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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Gemeinderat am 17.07.2023

Bericht des 1. Bürgermeisters

Der 1. Bürgermeister berichtet:

1. 20 Jahre Jura-Bücherei

Im Zuge des Büchereifestes am 16.07.23, konnte auch das 20-jährige Bestehen der Jura-Bücherei gefeiert werden. Der 1. Bürgermeister möchte sich noch einmal bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer herzlich für ihren Einsatz und das gezeigte Engagement bedanken.

2. UW Würgau - Anschluss Trinkwasserleitung – Sachstand Wasserführende Schicht bei der HDD-Bohrung

Die Wasserwegigkeit der Ringbohrung konnte erfolgreich abgedichtet werden. Aufgrund des Wasserandranges wurden noch zusätzlich Tonpellets zum weiteren abdichten durch den Startschacht hinzugegeben, nachdem die geplante Plombe nicht komplett dicht war. Die Verfüllung der Zwischengrube erfolgte zusätzlich noch mit bindigen Tonmaterial.

Der Ringraum wurden dann noch komplett mit Dämmer verfüllt.

Weiterer Wasserandrang wurde nicht mehr beobachtet. Die Errichtung der Wasserleitung nebst Schachtbauwerk etc. wird dann wie geplant weitergeführt.

Frau Berner wird Schwangerschaftsbedingt das Projekt nicht weiter führen- für weitere Fragen ist Herr Thar von der Fa. CDM Smith, Nürnberg zuständig.

3. PV-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Stadelhofen

Der Gemeinderat ist unter festgelegten Kriterien grundsätzlich bereit, mögliche PV-Freiflächenanlagen als Bürgerenergieprojekte entlang der Autobahn A 70 zuzulassen. Es wird gebeten, keine Flächensicherungsverträge voreilig zu unterschreiben, die von verschiedenen Projektanten im Gemeindegebiet angeboten werden.

4. WV Steinfeld Wasserleitungsnetzsanierung BA1 Wasserberg

Die Einbindung des Schieberkreuzes am Wasserberg hat am 13.07.23 stattgefunden.

Aktueller Stand der Verlegearbeiten liegt bei ca. 126 Metern. Die wöchentlichen Jour-Fixe Termine sollen ab KW 29 immer dienstags um 15.30 Uhr stattfinden.

5. Klärschlammverwertung in kommunaler Zusammenarbeit

Mit H. Meschke erfolgt die Terminabstimmung zur Vorstellung des Ergebnisses seiner Prüfung, ob eine interkommunale Klärschlammverwertung sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Bestellung der Wahlhelfer für die Landtags- und Bezirkstagswahl am 08.10.2023

Für die Landtags- und Bezirkstagswahlen müssen die Wahllokale im Rathaus Steinfeld, Schule Stadelhofen und der Briefwahlvorstand Stadelhofen festgelegt und besetzt werden.

Bisher wurden 25 € Erfrischungsgeld gewährt.

Die Schulung für alle Wahlhelfer findet am 28.09.2023 statt.

Folgende Gemeindebürger werden vom Gemeinderat für den Stimmbezirk 1, Stimmbezirk 2 und den Briefwahlvorstand berufen und erhalten noch ein persönliches Anschreiben. Die Schulung für alle Wahlhelfer findet am Donnerstag, 28.09.2023 um 18:30 Uhr statt:

Stimmbezirk 1 Rathaus Steinfeld

Stimmbezirk 2 Schule Stadelhofen

Stimmbezirk 11 Briefwahlvorstand Stadelhofen

Es wird für alle Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 € gewährt.

Bedarfsplanung für die Kita und Schulkindbetreuung in Stadelhofen

Gemäß Art. 5 BayKiBiG sollen Gemeinden im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gewährleisten, dass die nach der Bedarfsfeststellung (Art. 7) notwendigen Plätze in Kitas und Tagespflege rechtzeitig zur Verfügung stehen. Nach Art. 7 BayKiBiG entscheiden die Gemeinden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen. Die Gemeinden haben die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.

Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert. Der Rechtsanspruch ist bundesgesetzlich im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt.

Auch mit Blick auf die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist zu erwarten, dass sich die vorhandene Betreuungslandschaft weiterentwickelt.

Aus den vorgenannten Gründen wurde beim Bildungsbüro des Landratsamtes Bamberg und der Jugendhilfeplanung die Aktualisierung der Bedarfsplanung für Kita und Schulkindbetreuung, Basis 2022, veranlasst. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Kita-Leitung wurden die vorhandenen Zahlen überarbeitet.

Aktuell verfügbare Plätze lt. Betriebserlaubnis

Am 10.07.2023 fand eine Info-Veranstaltung für die Gemeinden zum Thema Ganztagsbetreuungsanspruch statt.

