | Familienname | Vorname | Stimmenanzahl |
| 1. | Niemetz | Markus | 11 Ja-Stimmen |
Der Erste Bürgermeister verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass Herr Markus Niemetz die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Zweiten Bürgermeister gewählt ist.
Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Wahl des 3. Bürgermeisters
Der Erste Bürgermeister lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, einzeln den Stimmzettel in den Wahlkabinen auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.
Gemeinderätin Hartwig schlägt Herrn Hans-Jürgen Brehm für dieses Amt vor.
Von den anwesenden 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich des Ersten Bürgermeisters) haben 13 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Die Stimmzettel werden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass ein Stimmzettel ungültig ist.
Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf
| Nr. | Familienname, Vorname | Stimmen |
| 1. | Brehm, Hans-Jürgen | 12 Ja-Stimmen |
Der Erste Bürgermeister verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass Hans-Jürgen Brehm die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Dritten Bürgermeister gewählt ist.
Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Vereidigung des 2. und 3. Bürgermeisters
Der 1. Bürgermeistere vereidigt den neu gewählten 2. Bürgermeister.
Er hat folgenden Wortlaut:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts muss neu erlassen werden.
Wie bisher wird davon ausgegangen, dass es
| - | einen Bau-/Umweltausschuss (mit je 4 Gemeinderatsmitgliedern und dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden), |
| - | einen Kultur-/Sportausschuss (mit je 4 Gemeinderatsmitgliedern und dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden) und |
| - | einen Rechnungsprüfungsausschuss (mit fünf Gemeinderatsmitgliedern) gibt. |
Als Sitzungsentschädigungen sollten folgende Regelungen getroffen werden:
| Entschädigung | Bisherige Entschädigung | Entschädigung ab 01.05.2026 |
| Sitzungsgeld Gemeinderat, Bau- und Kultur-/Sportausschuss | 25,00 €/Sitzung | 30,00 €/Sitzung |
| Sitzungsgeld Rechnungsprüfungsausschuss | Mindestlohn pro Stunde | 60,00 €/Prüfungsjahr |
| Reisekosten Sitzungen | Nach Bestimmung des BayRKG | Nach Bestimmung des BayRKG |
| Entschädigung Ortsbeauftragte | 125,00 €/p.a. | 125,00 €/p.a. |
| IT-Pauschale für Gemeinderäte für digitalen Sitzungsdienst | --- | 100,00 € zu Beginn der Wahlzeit Mai 2026; 100 € zum 30.04.2029 |
Die Höhe der Sitzungsentschädigung wird diskutiert. Eine Erhöhung auf 35 €/Sitzung wird mit einem Abstimmungsergebnis von 7 Ja-Stimmen zu 6 Neinstimmen abgelehnt.
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Königsfeld als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.
Geschäftsordnung des Gemeinderates Königsfeld
Der Entwurf der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt. Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Bay. Gemeindetages.
| - | Die Aufgaben für den Bau-/Umweltausschuss und den Kultur-/Sportausschuss wurden definiert. |
| - | Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde aufgenommen. |
| - | Beim Zuständigkeitsbereich erfolgte aufgrund der massiven Preissteigerungen eine Erhöhung der Beträge für den 1. Bürgermeister. |
| - | Sitzungsladungen erfolgen künftig digital. |
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für den Gemeinderat Königsfeld. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.
Bestellung der Verwaltungsräte und Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung
Die Gemeinschaftsversammlung besteht gemäß Art. 6 VGemO aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied. Die ersten Bürgermeister werden im Fall der Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten. Für jedes der übrigen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung ist für den Fall, dass es verhindert ist oder den ersten Bürgermeister nach Satz 3 vertritt, ein Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderats zu bestellen.
Bei der Bestellung der übrigen Mitglieder und ihrer Stellvertreter gelten Art. 33 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 der Gemeindeordnung (GO) entsprechend mit der Folge, dass dem Stärkeverhältnis im Gemeinderat Rechnung getragen werden muss.
Nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers, das auch bei der Ausschussbesetzung angewandt werden kann, stellen die beiden im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen je einen Vertreter.
