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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Gemeinderat Königsfeld am 01.06.2023

Rücktritt des Verbandsrates und Vorsitzenden des Wasserzweckverbandes Treunitzer Gruppe

Herr Hilduin Lang hat mit Schreiben vom 06.04.2023 sein Amt als Verbandsrat und Vorsitzender aus gesundheitlichen und altersbedingten Gründen „gekündigt“ mit Wirkung zum 01.05.2023.

Die Wahl des neuen Vorsitzenden findet dann in geheimer Wahl im Rahmen einer Verbandsversammlung statt.

Die Gemeinde Königsfeld muss einen neuen Verbandsrat bestellen.

Aktuell ist die Nachfolge der Geschäftsführung noch zu klären, weil auch der gekündigt hat. Die Juragruppe hat die Übernahme der Geschäftsführung abgelehnt. Ende Juni 2023 finden weitere Verhandlungen des Zweckverbandes und Vertretern der Mitgliedsgemeinden statt.

Beschluss:

Die Niederlegung des Ehrenamtes als Verbandsmitglied für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Treunitzer Gruppe zum 01.05.2023 wird angenommen.

Als neuer Verbandsrat wird Robert Veth, Treunitz mit sofortiger Wirkung bestellt.

Änderungsantrag zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Blockbauweise auf dem Grundstück Fl. Nr. 140 der Gemarkung Königsfeld (Hauptstr. 19) - Neuplatzierung des Hauses im Grundstück

Sachverhalt zum Bauantrag am 19.01.2023

Die Bauinteressenten haben für das Grundstück Fl. Nr. 140 der Gemarkung Königsfeld in der Gemeinde einen Bauantrag abgegeben. Beabsichtigtes Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses in Blockbauweise. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich von Königsfeld (Mischgebiet).

Das Grundstück ist über die Schmutzwasserleitung erschlossen. Das Niederschlagswasser für die auf dem Grundstück befindlichen und neuen Gebäude soll zukünftig in die Aufseß geleitet oder auf dem Grundstück versickert werden, da die Abwasserleitung für das zusätzliche Niederschlagswasser nicht ausreichend dimensioniert ist.

Für das nun geplante Wohnhaus soll das Niederschlagswasser vom Dach in einer Zisterne aufgefangen werden. Der Überlauf der Zisterne soll einer Versickerungsfläche auf dem Grundstück zugeleitet werden und dort versickern.

Der in der Sitzung vom 19.01.23 behandelte Bauantrag wurde zwischenzeitlich vom Landratsamt Bamberg genehmigt. Nun wurde ein Änderungsantrag (Neuplatzierung des Hauses im Grundstück) zu dieser Baugenehmigung eingereicht. Hierbei geht es um eine geringfügige Verschiebung der Gebäudelage.

Beschluss:

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Änderungsantrag (Neuplatzierung des Hauses) für den Neubau eines Einfamilienhauses in Blockbauweise auf dem Grundstück Fl. Nr. 140 der Gemarkung Königsfeld wird erteilt.

Bauantrag Errichtung von zwei Dachgauben zur Schaffung von Wohnraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 88/27 der Gemarkung Königsfeld (Bergstr. 3)

Die Bauinteressenten haben für das Grundstück Fl. Nr. 88/27, Gemarkung Königsfeld in der Gemeinde einen Bauantrag abgegeben. Beabsichtigtes Bauvorhaben Errichtung von zwei Dachgauben zur Schaffung von Wohnraum im Anwesen Bergstr. 3 in Königsfeld. Das Grundstück befindet sich im Baugebiet Kühleich (Allgemeines Wohngebiet). Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplans Kühleich ab. Deshalb wurden Befreiungen von folgenden Festsetzungen beantragt:

  1. 2 Vollgeschosse (zulässig 1 Vollgeschoss)
  2. Baugrenze wird überschritten
  3. Dacheindeckung in anthrazit (zulässig Ziegel naturrot – dunkelrot)
  4. 2 Dachgauben (zulässig keine)

Begründung der Bauinteressenten:

  • Die Zahl der Vollgeschosse ist mit 1 vorgegeben, das Haus hat nach der Errichtung der Dachgauben 2 Vollgeschosse, dies ist notwendig um ausreichend Platz für eine zweite Wohnung zu schaffen.
  • Die Baugrenze wird vom Wohnhaus im nördl. Bereich geringfügig überschritten. Das Gebäude ist bereits genehmigt.
  • Die Dacheindeckung soll in der Farbe anthrazit ausgeführt werden, in der unmittelbaren Nachbarschaft stehen bereits Häuser mit dunkelgrauer Dacheindeckung.
  • Es sollen zwei Dachgauben errichtet werden. Eine im Norden, damit das Kinderzimmer eine ausreichende Größe hat und eine im Süden, um den Wohnbereich zu vergrößern. Es wurden in der Nähe bereits Dachgauben errichtet.

