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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Genehmigung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wattendorf gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit Bescheid vom 17.07.2023, Nr. 41.2-6100-3950 hat das Landratsamt Bamberg die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wattendorf genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wattendorf wirksam.

Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen, während folgender Zeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen:

Montag:

09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Dienstag – Freitag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Wattendorf, den 04.08.2023
Thomas Betz
Erster Bürgermeister