(Landkreis: Bamberg)
für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung - GO - erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 911.300,00 Euro |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 54.800,00 Euro |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Verwaltungsumlage | |
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| 1.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 571.950,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
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| 1.2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2025 auf 132 Verbandsschüler festgesetzt. |
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| 1.3. | Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 4.332,9545 € festgesetzt. |
| 2. | Investitionsumlage | |
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| 2.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
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| 2.2. | Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2025 mit insgesamt 132 Verbandsschülern zu Grunde gelegt. |
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| 2.3. | Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,0000 € festgesetzt. |
| 3. | Umlage der Schülerbeförderungskosten | |
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| 3.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben der Schülerbeförderung wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 98.000,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler mit Beförderungsanspruch (Fahrschüler) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
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| 3.2. | Der Berechnung der Umlage der Schülerbeförderungskosten wird die Schülerzahl mit Beförderungs-anspruch nach dem Stand vom 1. Oktober 2025 mit insgesamt 94 Fahrschülern zu Grunde gelegt. |
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| 3.3. | Die Umlage der Schülerbeförderungskosten wird je Fahrschüler auf 1.042,5532 € festgesetzt. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
151.800,00 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.