Danach sollten Gespräche mit der Jugendhilfe am LRA, der Schulleitung und der Kita-Leitung geführt werden, wie der Anspruch auf Ganztagesbetreuung in den künftigen Jahren erfüllt werden kann (wie bisher in der Kita, als offene Ganztagsschule in der Schule, als Kombiangebot usw. usw.). Die Gespräche finden zusammen mit der Gemeinde Königsfeld statt, weil die Schulleiterin Haußner auch kommissarische Schulleitung der Grundschule Königsfeld wird. Die Stellvertreter der Kita- und Schulleitungen sollen ebenfalls am Gespräch teilnehmen.

Der Gemeinderat wird über den weiteren Fortgang der Gespräche informiert.

Die Bedarfsermittlung des Bildungsbüro und der Jugendhilfeeinrichtung wird zur Kenntnis genommen. Weitergehende Beschlüsse werden aktuell noch nicht gefasst.

Dorfgemeinschaft Hohenhäusling; Verblechung der Türe an der Kapelle

Die Dorfgemeinschaft Hohenhäusling hat bereits vor längerer Zeit mitgeteilt, dass die Kirchentüre an der Kapelle Hohenhäusling renovierungsbedürftig ist. Die Türe ist aus Holz und durch die westliche Lage sehr aufgequollen und verwittert, so dass das Schließen der Türe öfters verschlechtert ist. Die Dorfgemeinschaft hat beraten und geht davon aus, dass nur eine äußere Verblechung der Türe auf Dauer Abhilfe schaffen würde. Holzarbeiten stellen nur eine kurzfristige Verbesserung dar. Die alte Türe war auch mit einer Verblechung ausgestattet.

Für die Verblechung liegen zwei Angebote vor.

Die Kapelle befindet sich im Eigentum der Gemeinde Stadelhofen.

In vergleichbaren Fällen hat die Gemeinde für Renovierungsmaßnahmen an Kapellen/Kirchen 10 % der Kosten übernommen.

Beschluss:

Die Gemeinde ist mit der Verblechung der Kapellentüre Hohenhäusling einverstanden.

Zu den entstehenden Kosten des günstigsten Anbieters Fa. Schilling Edmund, gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von 10 % der anfallenden Kosten (nach Rechnungsvorlage).

Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1318/1 der Gemarkung Wölkendorf (OT Pfaffendorf)

Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1318/1 der Gemarkung Wölkendorf.

Bisher befindet sich das Grundstück laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Stadelhofen im Außenbereich (Landwirtschaftliche Fläche). In der Innenbereichssatzung für Pfaffendorf von 2002 wird der Innenbereich durch den Ringweg begrenzt. Östlich vom Ringweg Innenbereich und westlich vom Ringweg Außenbereich. Das Grundstück grenzt westlich an den Ringweg mit den Versorgungsleitungen an. Die Versorgungsleitungen im Ringweg wurden von den bisherigen Bauherren über Sondervereinbarungen auf eigene Kosten verlegt.

Ohne vorherige Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellung eines Bebauungsplanes oder einer Einbeziehungssatzung) der Gemeinde wird das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig sein.

Es existiert ein Schmutzwasserkanal in der Ringstraße. Die Regenentwässerung erfolgt in der Regel über Versickerungsbecken. Der Überlauf läuft in einen offenen Graben.

Beschluss:

Der Gemeinderat möchte, dass sich der Bauwillige in Pfaffendorf ansiedeln kann.

Allerdings ist der Bauwunsch auf dem Grundstück Fl.Nr. 1318/1 nicht genehmigungsfähig, weil es sich zum einen um Außenbereich handelt, zum anderen wurde der Ringweg für die Umfahrung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen gebaut (= Feldweg). Bei Genehmigung einer Bebauung nördlich der Ringstraße entstünde der Eindruck, dass es sich um eine Straße durch ein Wohngebiet handelt.

Mit dem Bauwilligen soll ein Gespräch stattfinden, um ihm die Situation zu erläutern und andere Möglichkeiten aufzuzeigen.

Antrag des SC Jura Steinfeld auf Vergabe eines Straßennamens für den Sportplatz (am Wald), Fl.Nr. 1736

Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt, weil der Antragsteller den Antrag zurückgenommen hat.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Feuerwehr Stadelhofen; Überholung der vorhandenen Atemschutzgeräte bzw. Neubeschaffung von Überdruck-Atemschutzgeräten

Mit der Neubeschaffung der Überdruck-Atemschutzgeräten für die FF Stadelhofen bei der Fa. Christel besteht Einverständnis.

Verschiedenes

Die nächste Sitzung findet am Montag, 28.08.2023 um 19:30 Uhr statt.

Die Vorbesprechung findet am Mo, 14.08.2023 um 16.15 Uhr statt.

Verschiedenes; Öffentliche Sitzungen

Es wird darum gebeten, künftig mit den öffentlichen Sitzungen zu beginnen, um dem Grundsatz der Öffentlichkeit gerecht zu werden.