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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld ​​​​​​​(Landkreis Bamberg) für das Haushaltsjahr 2024

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld hat am 08.04.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 24.05.2024 Nr. 11.1-941.2 Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekanntgemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Zimmer Nr. 2, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 29.07.2024 – 05.08.2024 öffentlich ausliegt.

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VgemO, §§ 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.417.800,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  192.000,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 956.700,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 3.164 Einwohner festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 302,37042 € festgesetzt.

(2) Investitionsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 114.600,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 3.164 Einwohner festgesetzt.

3.

Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 36,219974 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 236.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Stadelhofen, den 18.07.2024
Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Thomas Betz
Gemeinschaftsvorsitzender