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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Schulverbandes Königsfeld (Landkreis Bamberg) für das Haushaltsjahr 2023

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Königsfeld hat am 01.03.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 02.05.2023 Nr. 11.1-941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Zimmer Nr. 2, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht bereit liegt und der Haushaltsplan (gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG, Art. 24, Art. 40 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO, § 4 Bekanntmachungsverordnung) vom 19.06.2023 bis 26.06.2023 öffentlich ausliegt.

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  170.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  14.100,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4

Schulverbandsumlage

1.

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 142.200,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 auf 58 Verbandsschüler festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.451,7241 € festgesetzt.

4.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 14.100,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

5.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.Oktober 2022 auf 58 Verbandsschüler festgesetzt.

6.

Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 243,1034 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 28.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Königsfeld, 05.06.2023
Schulverband Königsfeld
Norbert Grasser, Schulverbandsvorsitzender