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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

des Schulverbandes Scheßlitz - Hauptschule

(Landkreis: Bamberg)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung - GO - erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  854.300,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  88.500,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1.

Verwaltungsumlage

1.1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 521.050,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

1.2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 auf 137 Verbandsschüler festgesetzt.

1.3.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.803,2847 € festgesetzt.

2.

Investitionsumlage

2.1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

2.2.

Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 mit insgesamt 137 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.

2.3.

Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,0000 € festgesetzt.

3.

Umlage der Schülerbeförderungskosten

3.1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben der Schülerbeförderung wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 92.750,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler mit Beförderungsanspruch (Fahrschüler) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

3.2.

Der Berechnung der Umlage der Schülerbeförderungskosten wird die Schülerzahl mit Beförderungsanspruch nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 mit insgesamt 96 Fahrschülern zu Grunde gelegt.

3.3.

Die Umlage der Schülerbeförderungskosten wird je Fahrschüler auf 966,1458 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

142.300,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Scheßlitz, 21.07.2023

Schulverband Scheßlitz - Hauptschule

Roland Kauper
Schulverbandsvorsitzender