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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Es informieren die Senioren – und Behindertenbeauftragten der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld

Information zu Krankenfahrten mit Mietauto / Taxi

Krankenfahrten (auch Rollstuhlfahrten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Berufsgenossenschaften übernommen wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten ohne eine Genehmigung in folgenden Fällen:

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bei stationärer Aufnahme oder Entlassung

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bei ambulanter vor- oder nachstationärer Behandlung

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Es liegt ein Schwerbehindertenausweis vor mit den Merkzeichen ‚aG‘ (aussergewöhnlich gehbehindert), ‚Bl‘ (blind), ‚H‘ (hilflos).

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Es liegt Pflegegrad 3 vor mit Einstufungsbescheid von der Pflegekasse

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Es liegt Pflegestufe 4 oder 5 vor.

2. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten mit vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse in folgenden Fällen:

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bei Serienbehandlungen, wie z.B. Dialyse, Strahlentherapie, Chemotherapie

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bei ambulanten Rehafahrten

Vom Patienten ist dabei ein Eigenanteil zwischen 5,00€ und 10,00€ je Einzelfahrt zu leisten. Diese Beteiligung ist abhängig von der gefahrenen Wegstrecke. Liegt ein Zuzahlungsbefreiungsausweis vor, so entfällt dieser Eigenanteil.

3. Berufsgenossenschaften übernehmen die Fahrtkosten ohne Genehmigung in folgenden Fällen:

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bei Arbeitsunfällen

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Wegeunfällen von / zur Arbeit

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Schulunfällen

Hier fällt keine Zuzahlung an.

In allen 3 oben genannten Punkten ist immer eine ’Verordnung einer Krankenbeförderung‘ (Transportschein) erforderlich. Diese muss von einem Arzt ausgestellt werden.