Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich "”Eichenhüll-Kalk", Gemeinde Stadelhofen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauBG)
1. Bekanntgabe der Aufstellung
Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen hat in der öffentlichen Sitzung am 15.09.2025 die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz Nrn. 1 und 3 des BauGB für den Bereich „Eichenhüll-Kalk“ im Ortsteil Eichenhüll beschlossen.
Der oben genannte Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung „Eichenhüll-Kalk“ wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
2. Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 30.03.2026 den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Eichenhüll-Kalk" mit Planungsstand vom 26.02.2026 gebilligt und die Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung der Planununterlagen beschlossen.
Der Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Gebiet " Eichenhüll-Kalk " und die Begründung mit Planungsstand vom 26.02.2026 werden im Internet unter
https://www.stadelhofen-oberfranken.de/bauen-gewerbe/neuerlass-und-aenderungen-bebauungsplaene-flaechennutzungsplan/
vom 13.06.2026 bis einschließlich 14.07.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten (Auslegung der Unterlagen in Papierform):
Die Unterlagen werden im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Bauverwaltung II. Stock, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen, während folgender Zeiten
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Montag: 13:30 bis 18:00 Uhr bereitgestellt.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@steinfeld-oberfranken.de (=E-Mail-Adresse) und im Bedarfsfall in Textform an die Gemeinde Stadelhofen, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung "Eichenhüll-Kalk" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs der Einbeziehungssatzung " Eichenhüll-Kalk " nicht von Bedeutung ist.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen befindet der Gemeinderat.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist im Rathaus der Gemeindeverwaltung ausliegend und zusätzlich im Internet unter
https://www.stadelhofen-oberfranken.de/bauen-gewerbe/neuerlass-und-aenderungen-bebauungsplaene-flaechennutzungsplan/
eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.