Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 03.06.2019 den Bebauungsplan „Biogasanlage“ aufzustellen. In der Sitzung des Gemeinderats vom 26.11.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss formal ergänzt. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 17. Januar bis 19. Februar 2020 statt, die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 22.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023.
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 15. Juni 2023 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes "Biogasanlage" in der Fassung 15.06.2023 gebilligt.
Dessen Geltungsbereich ist aus untenstehendem nicht maßstäblichem Lageplan ersichtlich.
Der gebilligte und für die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte
| - | überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet "Biogasanlage" (Fassung vom 15.06.2023) |
| - | Begründung mit allen darin genannten Anlagen (Fassung vom 15.06.2023) |
| - | sowie die durch die Gemeinde Wattendorf als wesentlich erachteten umweltbezogenen Stellungnahmen |
liegen in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 25.07.2023
im Ämtergebäude der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld (Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen) zu den allgemeinen Dienstzeiten
Mo - Fr von 9.00 - 12.00 Uhr, Mo von 13.30 - 18.00 Uhr
erneut und verkürzt öffentlich aus.
Die Unterlagen können während dieser Frist zudem auf der Internetseite der Gemeinde Wattendorf unter dem Link
http://www.wattendorf-oberfranken.de/Bauleitplanung.aspx
eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB planungsrelevanten Unterlagen sind während der Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Website der Gemeinde Wattendorf unter „Bauleitplanung“ eingestellt.
Es wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese sind in den Unterlagen gekennzeichnet.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde Wattendorf oder der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Ämtergebäude Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis einschließlich zum 25. Juli 2023 abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Wattendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
In Punkt 5 der Begründung zum Bebauungsplan wird der Geltungsbereich hinsichtlich seiner Abgrenzung, topographischen Situation, Hydrologie (Fließgewässer, Hochwassersituation, Grundwasserstand, Schutzgebiete nach WHG), sowie der allgemeinen Merkmale der Landnutzung und Vegetation beschrieben. Ebenfalls werden Regelwerke des vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutzes genannt. In Punkt 8 der Begründung wird das Freiflächenkonzept dargelegt. Die vorgesehene Entwässerung wird in Punkt 10.1 erläutert. In Punkt 12.3 der Begründung werden zudem die durch die Planung berührten Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege skizziert. Diese umfassen auch Aussagen zum Immissionsschutz, Störfallrecht, zur Kompensation des baulichen Eingriffs sowie artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Belange des Denkmalschutzes werden in Punkt 3.4 sowie 12.1 der Begründung zum Bebauungsplan gewürdigt.
Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Fläche, Landschaftsbild, Klima/Luft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen werden als Ergebnis der durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht gem. § 2a BauGB erörtert. Dieser liegt als eigenständiger Bestandteil der Begründung ebenfalls öffentlich aus.
Es liegt eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (28.10.2019; Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH, 95444 Bayreuth) vor, welche die Auswirkungen der Planung auf gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten untersucht und Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände empfiehlt. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der ausgelegten Planunterlagen.
Schalltechnische Untersuchungen (10.05.2022; TÜV Süd) zu Emissionen der geplanten Nutzung sind als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Bestandteil der ausgelegten Planunterlagen.
Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor:
| Schutzgut | Information von | Information zu |
| Mensch | Stellungnahme Fachbereich Technischer Umweltschutz Regierung von Oberfranken; Stellungnahme vom 03. Februar 2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB. Stellungnahme Fachbereich Immissionsschutz (Landratsamt Bamberg) vom 17. Februar 2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB & Stellungnahme Fachbereich Immissionsschutz (Landratsamt Bamberg) vom 23. März 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 2 BauGB Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg; Schreiben vom 17. Februar 2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | - Der Bestandsbetrieb unterliegt der Störfallverordnung (12. BImSchV). Es ergeben sich Auswirkungen im Hinblick auf § 50 BImSchG, insbesondere bei der Zulässigkeit von Wohnnutzung und sonstigen gewerblichen Vorhaben. - Hinweise auf das Vermeidungs- und Minimierungsgebot - Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung; Beurteilung der Ergebnisse - Immissionswerte für Geruchsstundenhäufigkeit, Regelung im Bebauungsplan dazu. - Achtungs- und Sicherheitsabstände von Biogasanlagen zu Schutzobjekten gem. KAS 18 und KAS 32. Auswirkungen auf den Bebauungsplan. - Auftreten Emissionen landwirtschaftlicher Herkunft im Plangebiet |
| kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Stellungnahme vom 30. Januar 2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB. | Meldepflicht von Bodendenkmälern, Umgang mit bekannten angrenzenden Bodendenkmälern in Planung und Umsetzung. |
| Boden und Fläche | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg; Schreiben vom 17. Februar 2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB. Stellungnahme zu Bodenschutz (Landratsamt Bamberg) vom 17. Februar 2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen für die Kompensation des baulichen Eingriffs. Umgang beim Auffinden von Altlastverdachtsfällen. |
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 17. Februar 2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB. & Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt Bamberg) vom 27. März 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 2 BauGB | Artenschutzrechtliche Festsetzungen und Festsetzungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich (Kompensation & funktional gleichartiger Ausgleich für die Beseitigung von Feldgehölzen) |
| Wasser | Wasserwirtschaftsamt Kronach; Stellungnahme vom 06. Februar 2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB. Stellungnahme zu Wasserrecht (Landratsamt Bamberg) vom 17. Februar 2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | Wasserrechtliche Vorgaben zur Niederschlagswasserbeseitigung und Schmutzwasserbeseitigung. Nichtbetroffenheit von Schutzgebieten nach WHG oder wassersensibler Bereiche. Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. UVPG wird im Zuge der Umweltprüfung zu dem Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.