Am 01.07.2025 ist der Halbjahresabschlag der Wassergebühren für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Für alle Lastschriftteilnehmer gilt:
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Bankkonto ausreichend gedeckt ist, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden.
Alle Zahlungspflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.
werden gebeten, die fälligen Gebühren rechtzeitig zu bezahlen, damit die Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden kann.