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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wattendorf

Die Gemeinde Wattendorf erlässt aufgrund der Art.20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), folgende Satzung:

§ 1

Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus dem ehrenamtlichen ersten Bürgermeister (§ 4) und acht ehrenamtlichen Mitgliedern (§ 6).

§ 2

Ausschüsse

(1)

Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgenden ständigen Ausschuss:

 

-

den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus vier Mitgliedern des Gemeinderats.

(2)

1Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

(3)

1Der Ausschuss ist vorberatend tätig, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im übrigen beschließt er anstelle des Gemeinderats (beschließender Ausschuss).

(4)

Das Aufgabengebiet des Ausschusses im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;

Entschädigung; Ortssprecher

(1)

1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2)

Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.

(3)

Die Teilnahme an Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses wird mit 60,00 €/Prüfungsjahr entschädigt.

(4)

1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(5)

Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

(6)

Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für die Nutzung ihrer privaten EDV-Ausstattung (PC, Tablett, Drucker) für die Sitzungsteilnahme und -Ladung eine IT-Pauschale in Höhe von 200,00 € für die Amtszeit. Diese Pauschale wird in zwei gleichen Beträgen ausgezahlt zum Beginn der Amtszeit und zum 01.05.2029.

(7)

Die Absätze 2 bis 6 gelten für Ortssprecher entsprechend.

(6)

Die Ortsbeauftragten erhalten eine jährliche pauschale Entschädigung in den Gemeindeteilen Mährenhüll und Schneeberg in Höhe von 75,00 € und in den Gemeindeteilen Gräfenhäusling und Wattendorf in Höhe von 125,00 €.

§ 4

Erster Bürgermeister

Der erste Bürgermeister ist Ehrenbeamter.

§ 5

Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen

Der zweite Bürgermeister ist Ehrenbeamter.

§ 6

Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt am 01. Mai 2026 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2020 außer Kraft.

Gemeinde Wattendorf
Wattendorf, 08.06.2026
Betz
1. Bürgermeister