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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadelhofen

Vereidigung der Ersten Bürgermeisterin Mirjam Stark

Die Erste Bürgermeisterin Mirjam Stark wird von dem ältesten anwesenden Gemeinderatsmitglied, Herrn Peter Kunzelmann, gem. Art. 27 Abs. 1 KWBG vereidigt und wiederholt die Eidesformel: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Die 1. Bürgermeisterin Stark vereidigt die neuen Mitglieder des Gemeinderates. Die Gemeinderäte sprechen die Eidesformels„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Beschluss über die Zahl der weiteren Bürgermeister

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der Gemeinderat einen zweiten Bürgermeister wählen muss und noch einen weiteren (dritten) Bürgermeister wählen kann. Die 1. Bürgermeisterin schlägt dem Gemeinderat vor, einen zweiten und einen dritten Bürgermeister zu wählen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll.

Bestellung eines Wahlausschusses

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass nicht nur ein zweiter, sondern auch ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll. Die 1. Bürgermeisterin stellt fest, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO ehrenamtlich (Ehrenbeamter) tätig sind. Ein Antrag, durch Satzung die weiteren Bürgermeister zu berufsmäßigen Bürgermeistern zu bestimmen, wird nicht gestellt.

Frau Stark erläutert nun, dass die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel zu erfolgen hat. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen ergeben sich aus Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GO in Verbindung mit Art. 39 GLKrWG, insbesondere sind daher nur Deutsche i.S.d. Art. 16 Abs. 1 GG wählbar.

Sie schlägt dem Gemeinderat vor, zu ihrer Unterstützung bei der Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem folgende Personen angehören sollen:

  • Volker Deinhard (Gemeinderatsmitglied)
  • Verena Endres (Gemeinderatsmitglied)
  • Maria Waldhäuser (Geschäftsleiterin)

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Vorsitzenden zu und bestellt die von ihr vorgeschlagenen Personen in den Wahlausschuss.

Wahl des 2. Bürgermeisters

Die Erste Bürgermeisterin lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, einzeln die Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.

Von den anwesenden 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich des Ersten Bürgermeisters) haben 13 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.

Die Stimmzettel werden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass zwei Stimmzettel ungültig sind.

Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf

Die Erste Bürgermeisterin verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass Frank Grasser die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Zweiten Bürgermeister gewählt ist.

Sie fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Wahl des 3. Bürgermeisters

Die Erste Bürgermeisterin lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, einzeln die Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.

Von den anwesenden 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich des Ersten Bürgermeisters) haben 13 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.

Die Stimmzettel werden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass ein Stimmzettel ungültig ist.

Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf

Die Erste Bürgermeisterin verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass Herr Göhl die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Dritten Bürgermeister gewählt ist.

Sie fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Vereidigung des 2. und 3. Bürgermeisters

Nach der erfolgten Wahl bittet die 1. Bürgermeisterin den neu gewählten Dritten Bürgermeister Christian Göhl zur Vereidigung. Er wiederholt die Eidesformel: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Zweite Bürgermeister Grasser wurde bereits in der letzten Wahlperiode vereidigt.

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts muss neu erlassen werden.

Wie bisher wird davon ausgegangen, dass es einen Rechnungsprüfungsausschuss mit fünf Gemeinderatsmitgliedern gibt.

Bei der Entschädigung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde nun auf eine pauschale Entschädigung von 60 €/Prüfungsjahr umgestellt.

Ebenso wird ein Bauausschuss wie bisher mit fünf Ausschussmitgliedern aufgenommen.

Die Sitzungsentschädigung wird mit 30 € angesetzt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Stadelhofen als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.

Geschäftsordnung des Gemeinderates Stadelhofen

Der Entwurf der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen wurde den Gemeinderat zur Verfügung gestellt. Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Bay. Gemeindetages.

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Die Aufgaben für den Bauausschuss wurden definiert.

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Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde aufgenommen.

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Beim Zuständigkeitsbereich erfolgte aufgrund der Empfehlung des Bayer. Gemeindetages eine Erhöhung der Beträge für die 1. Bürgermeisterin.

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Sitzungsladungen erfolgen künftig digital.

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Der Sitzungstag wird auf den dritten Dienstag im Monat festgelegt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für den Gemeinderat Stadelhofen. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.

