Am 15.08.2023 sind die vierteljährlichen Raten der Grund- und Gewerbesteuer sowie der 2. Abschlag der Abwasser- und Wassergebühren für das Jahr 2023 zur Zahlung fällig.
Für alle Lastschriftteilnehmer: Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Bankkonto ausreichend gedeckt ist, um Gebühren zu vermeiden.
Alle Zahlungspflichtigen die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten die fälligen Gebühren rechtzeitig zu bezahlen, damit die Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden kann.