Beschluss:

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Errichtung von zwei Dachgauben zur Schaffung von Wohnraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 88/27 der Gemarkung Königsfeld wird erteilt. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Kühleich wird zugestimmt.

Umsetzungskonzept für die Aufseß im Bereich der Gemeinde Königsfeld (FWK 2_F059 Trubach, Thosbach, Altenthalbach, Großnoher Bach, Leinleiterbach, Aufseß)

Das Wasserwirtschaftsamt Hof hat für den Flusswasserkörper FWK 12_F059 (inkl. Aufseß) ein Umsetzungskonzept und Maßnahmenvorschläge erarbeitet, um die hydromorphologischen Verhältnisse zu verbessern. Eine Vielzahl von Maßnahmen könnte an der 34,3 km langen Gewässerstrecke, davon auf ca. 9 km zeitnah umgesetzt werden. Diese Maßnahmen sind:

-

Einbringen von Totholz und Störsteinen

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Entfernen massiver Ufersicherungen

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Naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils oder

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Initiieren und Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung

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Punktuelle Maßnahmen im Gewässer

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Auflockern der starren Uferlinie

Im Bereich der Gemeinde Königsfeld wäre ein Flächenerwerb von rd. 22.200 m² erforderlich. Das WWA geht von einem Quadratmeterpreis von 4,50 € aus. Zusätzlich zu den geschätzten Kosten für den Grunderwerb in Höhe von 99.900 €, kämen noch rd. 112.000 € für den Ausbau und rd. 30.000 € für die Unterhaltung hinzu, d.h. insgesamt 241.900 €.

Nach Auskunft des WWA Hof ist die Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 umzusetzen. Der Freistaat Bayern hat allerdings entgegen seiner Verpflichtung für die Gewässer 3. Ordnung noch keine gesetzlichen Grundlagen geschaffen.

Im Gegenzug hat der Freistaat aber Fördermöglichkeiten für den guten Zustand der Gewässer nach der RZWas ermöglicht. Dies hat zur Folge, dass rechtzeitig im Jahr 2024 ein Zuschussantrag gestellt wird. Es sind Förderungen bis zu 90 % möglich. Inwieweit ab 2025 noch Zuschüsse zur Verfügung stehen, ist für die Gemeinde nicht absehbar.

Beschluss:

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

Der Gemeinderat erhält das Konzept. In einer der nächsten Sitzungen erfolgt eine Beschlussfassung.

Bis dahin sollen die Fördermöglichkeiten grundsätzlich geklärt werden.

Umsetzungskonzept für die Wiesent im Bereich der Gemeinde Königsfeld (FWK 2_F057 Wiesent, Abschnitt Gewässer III

Das Wasserwirtschaftsamt Hof hat für den Flusswasserkörper FWK 2_F057 Wiesent, Gewässer III (bis Kraftwerk Forchheim) ein Umsetzungskonzept und Maßnahmenvorschläge erarbeitet, um die hydromorphologischen Verhältnisse zu verbessern. Eine Vielzahl von Maßnahmen könnte an der 32 km langen Gewässerstrecke, davon auf ca. 9 km zeitnah umgesetzt werden. Diese Maßnahmen sind:

-

Einbringen von Totholz und Störsteinen

-

Entfernen massiver Ufersicherungen

-

Naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils oder

-

Initiieren und Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung

-

Punktuelle Maßnahmen im Gewässer

-

Auflockern der starren Uferlinie

Für die Gemeinde Königsfeld werden für den Ausbau rd. 30.000 € geschätzt und für die Unterhaltungsmaßnahmen rd. 6.000 €.

Nach Auskunft des WWA Hof ist die Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 umzusetzen. Der Freistaat Bayern hat allerdings entgegen seiner Verpflichtung für die Gewässer 3. Ordnung noch keine gesetzlichen Grundlagen geschaffen.

Im Gegenzug hat der Freistaat aber Fördermöglichkeiten für den guten Zustand der Gewässer nach der RZWas ermöglicht. Dies hat zur Folge, dass rechtzeitig im Jahr 2024 ein Zuschussantrag gestellt wird. Es sind Förderungen bis zu 90 % möglich. Inwieweit ab 2025 noch Zuschüsse zur Verfügung stehen, ist für die Gemeinde nicht absehbar.