Bestellung der Verwaltungsräte und Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung

Die Gemeinschaftsversammlung besteht gemäß Art. 6 VGemO aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die Ersten Bürgermeister (als geborenes Mitglied) und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied. Die Ersten Bürgermeister werden im Fall der Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten. Für jedes der übrigen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung ist für den Fall, dass es verhindert ist oder den ersten Bürgermeister nach Satz 3 vertritt, ein Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderats zu bestellen. Bei der Bestellung der übrigen Mitglieder und ihrer Stellvertreter gelten Art. 33 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 der Gemeindeordnung (GO) entsprechend mit der Folge, dass dem Stärkeverhältnis im Gemeinderat Rechnung getragen werden muss.

Nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers, das auch bei der Ausschussbesetzung angewandt wird, stellen die ÜWG und die CSU je einen Vertreter.

Der Gemeinderat bestellt zu weiteren Vertretern und zu deren Stellvertretern in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld die folgenden Gemeinderatsmitglieder:

Bestellung der Verbandsräte und Stellvertreter für den Schulverband Grundschule Stadelhofen

Für die Vertretung der Gemeinde im Schulverband Stadelhofen sind neben der 1. Bürgermeisterin noch ein Verbandsrat und dessen Stellvertreter zu bestellen (§ 3 Abs. 1 Verbandssatzung 04.03.2015).

Der Gemeinderat bestellt als Verbandsrat und als dessen Stellvertreter für den Schulverband Stadelhofen folgendes Gemeinderatsmitglieder:

Bestellung der Verbandsräte und Stellvertreter des Schulverbandes Hauptschule Scheßlitz

Für die Vertretung der Gemeinde im Schulverband Hauptschule Scheßlitz ist neben der 1. Bürgermeisterin noch ein Verbandsrat und dessen Stellvertreter zu bestellen. Der Verbandsrat wird nur eingeladen, falls aus der Gemeinde Stadelhofen mehr 50 Schüler die Hauptschule Scheßlitz besuchen.

Der Gemeinderat bestellt als Verbandsrat und als Stellvertreter für den Schulverband Hauptschule Scheßlitz folgende Gemeinderatsmitglieder.

Bestellung der Verbandsräte und Stellvertreter Zweckverband Kindergarten Stadelhofen

Für die Vertretung der Gemeinde im Zweckverband Kindergarten Stadelhofen sind neben der 1. Bürgermeisterin noch fünf Verbandsräte und dessen Stellvertreter zu bestellen (s. § 6 Abs. 1 Verbandssatzung vom 06.04.2017).

Der Gemeinderat bestellt als Verbandsräte und deren Stellvertreter für den Zweckverband Kindergarten Stadelhofen folgende Gemeinderatsmitglieder:

Bestellung der Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss

Der Gemeinderat hat gemäß § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einen Rechnungsprüfungsausschuss, dem fünf Gemeinderatsmitglieder angehören.

Nach dem Verteilungsverfahren Sainte-Lague/Schepers errechnen sich zwei Ausschusssitze für die ÜWG, zwei Ausschusssitze für die CSU und ein Ausschusssitz für die JWS.

Gemäß Art. 103 GO wird ein Ausschussmitglied vom Gemeinderat zum Vorsitzenden bestimmt. Die im Ausschuss vertretenen Wählergruppen können Vorschläge unterbreiten.

Der Gemeinderat bestellt für den Rechnungsprüfungsausschuss folgende Gemeinderatsmitglieder:

Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wird Christian Ebrlein bestellt.

Bestellung der Mitglieder für den Bauausschuss

Der Gemeinderat hat gem. § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einen Bauausschuss gebildet, dem neben der 1. Bürgermeisterin als Vorsitzenden noch fünf weitere Gemeinderatsmitglieder und deren Stellvertreter angehören.

Aufgrund des Verteilungsverfahrens Sainte-Lague/Schepers errechnen sich je zwei Ausschusssitze für die ÜWG und CSU und ein Ausschusssitz für die JWS.

Die Aufgaben wurden in der Geschäftsordnung wie folgt festgelegt:

Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens, des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus, der Ortsplanung, der Beschaffung von Baugelände, ferner Baugenehmigungen, Straßengrundabtretungen und Erschließungsbeiträge, grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanung und Angelegenheiten des Landschaftsplanes, Fragen zu Verkehrssicherungspflichten

Der Gemeinderat bestellt neben der 1. Bürgermeisterin als Mitglieder und deren Stellvertreter für den Bauausschuss folgende Gemeinderatsmitglieder:

Bestellung eines Jugendbeauftragten für die Gemeinde Stadelhofen

Die Gemeinde Stadelhofen hatte bisher zwei Jugendbeauftragte.

Jugendbeauftragte sind nach der Definition des Bayer. Jugendrings zentrale Ansprechpartner für Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde.

Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche Aufgaben übernehmen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen und auch der Jugendarbeit vertreten, unterstützen und fördern.

