Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schederndorfer Gruppe hat am 28. März 2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 23. Mai 2023 Nr. 11.1 - 941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wurde im Amtsblatt des Landkreises Bamberg 06/2023 vom 27.06.2023 gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht.
Auf Grund der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 40.220,00 € und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 11.295,00 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Betriebskostenumlage |
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| Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. |
| 2. | Investitionsumlage |
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| Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.700,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Hinweis:
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Wohnung des Verbandsvorsitzenden Georg Schmitt, Gräfenhäusling 23, 96196 Wattendorf nach vorheriger Absprache zur Einsicht bereitliegt (§4 Bekanntmachungs-verordnung) und der Haushaltsplan vom 14. August 2023 bis einschließlich 21. August 2023 öffentlich aufliegt.