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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Gemeinderat vom 06.06.2024

Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Königsfeld

Die Feuerwehrkommandanten äußerten beim 1. Bürgermeister den Wunsch, einen Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen. Der Gemeinderat hat am 07.03.2024 der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes zugestimmt. KBI Schmaus hat den Bedarfsplan in Absprache mit den Feuerwehrkommandanten erstellt. Das Ergebnis wird durch KBI Schmaus in der Sitzung vorgestellt.

Der Bedarfsplan soll für 10 Jahre gelten und dann fortgeschrieben werden.

Beschluss:

Die Gemeinde Königsfeld stimmt dem Feuerwehrbedarfsplan 2024 – 2033 für ihren Gemeindebereich zu.

Die darin enthaltenen Maßnahmen und Empfehlungen sollen entsprechend der Priorität im Haushalt mit Finanzplan Berücksichtigung finden.

Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus Laibarös; Vorstellung der Vorentwurfsplanung

Die erste Planung der Dorfgemeinschaft Laibarös und des Architekten Schlosser wurde vom Amt für Ländliche Entwicklung als nicht förderfähig abgelehnt, weil v.a. die Flächen für den Gastraum, die Küche und die Lagerflächen als zu groß eingestuft wurden. Die Höhe der Eigenleistungen erscheint auch dem Amt für Ländliche Entwicklung als zu positiv angesetzt. Das AlE hat der Gemeinde eine Liste mit gelungenen Kombi-Häusern (Dorfgemeinschaft und Feuerwehr) übergeben – zur Orientierung, wenn es um die Flächenansätze geht.

Der Gemeinderat hat den Planer deshalb nochmals den Planungsauftrag für eine neue, zweite Planung mit geringeren Flächen beauftragt.

Herr Schlosser wird die Planung in der Sitzung vorstellen und auch eine grobe Kostenschätzung.

Die Förderung für das Feuerwehrhaus wurde auf ca. das Doppelte vom ursprünglich angenommen Betrag durch den Freistaat erhöht.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Vorentwurfsplanung, die von Herrn Schlosser vorgestellt wurde, zu.

Antrag auf Finanzierungshilfe für den Familienstützpunkt Königsfeld

Mit Schreiben vom 29.04.2024 stellt der Familienstützpunkt Königsfeld einen Antrag auf Finanzierungshilfe für einzelne Veranstaltungen des Familienstützpunktes:

Beschluss:

Die Gemeinde stellt als Finanzierungshilfe im Jahr 2024 50 %, max. 400,00 € für den Familienstützpunkt zur Verfügung. Wenn am Jahresende die Mittel noch nicht ausgeschöpft sind, entscheidet der Gemeinderat nochmals über eine Erhöhung des Zuschusses.