Vereidigung der Ersten Bürgermeisterin Mirjam Stark
Die Erste Bürgermeisterin Mirjam Stark wird von dem ältesten anwesenden Gemeinderatsmitglied, Herrn Peter Kunzelmann, gem. Art. 27 Abs. 1 KWBG vereidigt und wiederholt die Eidesformel: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
Die 1. Bürgermeisterin Stark vereidigt die neuen Mitglieder des Gemeinderates. Die Gemeinderäte sprechen die Eidesformels„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Beschluss über die Zahl der weiteren Bürgermeister
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der Gemeinderat einen zweiten Bürgermeister wählen muss und noch einen weiteren (dritten) Bürgermeister wählen kann. Die 1. Bürgermeisterin schlägt dem Gemeinderat vor, einen zweiten und einen dritten Bürgermeister zu wählen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll.
Bestellung eines Wahlausschusses
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass nicht nur ein zweiter, sondern auch ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll. Die 1. Bürgermeisterin stellt fest, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO ehrenamtlich (Ehrenbeamter) tätig sind. Ein Antrag, durch Satzung die weiteren Bürgermeister zu berufsmäßigen Bürgermeistern zu bestimmen, wird nicht gestellt.
Frau Stark erläutert nun, dass die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel zu erfolgen hat. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen ergeben sich aus Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GO in Verbindung mit Art. 39 GLKrWG, insbesondere sind daher nur Deutsche i.S.d. Art. 16 Abs. 1 GG wählbar.
Sie schlägt dem Gemeinderat vor, zu ihrer Unterstützung bei der Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem folgende Personen angehören sollen:
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Vorsitzenden zu und bestellt die von ihr vorgeschlagenen Personen in den Wahlausschuss.
Wahl des 2. Bürgermeisters
Die Erste Bürgermeisterin lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, einzeln die Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.
Von den anwesenden 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich des Ersten Bürgermeisters) haben 13 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Die Stimmzettel werden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass zwei Stimmzettel ungültig sind.
Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf
| Nr. | Familienname, Vorname | Stimmen |
| 1 | Grasser Frank | 11 Stimmen |
Die Erste Bürgermeisterin verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass Frank Grasser die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Zweiten Bürgermeister gewählt ist.
Sie fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Wahl des 3. Bürgermeisters
Die Erste Bürgermeisterin lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, einzeln die Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.
Von den anwesenden 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich des Ersten Bürgermeisters) haben 13 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Die Stimmzettel werden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass ein Stimmzettel ungültig ist.
Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf
| Nr. | Familienname | Vorname | Stimmen |
| 1 | Göhl | Christian | 12 Stimmen |
Die Erste Bürgermeisterin verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass Herr Göhl die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Dritten Bürgermeister gewählt ist.
Sie fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Vereidigung des 2. und 3. Bürgermeisters
Nach der erfolgten Wahl bittet die 1. Bürgermeisterin den neu gewählten Dritten Bürgermeister Christian Göhl zur Vereidigung. Er wiederholt die Eidesformel: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der Zweite Bürgermeister Grasser wurde bereits in der letzten Wahlperiode vereidigt.
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts muss neu erlassen werden.
Wie bisher wird davon ausgegangen, dass es einen Rechnungsprüfungsausschuss mit fünf Gemeinderatsmitgliedern gibt.
Bei der Entschädigung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde nun auf eine pauschale Entschädigung von 60 €/Prüfungsjahr umgestellt.
Ebenso wird ein Bauausschuss wie bisher mit fünf Ausschussmitgliedern aufgenommen.
Die Sitzungsentschädigung wird mit 30 € angesetzt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Stadelhofen als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.
