Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung - GO - erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 854.300,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 88.500,00 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
| 1. | Verwaltungsumlage |
| 1.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 521.050,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
| 1.2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 auf 137 Verbandsschüler festgesetzt. |
| 1.3. | Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.803,2847 € festgesetzt. |
| 2. | Investitionsumlage |
| 2.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
| 2.2. | Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 mit insgesamt 137 Verbandsschülern zu Grunde gelegt. |
| 2.3. | Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,0000 € festgesetzt. |
| 3. | Umlage der Schülerbeförderungskosten |
| 3.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben der Schülerbeförderung wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 92.750,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler mit Beförderungsanspruch (Fahrschüler) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
| 3.2. | Der Berechnung der Umlage der Schülerbeförderungskosten wird die Schülerzahl mit Beförderungsanspruch nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 mit insgesamt 96 Fahrschülern zu Grunde gelegt. |
| 3.3. | Die Umlage der Schülerbeförderungskosten wird je Fahrschüler auf 966,1458 € festgesetzt. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
142.300,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Scheßlitz, 21.07.2023
Schulverband Scheßlitz - Hauptschule