Als Jugendbeauftragte werden bestellt:

  1. Daniel Rudrof

  2. Michael Deinhart

 

Bestellung eines Senioren- und Behindertenbeauftragten in der Gemeinde Stadelhofen

Die Gemeinde hatte bisher zwei Senioren- und Behindertenbeauftragten bestellt:

Der Senioren- und Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner in allen Fragen „rund ums Alter“, sowie zu Themen, die Menschen mit Behinderung betreffen. Hier erhält der Personenkreis Informationen über die Angebote für Senioren vor Ort. Zudem vermittelt der Senioren- und Behindertenbeauftragte zwischen den älteren und gehandicapten Bürgern und dem Gemeinderat uns sich für die Interessen der Senioren und Menschen mit Behinderung ein.

Als Senioren- und Behindertenbeauftragter werden bestellt:

  1. Peter Kunzelmann
  2. Verena Endres

Bestellung der 1. Bürgermeisterin zum Eheschließungsstandesbeamten

Die Verwaltungsgemeinschaft hat das Standesamt zum 01.01.2017 im Rahmen der Großen Übertragung an die Stadt Scheßlitz übertragen. Die 1. Bürgermeister der VG waren seit 01.01.2017 durch die Gemeinden zu Eheschließungsstandesbeamten bestellt.

Im Zuge der Standesamtsübertragung hat die Bürgermeisterin weiterhin das Recht, Eheschließungen vorzunehmen und Lebenspartnerschaften zu begründen, allerdings nur in ihrer eigenen Gemeinde. Die (Voll-)Standesbeamten der Stadt Scheßlitz jedoch sind befugt Trauungen in allen dafür gewidmeten Räumen innerhalb des Standesamtsbezirks vorzunehmen.

Beschluss:

Die Gemeinde Stadelhofen bestellt die 1. Bürgermeisterin Mirjam Stark zur Eheschließungsstandesbeamtin gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG, Der Aufgabenbereich als Standesbeamtin ist damit auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt.

Bestellung von Ortsbeauftragten

Die 1. Bürgermeisterin schlägt vor, wie in der Vergangenheit auch, auch in dieser Amtszeit des Gemeinderates Ortsbeauftragte für die einzelnen Gemeindeteile zu bestellen.

Die Ortssprecher sind in der Regel Gemeinderäte oder Ortssprecher und stellen ein Bindeglied zwischen den Gemeindeteilen und der Gemeinde/der Bürgermeisterin dar. Sie sind erster Ansprechpartner in den Gemeindeteilen. Die kümmern sich um die Belange vor Ort, v.a. dadurch, dass sie Mitstreiter, z.B. für die Grünpflege oder die Spielplatzpflege suchen und die gemeinsamen Arbeiten organisieren.

Beschluss:

Als Ortsbeauftragte werden folgende Personen bestellt:

Gemeindeteil

Ortsbeauftragte

Eichenhüll

Christian Göhl

Hohenhäusling

Mirjam Stark

Pfaffendorf

wird noch bestimmt

Schederndorf

Volker Deinhard

Roßdorf am Berg

wird noch bestimmt

Stadelhofen

Reinhold Stenglein

Steinfeld

Wolfgang Schrauder

Wölkendorf

Jochen Schmitt

Wotzendorf

Verena Endres

Die Ortsbeauftragten erhalten gemäß § 3 Abs. 8 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts eine jährliche pauschale Entschädigung in Höhe von 100,00 €.

Verschiedenes; Seminar für Gemeinderat

Die Vorsitzende schlägt vor, ein Seminar gemeinsam zu besuchen, zum Zwecke der Einarbeitung und zur Förderung einer guten Zusammenarbeit.

Gemeinderat Deinhard regt an, dass auch ein Workshop geplant wird, in dem die Gemeinderäte zu den laufenden Projekten und den künftigen Planungen informiert wird.

Verschiedenes; Variantenstudie zur Kläranlage Stadelhofen

Gemeinderat Stenglein regt an, dass der Gemeinderat und die Bevölkerung die Kläranlage Stadelhofen zusammen mit dem Klärwärter besichtigen.

Außerdem wurde auch Erdaushub dort gelagert. Es stellt sich die Frage, ob der Aushub wieder abgefahren wird, weil schon Dörner wachsen.

Auch die anderen Kläranlagen und Wasserversorgungseinrichtungen und gemeindlichen Einrichtungen sollten besichtigt werden.

Verschiedenes; Heimat-Info-App

Gemeinderat Rudrof regt die Einführung einer Heimat-Info-App an.

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 09.06.2026, 19:00 Uhr statt.