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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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VG Steinfeld

 

LANDKREIS BAMBERG

FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2026

Die Schulverbandsversammlung des Schulverban­des Scheßlitz-Grundschule hat am 16.03.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 be­schlossen.

Die Haushaltssatzung wurde am 18.03.2026 dem Landratsamt Bamberg als Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wird nachstehend gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO und Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröf­fentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Scheßlitz während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Scheßlitz - Grundschule

(Landkreis: Bamberg )

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinan­zierungsgesetzes – BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 937.050,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 47.500,00 €

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investiti­onsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus-halt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1.

Verwaltungsumlage

 

1.1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 556.500,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

 

1.2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2025 auf 298 Verbandsschüler festgesetzt.

 

1.3.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbands­ schüler auf 1.867,4497 € festgesetzt.

2.

Investitionsumlage

 

2.1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht ge- deckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögens- haushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mit-glieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

 

2.2.

Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2025 mit insgesamt 298 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.

 

2.3.

Die Investitionsumlage wird je Verbands­ schüler auf 0,0000 € festgesetzt.

3.

Umlage der Schülerbeförderungskosten

 

3.1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht ge- decke Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzie- rung von Ausgaben der Schülerbeförderung wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 130.050,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler mit Beförderungsanspruch (Fahrschüler) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

 

3.2.

Der Berechnung der Umlage der Schüler- beförderungskosten wird die Schülerzahl mit Beförderungsanspruch nach dem Stand vom 1. Oktober 2025 mit insgesamt 133 Fahrschülern zu Grunde gelegt.

 

3.3.

Die Umlage der Schülerbeförderungskosten wird je Fahrschüler auf 977,8195 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzei­tigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushalts­plan wird auf 156.100,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Scheßlitz, 20.04.2026
Schulverband Scheßlitz - Grundschule
Roland Kauper
Schulverbandsvorsitzender