Geschäftsordnung des Gemeinderates Stadelhofen
Der Entwurf der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen wurde den Gemeinderat zur Verfügung gestellt. Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Bay. Gemeindetages.
| - | Die Aufgaben für den Bauausschuss wurden definiert. |
| - | Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde aufgenommen. |
| - | Beim Zuständigkeitsbereich erfolgte aufgrund der Empfehlung des Bayer. Gemeindetages eine Erhöhung der Beträge für die 1. Bürgermeisterin. |
| - | Sitzungsladungen erfolgen künftig digital. |
| - | Der Sitzungstag wird auf den dritten Dienstag im Monat festgelegt. |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für den Gemeinderat Stadelhofen. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.
Bestellung der Verwaltungsräte und Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung
Die Gemeinschaftsversammlung besteht gemäß Art. 6 VGemO aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die Ersten Bürgermeister (als geborenes Mitglied) und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied. Die Ersten Bürgermeister werden im Fall der Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten. Für jedes der übrigen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung ist für den Fall, dass es verhindert ist oder den ersten Bürgermeister nach Satz 3 vertritt, ein Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderats zu bestellen. Bei der Bestellung der übrigen Mitglieder und ihrer Stellvertreter gelten Art. 33 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 der Gemeindeordnung (GO) entsprechend mit der Folge, dass dem Stärkeverhältnis im Gemeinderat Rechnung getragen werden muss.
Nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers, das auch bei der Ausschussbesetzung angewandt wird, stellen die ÜWG und die CSU je einen Vertreter.
Der Gemeinderat bestellt zu weiteren Vertretern und zu deren Stellvertretern in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld die folgenden Gemeinderatsmitglieder:
| Verwaltungsrat | Stellvertretender Verwaltungsrat |
| Für CSU | Wolfgang Schrauder | Volker Deinhard |
| Für ÜWG | Christian Göhl | Pia Göhl |
Bestellung der Verbandsräte und Stellvertreter für den Schulverband Grundschule Stadelhofen
Für die Vertretung der Gemeinde im Schulverband Stadelhofen sind neben der 1. Bürgermeisterin noch ein Verbandsrat und dessen Stellvertreter zu bestellen (§ 3 Abs. 1 Verbandssatzung 04.03.2015).
Der Gemeinderat bestellt als Verbandsrat und als dessen Stellvertreter für den Schulverband Stadelhofen folgendes Gemeinderatsmitglieder:
| Verbandsrat | Stellvertretender Verbandsrat |
| Endres Verena | Pia Göhl |
Bestellung der Verbandsräte und Stellvertreter des Schulverbandes Hauptschule Scheßlitz
Für die Vertretung der Gemeinde im Schulverband Hauptschule Scheßlitz ist neben der 1. Bürgermeisterin noch ein Verbandsrat und dessen Stellvertreter zu bestellen. Der Verbandsrat wird nur eingeladen, falls aus der Gemeinde Stadelhofen mehr 50 Schüler die Hauptschule Scheßlitz besuchen.
Der Gemeinderat bestellt als Verbandsrat und als Stellvertreter für den Schulverband Hauptschule Scheßlitz folgende Gemeinderatsmitglieder.
| Verbandsrat | Stellvertretender Verbandsrat |
| Daniel Rudrof | Michael Deinhart |
Bestellung der Verbandsräte und Stellvertreter Zweckverband Kindergarten Stadelhofen
Für die Vertretung der Gemeinde im Zweckverband Kindergarten Stadelhofen sind neben der 1. Bürgermeisterin noch fünf Verbandsräte und dessen Stellvertreter zu bestellen (s. § 6 Abs. 1 Verbandssatzung vom 06.04.2017).
Der Gemeinderat bestellt als Verbandsräte und deren Stellvertreter für den Zweckverband Kindergarten Stadelhofen folgende Gemeinderatsmitglieder:
| Verbandsrat | Stellvertretender Verbandsrat |
| CSU | 1. Volker Deinhard | Wolfgang Schrauder |
| 2. Frank Grasser | Peter Kunzelmann |
| ÜWG | 3. Verena Endres | Pia Göhl |
| 4. Reinhold Stenglein | Jochen Schmitt |
| JWS | 5. Michael Deinhart | Christian Eberlein |
Bestellung der Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss
Der Gemeinderat hat gemäß § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einen Rechnungsprüfungsausschuss, dem fünf Gemeinderatsmitglieder angehören.
