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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Verkehrsrechtliche Anordnung der Gemeinde Wattendorf

Als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlassen wir nach §§ 44 und 45 StVO i. V. m. Art. 2 – 4 ZustGVerk aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung

1

Auf nachgenannten Straßen werden folgende verkehrsrechtlichen Maßnahmen angeordnet:

Die Gemeindeverbindungsstraße Gräfenhäusling – Schederndorf ist von Gräfenhäusling aus nach Schederndorf für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen tatsächlich Gewicht gesperrt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Schulbusse.

Die Ausnahme von dem Verbot wird hiermit um den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr erweitert.

Zur Kennzeichnung wird das Verkehrszeichen 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) angebracht.

2

Diese Anordnung wird wirksam mit der Aufstellung der Verkehrszeichen

3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Wattendorf, 06.07.2023
Betz
1. Bürgermeister