Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung - GO - erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 840.700,00 € |
| und |
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| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 158.500,00 € |
| ab. |
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Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Verwaltungsumlage |
| 1.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 558.100,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
| 1.2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 auf 263 Verbandsschüler festgesetzt. |
| 1.3. | Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.122,0532 € festgesetzt. |
| 2. | Investitionsumlage |
| 2.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
| 2.2. | Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 mit insgesamt 263 Verbandsschülern zu Grunde gelegt. |
| 2.3. | Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,0000 € festgesetzt. |
| 3. | Umlage der Schülerbeförderungskosten |
| 3.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben der Schülerbeförderung wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 99.350,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler mit Beförderungsanspruch (Fahrschüler) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
| 3.2. | Der Berechnung der Umlage der Schülerbeförderungskosten wird die Schülerzahl mit Beförderungs-anspruch nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 mit insgesamt 121 Fahrschülern zu Grunde gelegt. |
| 3.3. | Die Umlage der Schülerbeförderungskosten wird je Fahrschüler auf 821,0744 € festgesetzt. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
140.100,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
| Ort, Datum | |
| Scheßlitz, 01.07.2024 | |
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| Schulverband |
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| Scheßlitz - Grundschule |
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| Roland Kauper |
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| Schulverbandsvorsitzender |