Nach dem Verteilungsverfahren Sainte-Lague/Schepers errechnen sich zwei Ausschusssitze für die ÜWG, zwei Ausschusssitze für die CSU und ein Ausschusssitz für die JWS.
Gemäß Art. 103 GO wird ein Ausschussmitglied vom Gemeinderat zum Vorsitzenden bestimmt. Die im Ausschuss vertretenen Wählergruppen können Vorschläge unterbreiten.
Der Gemeinderat bestellt für den Rechnungsprüfungsausschuss folgende Gemeinderatsmitglieder:
| Ausschussmitglied | Stellvertretendes Ausschussmitglied |
| ÜWG | 1. Jochen Schmitt | Reinhold Stenglein |
| 2. Pia Göhl | Verena Endres |
| CSU | 1. Wolfgang Schrauder | Frank Grasser |
| 2. Volker Deinhard | Peter Kunzelmann |
| JWS | 1. Christian Eberlein | Michael Deinhart |
Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wird Christian Ebrlein bestellt.
Bestellung der Mitglieder für den Bauausschuss
Der Gemeinderat hat gem. § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einen Bauausschuss gebildet, dem neben der 1. Bürgermeisterin als Vorsitzenden noch fünf weitere Gemeinderatsmitglieder und deren Stellvertreter angehören.
Aufgrund des Verteilungsverfahrens Sainte-Lague/Schepers errechnen sich je zwei Ausschusssitze für die ÜWG und CSU und ein Ausschusssitz für die JWS.
Die Aufgaben wurden in der Geschäftsordnung wie folgt festgelegt:
Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens, des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus, der Ortsplanung, der Beschaffung von Baugelände, ferner Baugenehmigungen, Straßengrundabtretungen und Erschließungsbeiträge, grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanung und Angelegenheiten des Landschaftsplanes, Fragen zu Verkehrssicherungspflichten
Der Gemeinderat bestellt neben der 1. Bürgermeisterin als Mitglieder und deren Stellvertreter für den Bauausschuss folgende Gemeinderatsmitglieder:
| Ausschussmitglied | Stellvertretendes Ausschussmitglied |
| ÜWG | 1. Jochen Schmitt | Pia Göhl |
| 2. Reinhold Stenglein | Verena Endres |
| CSU | 1. Wolfgang Schrauder | Peter Kunzelmann |
| 2. Frank Grassr | Volker Deinhard |
| JWS | 1. Christian Eberlein | Michael Deinhart |
Bestellung eines Jugendbeauftragten für die Gemeinde Stadelhofen
Die Gemeinde Stadelhofen hatte bisher zwei Jugendbeauftragte.
Jugendbeauftragte sind nach der Definition des Bayer. Jugendrings zentrale Ansprechpartner für Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde.
Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche Aufgaben übernehmen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen und auch der Jugendarbeit vertreten, unterstützen und fördern.
Als Jugendbeauftragte werden bestellt:
Daniel Rudrof
Bestellung eines Senioren- und Behindertenbeauftragten in der Gemeinde Stadelhofen
Die Gemeinde hatte bisher zwei Senioren- und Behindertenbeauftragten bestellt:
Der Senioren- und Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner in allen Fragen „rund ums Alter“, sowie zu Themen, die Menschen mit Behinderung betreffen. Hier erhält der Personenkreis Informationen über die Angebote für Senioren vor Ort. Zudem vermittelt der Senioren- und Behindertenbeauftragte zwischen den älteren und gehandicapten Bürgern und dem Gemeinderat uns sich für die Interessen der Senioren und Menschen mit Behinderung ein.
