LANDKREIS BAMBERG
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2026
Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Scheßlitz-Grundschule hat am 16.03.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde am 18.03.2026 dem Landratsamt Bamberg als Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt.
Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wird nachstehend gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO und Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Scheßlitz während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Scheßlitz - Grundschule
(Landkreis: Bamberg )
für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 937.050,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 47.500,00 €
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus-halt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Verwaltungsumlage | |
|
| 1.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 556.500,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). |
|
| 1.2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2025 auf 298 Verbandsschüler festgesetzt. |
|
| 1.3. | Die Verwaltungsumlage wird je Verbands schüler auf 1.867,4497 € festgesetzt. |
| 2. | Investitionsumlage | |
|
| 2.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht ge- deckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögens- haushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mit-glieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage). |
|
| 2.2. | Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2025 mit insgesamt 298 Verbandsschülern zu Grunde gelegt. |
|
| 2.3. | Die Investitionsumlage wird je Verbands schüler auf 0,0000 € festgesetzt. |
| 3. | Umlage der Schülerbeförderungskosten | |
|
| 3.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht ge- decke Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzie- rung von Ausgaben der Schülerbeförderung wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 130.050,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler mit Beförderungsanspruch (Fahrschüler) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
|
| 3.2. | Der Berechnung der Umlage der Schüler- beförderungskosten wird die Schülerzahl mit Beförderungsanspruch nach dem Stand vom 1. Oktober 2025 mit insgesamt 133 Fahrschülern zu Grunde gelegt. |
|
| 3.3. | Die Umlage der Schülerbeförderungskosten wird je Fahrschüler auf 977,8195 € festgesetzt. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 156.100,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.