Beschluss:

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

Der Gemeinderat erhält das Konzept. In einer der nächsten Sitzungen erfolgt eine Beschlussfassung.

Bis dahin sollen die Fördermöglichkeiten grundsätzlich geklärt werden.

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Verschiedenes; Kaufanfrage für Fl. Nr. 138 Gemarkung Königsfeld (ehem. Gasthaus Thein)

Der 1. Bürgermeister gibt die Kaufanfrage einer Familie aus Königsfeld am Erwerb des Grundstückes Fl. Nr. 138 Gemarkung Königsfeld, ehem. Gasthaus Thein bekannt.

Feuerwehrhaus-Neubau Königsfeld; Grundstücksverhandlungen

Die Gemeinde hat eine Machbarkeitsstudie für das Thein-Areal 2019 beauftragt. Im Rathaus sollte das Rathaus, Büchereiräume, Räume für die Dorfgemeinschaft u.v.m. untergebracht werden. Für die Feuerwehr war vorgesehen, das Gebäude mit den Garagen abzubrechen und dort ein neues Feuerwehrhaus zu errichten. Die Holzscheune sollte als Marktscheune umfunktioniert werden.

Ende 2021 wurde eine Vereinsabfrage durchgeführt und das Ergebnis auch im Gemeinderat vorgestellt.

Der 1. Bürgermeister schlägt folgende Vorgehensweise vor:

1. Festlegung alternative Standorte für den Feuerwehrhaus-Neubau durch den Gemeinderat

2. Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern durch den 1. Bürgermeister

3. Sobald die Verhandlungsergebnisse vorliegen

  • bei erfolgreichen Verhandlungen: Erwerb des Grundstücks nach Abklärung mit der Feuerwehr, der Feuerwehrführung und der Regierung
  • Bei erfolglosen Verhandlungen: Gespräch mit Feuerwehr, dass die Gemeinde deshalb an ihrem Plan, das Feuerwehrhaus an der Johann-Taschner-Straße zu baut, festhält.

Beschluss:

Mit der weiteren Vorgehensweise lt. Sachdarstellung besteht Einverständnis.

Vertragsergänzung bezüglich der Vereinbarung einer Durchsetzungssperre und Rangrücktritt sowie der Vereinbarung eines Anspruchs auf Verzinsung des gewährten Darlehens mit der Darlehensnehmerin MR Agrarservice GmbH, Bayreuth

Die MR Agrarservice GmbH bündelt die Land- und Forstwirte als Darlehensnehmer und erreichte dadurch, dass in den Biomasse … GmbHs die Mehrheit bei der MR Agrarservice liegt. Nach der aktuellen Vertragslage würden, weil die MR Agrarservice GmbH alle Darlehnszeichner bündelt, bei Insolvenz der einen Biomasse…GmbH alle weiteren Darlehen auch verloren gehen mit der Folge, dass die Gemeinde auf bis zu 17.088 € verzichten müsste.

Durch die vorgelegten Änderungsverträge würde im Insolvenzfall nur der Darlehensbetrag für die jeweilige Biomasse….GmbH verloren gehen. Außerdem wird eine Verzinsung von 1,5 % gewährt.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den drei Vertragsergänzungen zu den Verträgen vom 11.08.2008, 10.03.2011 und 19.12.2002 bezüglich der Vereinbarung einer Durchsetzungssperre und Rangrücktritt sowie der Vereinbarung eines Anspruchs auf Verzinsung des gewährten Darlehens zu.

Rückerwerb Baugrundstück Am Sonnengarten 3

Die Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 411/5, Gem. Königsfeld, Am Sonnengarten 3 haben die Gemeinde mit folgendem Anliegen angeschrieben:

„Wir möchten das Baugrundstück Am Sonnengarten 3 an die Gemeinde Königsfeld per Rückkauf zurückgeben.“

Das Grundstück ist im Neubaugebiet bisher noch nicht bebaut und wurde per Kaufvertrag vom 19.07.2021 von der Gemeinde Königsfeld erworben. Das Grundstück ist 819 qm groß und voll erschlossen.

Beschluss:

Die Gemeinde Königsfeld stimmt einen Rückerwerb durch die Gemeinde unter der Bedingung zu, dass alle mit dem Rückkauf entstehenden Kosten (Notarkosten, Grundbuchkosten, evtl. entstehende Grunderwerbskosten usw.) durch die Verkäufer zu tragen sind. Der Gemeinde dürfen durch den Rückerwerb keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Der Kaufpreis ist identisch mit dem Verkaufspreis vom Juli 2021.

Verschiedenes

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 06.07.2023, 19:00 Uhr statt.