Als Senioren- und Behindertenbeauftragter werden bestellt:
Bestellung der 1. Bürgermeisterin zum Eheschließungsstandesbeamten
Die Verwaltungsgemeinschaft hat das Standesamt zum 01.01.2017 im Rahmen der Großen Übertragung an die Stadt Scheßlitz übertragen. Die 1. Bürgermeister der VG waren seit 01.01.2017 durch die Gemeinden zu Eheschließungsstandesbeamten bestellt.
Im Zuge der Standesamtsübertragung hat die Bürgermeisterin weiterhin das Recht, Eheschließungen vorzunehmen und Lebenspartnerschaften zu begründen, allerdings nur in ihrer eigenen Gemeinde. Die (Voll-)Standesbeamten der Stadt Scheßlitz jedoch sind befugt Trauungen in allen dafür gewidmeten Räumen innerhalb des Standesamtsbezirks vorzunehmen.
Beschluss:
Die Gemeinde Stadelhofen bestellt die 1. Bürgermeisterin Mirjam Stark zur Eheschließungsstandesbeamtin gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG, Der Aufgabenbereich als Standesbeamtin ist damit auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt.
Bestellung von Ortsbeauftragten
Die 1. Bürgermeisterin schlägt vor, wie in der Vergangenheit auch, auch in dieser Amtszeit des Gemeinderates Ortsbeauftragte für die einzelnen Gemeindeteile zu bestellen.
Die Ortssprecher sind in der Regel Gemeinderäte oder Ortssprecher und stellen ein Bindeglied zwischen den Gemeindeteilen und der Gemeinde/der Bürgermeisterin dar. Sie sind erster Ansprechpartner in den Gemeindeteilen. Die kümmern sich um die Belange vor Ort, v.a. dadurch, dass sie Mitstreiter, z.B. für die Grünpflege oder die Spielplatzpflege suchen und die gemeinsamen Arbeiten organisieren.
Beschluss:
Als Ortsbeauftragte werden folgende Personen bestellt:
| Gemeindeteil | Ortsbeauftragte |
| Eichenhüll | Christian Göhl |
| Hohenhäusling | Mirjam Stark |
| Pfaffendorf | wird noch bestimmt |
| Schederndorf | Volker Deinhard |
| Roßdorf am Berg | wird noch bestimmt |
| Stadelhofen | Reinhold Stenglein |
| Steinfeld | Wolfgang Schrauder |
| Wölkendorf | Jochen Schmitt |
| Wotzendorf | Verena Endres |
Die Ortsbeauftragten erhalten gemäß § 3 Abs. 8 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts eine jährliche pauschale Entschädigung in Höhe von 100,00 €.
Verschiedenes; Seminar für Gemeinderat
Die Vorsitzende schlägt vor, ein Seminar gemeinsam zu besuchen, zum Zwecke der Einarbeitung und zur Förderung einer guten Zusammenarbeit.
Gemeinderat Deinhard regt an, dass auch ein Workshop geplant wird, in dem die Gemeinderäte zu den laufenden Projekten und den künftigen Planungen informiert wird.
Verschiedenes; Variantenstudie zur Kläranlage Stadelhofen
Gemeinderat Stenglein regt an, dass der Gemeinderat und die Bevölkerung die Kläranlage Stadelhofen zusammen mit dem Klärwärter besichtigen.
Außerdem wurde auch Erdaushub dort gelagert. Es stellt sich die Frage, ob der Aushub wieder abgefahren wird, weil schon Dörner wachsen.
Auch die anderen Kläranlagen und Wasserversorgungseinrichtungen und gemeindlichen Einrichtungen sollten besichtigt werden.
Verschiedenes; Heimat-Info-App
Gemeinderat Rudrof regt die Einführung einer Heimat-Info-App an.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 09.06.2026, 19:00 Uhr statt.