Der Gemeinderat bestellt zu weiteren Vertretern und zu deren Stellvertretern in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld die folgenden Gemeinderatsmitglieder:
| Wählergruppierung | Verwaltungsrat | Stellvertretender Verwaltungsrat |
| CSU/FWK | Eva-Maria Molitor | Hans-Jürgen Brehm |
| BBL | Markus Niemetz | Manuela Hartwig |
Bestellung eines Verbandsrates und seines Stellvertreters für den Schulverband Grundschule Königsfeld
Für die Vertretung der Gemeinde im Schulverband Königsfeld ist neben dem 1. Bürgermeister noch ein Verbandsrat und dessen Stellvertreter zu bestellen (s. § 3 Abs. 1 Verbandssatzung vom 04.03.2015).
Der Gemeinderat bestellt als Verbandsrat und als Stellvertreter für den Schulverband Königsfeld folgende Gemeinderatsmitglieder:
| Verbandsrat | Stellvertretender Verbandsrat |
| Manuela Hartwig | Sebastian Weidner |
Bestellung der Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss
Der Gemeinderat von Königsfeld hat gemäß § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einen Rechnungsprüfungsausschuss, dem fünf Gemeinderatsmitglieder angehören.
Nach dem Verteilungsverfahren Sainte-Lague/Schepers errechnen sich drei Ausschusssitze für die CSU/FWK und zwei Ausschusssitze für den BBL.
Gemäß Art. 103 GO wird ein Ausschussmitglied vom Gemeinderat zum Vorsitzenden bestimmt. Die im Ausschuss vertretenen Wählergruppen können Vorschläge unterbreiten.
Der Gemeinderat bestellt für den Rechnungsprüfungsausschuss folgende Gemeinderatsmitglieder:
|
| Ausschussmitglied | Stellvertretendes Ausschussmitglied |
| CSU/FWK | 1. Thomas Sauer | Hans-Jürgen Brehm |
|
| 2. Andreas Bleyer | Matthias Rupprecht |
|
| 3. Sebastian Weidner | Eva-Maria Molitor |
| BBL | 4. Thomas Wunner | Sven Döppmann |
|
| 5. Manuela Hartwig | Barbara Hagel |
Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wird Thomas Sauer bestellt.
Bestellung der Mitglieder für den Bau- und Umweltausschuss
Der Gemeinderat hat gem. § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einen Bau- und Umweltausschuss, dem neben dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden noch vier weitere Gemeinderatsmitglieder und deren Stellvertreter angehören.
Aufgrund des Verteilungsverfahrens Sainte-Lague/Schepers errechnen sich je zwei Ausschusssitze für die CSU/FWK und den BBL.
Die Aufgaben wurden in der Geschäftsordnung wie folgt festgelegt:
Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens, des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus, der Ortsplanung, der Beschaffung von Baugelände, ferner Baugenehmigungen, Straßengrundabtretungen und Erschließungsbeiträge, grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanung und Angelegenheiten des Landschaftsplanes, Fragen zu Verkehrssicherungspflichten
Der Gemeinderat bestellt neben dem Ersten Bürgermeister als Mitglieder und deren Stellvertreter für den Bauausschuss folgende Gemeinderatsmitglieder:
|
| Ausschussmitglied | Stellvertretendes Ausschussmitglied |
| CSU/FWK | 1. Daniel Hirschberg | Hans-Jürgen Brehm |
|
| 2. Matthias Rupprecht | Sebastian Weidner |
| BBL | 3. Barbara Hagel | Manuela Hartwig |
|
| 4. Sven Döppmann | Thomas Wunner |
Bestellung der Mitglieder für den Kultur- und Sportausschuss
Der Gemeinderat Königsfeld hat gem. § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einen Kultur- und Sportausschuss, dem neben dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden noch vier weitere Gemeinderatsmitglieder und deren Stellvertreter angehören.
