Aus Gründen des Hochwasserschutzes müssen regelmäßig Bachbettreinigungen in den Bächen durchgeführt werden. Für Gewässer der 3. Ordnung sind die Gemeinden für deren Unterhaltung zuständig. Allerdings dürfen diese nach dem Bayerischen Wassergesetz von den Anliegern den vollen Kostenersatz für die Maßnahme verlangen, wenn sie nicht von den Anliegern selbst durchgeführt werden. Selbst durchgeführte Maßnahmen sind oft für die Eigentümer der anliegenden Grundstücke wirtschaftlich zu erledigen.
Wir wurden nun darauf aufmerksam gemacht, dass sich in den Gewässern viele Wasserpflanzen befinden. Daher möchten wir Sie als Anlieger bitten, dass Sie den Bach entlang Ihres Grundstückes auf evtl. Bewuchs prüfen, diesen bei entsprechender Witterung säubern und dadurch zu einem ungehinderten Abfluss des Wassers in der Aufseß und der Wiesent beitragen. Laut Bayerischem Fischereigesetz ist dies in der Zeit vom 15.08. bis 31.10. möglich
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.