Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kindertageseinrichtung Stadelhofen hat am 16.05.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 09.07.2024 Nr. 11.1-941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Zimmer Nr. 2, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 29.07.2024 bis 05.08.2024 öffentlich ausliegt.
Auf Grund der Verbandssatzung und Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 936.400,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.310.000,00 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 639.000,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
1. Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 326.700,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist die Zahl der Kinder (Summe aus den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) der Mitgliedsgemeinden, die am 01.04.2023 den Kindergarten besuchten (98 Kinder).
Die Verwaltungsumlage wird je Kind auf 3.333,67346 € festgesetzt.
2. Investitionsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 30.000,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist die Zahl der Kinder (Summe aus den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) der Mitgliedsgemeinden, die am 01.04.2023 den Kindergarten besuchten (98 Kinder).
Die Investitionsumlage wird je Kind auf 306,1224 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 156.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.