Biberschutz ist umfassender Lebensraum- und Artenschutz. Mit seinen Stauwerken entstehen Feuchtgebiete und werden Auenlandschaften renaturiert. Mit diesen Aktivitäten schafft der Biber die Lebensbedingungen für eine Vielzahl von Tieren und für eine artenreiche Pflanzenwelt.
Der Biber ist in Deutschland besonders und streng geschützt. Dies ist sowohl im Bundesnaturschutzgesetz als auch in der übergeordneten europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) festgeschrieben. Verboten ist damit ein Stören, Verfolgen, Fangen, Verletzen und Töten von Bibern. Auch seine Bauten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Ein in der Natur gefundener Biber darf nicht behalten, verkauft oder zur Schau gestellt werden. Ausgenommen sind kranke, verletzte und hilflose Tiere zum Zweck der Gesundpflege, zum Beispiel ein nach einem Hochwasser angeschwemmter Jungbiber oder im Straßenverkehr verletzte Tiere.
Die Zerstörung eines Biberdamms wie kürzlich bei Voitmannsdorf am Eisweiher geschehen ist gesetzeswidrig. Die Beseitigung eines Biberdamms ist nur in Absprache mit dem Biberbeauftragten der Regierung von Oberfranken in besonderen Ausnahmen gestattet. Diese liegt in diesem Fall nicht vor. In künftigen Fällen wird Anzeige erstattet, da der Gemeinde Königsfeld daran gelegen ist die Natur zu schützen.