Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Stadelhofen hat am 22.02.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 04.06.2024 Nr. 11.1-941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Zimmer Nr. 2, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 29.07.2024 bis 05.08.2024 öffentlich ausliegt.
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 148.000,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 28.000,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(1) Verwaltungsumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 93.400,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 auf 66 Verbandsschüler festgesetzt.
Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.415,1515 € festgesetzt.
(2) Investitionsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 auf 66 Verbandsschüler festgesetzt.
Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,00 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 24.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.