Nach Sainte-Lague/Schepers ergeben sich je zwei Sitze für die CSU/FWK und für den BBL.
| In der Geschäftsordnung wurden folgende Aufgaben festgelegt: | |
| • | Planung und Durchführung des Faschingsumzuges |
| • | Angelegenheiten der Kultur-, Sport- und Gemeinschaftspflege, der Erwachsenenbildung, der Jugendpflege, der Seniorenarbeit, sowie allgemeine Aufgaben des Sozial- und Gesundheitswesens |
Der Gemeinderat bestellt neben dem 1. Bürgermeister als Mitglieder und deren Stellvertreter für den Kultur- und Sportausschuss folgende Gemeinderatsmitglieder:
| Ausschussmitglied | Stellvertretendes Ausschussmitglied |
| CSU/FWK |
| Andreas Bleyer |
|
| Matthias Rupprecht |
| BBL |
| Sven Döppmann |
|
| Manuela Hartwig |
Bestellung eines Verbandsrates und dessen Stellvertreters für die Juragruppe Zweckverband zur Wasserversorgung
Für die Vertretung der Gemeinde bei der Juragruppe Zweckverband zur Wasserversorgung sind nun lt. Mitteilung der Juragruppe neben dem 1. Bürgermeister (= geborener Verbandsrat) noch ein Verbandsrat und dessen Stellvertreter zu bestellen.
Die Gemeinde ist auch mit einem Sitz im Werkausschuss vertreten. Der Sitz wird vom 1. Bürgermeister als geborenes Verbandsmitglied wahrgenommen.
Der Gemeinderat bestellt als Verbandsrat und dessen Stellvertreter für die Juragruppe Zweckverband zur Wasserversorgung folgende Personen:
| Verbandsräte | Stellvertretender Verbandsrat |
| Hans-Jürgen Brehm | Matthias Rupprecht |
Bestellung eines Jugendbeauftragten für die Gemeinde Königsfeld
Die Gemeinde Königsfeld hatte bisher zwei Jugendbeauftragte.
Der Gemeinderat bestellt zum Jugendbeauftragten:
Bestellung eines Behindertenbeauftragten für die Gemeinde Königsfeld
Die Gemeinde Königsfeld hat zwei Behindertenbeauftragte.
Der Gemeinderat bestellt als Behindertenbeauftragte folgende Person:
Bestellung eines Seniorenbeauftragten für die Gemeinde Königsfeld
Die Gemeinde Königsfeld hat zwei Seniorenbeauftragte.
Der Gemeinderat bestellt als Seniorenbeauftragte:
Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
Die Verwaltungsgemeinschaft hat das Standesamt zum 01.01.2017 im Rahmen der Großen Übertragung an die Stadt Scheßlitz übertragen. Die 1. Bürgermeister der VG waren seit 01.01.2017 durch die Gemeinden zu Eheschließungsstandesbeamten bestellt.
Im Zuge der Standesamtsübertragung hat der Bürgermeister weiterhin das Recht, Eheschließungen vorzunehmen und Lebenspartnerschaften zu begründen, allerdings nur in seiner eigenen Gemeinde. Die (Voll-)Standesbeamten der Stadt Scheßlitz jedoch sind befugt Trauungen in allen dafür gewidmeten Räumen innerhalb des Standesamtsbezirks vorzunehmen.
Beschluss:
Die Gemeinde Königsfeld bestellt den 1. Bürgermeister Klaus Bezold zum Eheschließungsstandesbeamten gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG, Der Aufgabenbereich als Standesbeamter ist damit auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt.
Bestellung von Ortsbeauftragten
Wie in jeder Wahlperiode sollen auch in dieser Wahlperiode wieder Ortsbeauftragte für die einzelnen Gemeindeteile bestellt werden, die Ansprechpartner vor Ort sein sollen und ihren Gemeindeteil „im Blick“ haben.
Beschluss:
Als Ortsbeauftragte werden folgende Personen bestellt:
| Gemeindeteil | Ortsbeauftragter |
| Huppendorf | Matthias Rupprecht |
| Königsfeld | Andreas Bleyer |
| Kotzendorf | wird später festgelegt |
| Laibarös | Barbara Hagel |
| Poxdorf | Thomas Sauer |
| Treunitz | wird später festgelegt |
| Voitmannsdorf | Daniel Hirschberg |
Die Ortsbeauftragten erhalten gemäß § 3 Abs. 8 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts eine jährliche pauschale Entschädigung von 125,00 Euro.
Verschiedenes; Beschädigung des Pumpwerkes Treunitz aufgrund des Starkregens
Der 1. Bürgermeister informiert, dass aufgrund des Starkregens das Pumpwerk beschädigt wurde. Die Reparaturarbeiten wurden veranlasst.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 25.06.2026, 19:00 Uhr statt.