Änderung des Flächennutzungsplanes für den GT Schederndorf und Aufstellung eines vorhabenbez. Bebauungsplanes für die Fl.Nrn. 750, 757 und 764, Gem. Schederndorf "Großbatteriespeicher und Umspannwerk" im Parallelverfahren; Aufstellungsbeschluss
Die Fa. Greenovative, Nürnberg beantragte mit Mail vom 07.04.2025 bzw. 16.05.2025 für die Grundstücke Fl.Nr. 750, 757 und 764, Gemarkung Schederndorf die Bauleitplanung (vorhabenbezogener Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplanes) für die Errichtung eines Großbatteriespeichersystems mit Umspannwerk. Der Antragsteller sichert die Übernahme aller Kosten, die im Zuge der Bauleitplanung entstehen, zu. Ebenso trägt er das volle Risiko hinsichtlich der mit dem Vorhaben verbundenen Planungen.
Mit dem Antragsteller wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag für die Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.
Die frühzeitige Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss wird benötigt, dass die Fa. Greenovative beim Bayernwerk einen Einspeisepunkt beantragen kann. Ohne die Zusage über einen Einspeisepunkt kann eine weitere Planung nicht durchgeführt werden. Ohne Aufstellungsbeschluss erhält Greenovative keine verbindliche Zusage zum Einspeisepunkt.
Aus dem Gremium werden folgende Fragen gestellt, die Herr Diller bzw. die Geschäftsleitung beantwortet:
| - | Die Anlage läuft erst einmal auf ca. 15 Jahre. Danach wird man überlegen müssen, ob eine Erneuerung der Speicher erfolgt und das Geschäftsmodell noch wirtschaftlich betrieben werden kann. |
| - | Die Gewerbesteuer wird für die gesamte Anlagengröße auf den drei Grundstücken aufgrund der aktuellen Marktdaten usw. mit rd. 600.000 € jährlich kalkuliert. Herr Diller weist allerdings darauf hin, dass sich die Summe nach oben und untern ändern könnte aufgrund von gesetzlichen Entwicklungen, Ereignissen usw., |
| - | Alle Fragen zum Brandschutz (Löschwasserbehälter, Wassertank für Umspannwerk, Schulung der Feuerwehren usw.) werden im Zuge der Bauleitplanung geklärt. Greenovative muss dann sicherlich ein Brandschutzkonzept erarbeiten lassen. Im Brandschutzkonzept werden evtl. zusätzliche Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehren gefordert. |
| - | Falls die Feuerwehren zusätzlich ausgestattet werden müssen, muss mit der Fa. Greenovative ein städtebaulicher Vertrag für die Folgekosten abgeschlossen werden. |
| - | Die Fa. Greenovative plant aktuell nur in Schederndorf einen Großbatteriespeicher. |
| - | Großbatteriespeicheranlagen lässt man im Brandfall üblicherweise komplett abbrennen. Dabei ist allerdings durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass sich das Feuer auf die Nachbargrundstücke ausbreitet. |
| - | Außerdem wird im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die Wasserwirtschaft und die Untere Naturschutzbehörde sicherlich entsprechende Forderungen geltend machen, was mit kontaminiertem Löschwasser passieren muss. |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein Großbatteriespeicher mit zugehörigem Umspannwerk im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadelhofen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 750, 757 und 764, Gemarkung Schederndorf.
Im Planungsbereich wird ein Sonstiges Sondergebiet nach §11 BauNVO festgesetzt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: „Umspannwerk mit Großbatteriespeicher Schederndorf“
Im Parallelverfahren wird zudem die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Umspannwerk mit Großbatteriespeicher Schederndorf“ der Gemeinde Stadelhofen durchgeführt.
Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Umspannwerk mit Großbatteriespeicher Schederndorf“.
(Gemeinderat Deinhart hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen.)