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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Königsfeld

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Königsfeld hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 den Vorentwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 23.04.2026 gebilligt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat von Königsfeld beschlossen, die Öffentlichkeit gem.§ 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Königsfeld umfasst in den Gemeindeteilen Königsfeld, Poxdorf, Huppendorf, Laibarös, Kotzendorf, Voitmannsdorf und Treunitz eine Gesamtfläche von rund 13,4 ha. Im Rahmen der Änderung werden etwa 7,6 ha als Gemischte Baufläche neu dargestellt. Darüber hinaus werden rund 3,2 ha in Gewerbliche Baufläche geändert. Zusätzlich werden ca. 1,1 ha Wohnbaufläche, ca. 0,5 ha Gemeinbedarfsflächen und ca. 0,2 ha öffentliche Grünflächen geschaffen. Rund 0,8 ha stehen wieder als landwirtschaftliche Flächen zur Verfügung.

Folgende Änderungen in den einzelnen Ortsteilen werden vorgenommen:

Gemeindeteil Königsfeld

Ausweisung einer Sonderbaufläche (für Gemeinbedarf) am Westrand (1.1-Planung);

Ausweisung einer gemischten Baufläche südwestlichen Ortsrand (1.2,1.9- Bestand u. Planung);

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nördlichen Ortsrand (1.3-Planung);

Ausweisung von gemischten Bauflächen am südlichen Ortsrand (1.4, 1.5, 1.8- Bestand und Planung);

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nordöstlichen Ortsrand (1.6-1 Planung);

Ausweisung einer gewerblichen Baufläche am nordöstlichen Ortsrand (1.6-2 Planung);

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nördlichen Ortsrand (1.7- Bestand);

 

Gemeindeteil Poxdorf

Ausweisung einer gemischten Baufläche am östlichen Ortsrand (2.1-1 -Planung);

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nordöstlichen Ortsrand (2.2 -Planung);

Ausweisung einer Wohnbaufläche am südlichen Ortsrand (2.1-2, 2.3- Bestand);

Ausweisung einer gemischten Baufläche am westlichen Ortsrand (2.4 -Bestand);

Ausweisung von Wohnbauflächen am nördlichen Ortsrand (2.5-1, 2.5-3- Planung);

Rücknahme einer Wohnbaufläche am nördlichen Ortsrand (2.5-2);

 

 

Gemeindeteil Huppendorf

Ausweisung einer gewerblichen Baufläche am nördlichen Ortsrand (3.2- Planung);

Ausweisung einer Wohnbaufläche am südlichen Ortsrand (3.1- Planung);

 

 

 

Gemeindeteil Laibarös

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nordwestlichen Ortsrand (4.1 -Planung);

Rücknahme einer Fläche für Gemeinbedarf am nordwestlichen Ortsrand (4.8)

Ausweisung von gemischten Bauflächen am nördlichen Ortsrand (4.2,4.3 -Bestand u. Planung);

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nordöstlichen Ortsrand (4.4- Bestand u. Planung);

Ausweisung von gemischten Bauflächen am südöstlichen Ortsrand (4.5-1,4.5-3 -Bestand u. Planung);

Ausweisung einer Öffentlichen Grünfläche am südöstlichen Ortsrand (4.5-2 – Bestand Spielplatz);

Ausweisung von gemischten Bauflächen am südlichen Ortsrand (4.6,4.7 -Bestand u. Planung)

 

 

Gemeindeteil Kotzendorf

Ausweisung einer gemischten Baufläche am östlichen Ortsrand (5.1- Planung)

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nördlichen Ortsrand (5.2- Planung);

Ausweisung einer gemischten Baufläche am westlichen Ortsrand (5.3- Planung);

Rücknahme einer öffentlichen Grünfläche am südlichen Ortsrand (5.4);

Ausweisung einer Öffentlichen Grünfläche in Ortsmitte (5.5 – Bestand Spielplatz);

 

 

 

Gemeindeteil Voitmannsdorf

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nordwestlichen Ortsrand (6.1- Planung);

Ausweisung einer Wohnbaufläche am westlichen Ortsrand (6.2- Bestand);

Ausweisung gemischten Baufläche und einer Wohnbaufläche am südlichen Ortsrand (6.3-1a,6.3-1b- Planung)

Ausweisung einer Wohnbaufläche am südlichen Ortsrand (6.3.2-Planung)

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nördlichen Ortsrand (6.4- Bestand)

 

 

Gemeindeteil Treunitz

Ausweisung einer Sonderbaufläche (für Gemeinbedarf) (7.1- Planung)

 

 

Ausweisung von gemischten Bauflächen am südlichen Ortsrand (7.2 -Bestand)

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.04.2026 sind

vom 15. Juli 2026 bis einschließlich 17. August 2026

im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Gemeinde Königsfeld unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.koenigsfeld-oberfranken.de/bauen-gewerbe/neuerlass-und-aenderungen-bebauungsplaene-flaechennutzungsplan

Es wird darauf hingewiesen,

-

dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

-

dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können,

-

dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch in der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können.

-

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

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Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter

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Anlage Landschaftsschutzgebiet

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Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

 

Landratsamt Bamberg (Naturschutz, Wasserrecht)

 

Regierung von Oberfranken (Naturschutz, Baurecht)

 

Wasserwirtschaftsamt Kronach

 

Regionaler Planungsverband Oberfranken-West

 

Bayrischer Bauernverband

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Königsfeld, den 10.07.2026
Klaus Bezold
Erster Bürgermeister