Der 1. Bürgermeister berichtet:
1. KITA-Neubau
Die Ausschreibung für das Wärme-Dämm-Verbund-System (Türen und Fenster), Metallbau mit Verglasungsarbeiten und der Trockenbau sind abgeschlossen. Der Kindergartenzweckverband hat die weiteren Vergaben in der Junisitzung auf den Weg gebracht. Die Vorbereitungen der Holzrahmenbauweise laufen bereits, die Firma wird zeitnah mit den Arbeiten beginnen. Ein Entwässerungsschacht südlich gelegen Richtung Sportplatz wurde gefunden und höher gelegt, um spätere Unterhaltsmaßnahmen durchführen zu können.
2. Verlegung von Kabelrohren Nähe der GVS Steinfeld-Hohenhäusling
die Deutsche Telekom Technik GmbH beabsichtigt im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH eine Baumaßnahme in der Gemeinde Stadelhofen, Gemarkung Steinfeld durchzuführen.
Die Firma ist mit der Planung beauftragt. Es handelt sich hierbei um die Realisierung eines Kundenauftrags am Flurstück 1451/1, Gemarkung Steinfeld.
Die Kabelrohre sollen im Tiefbau auf einem ca. 275m langen Abschnitt im Randbereich des Feldweges verlegt werden.
Seit der Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist die Einholung der Zustimmung nach § 127 TKG per Mail offiziell zulässig, auch die Zustimmung kann nun per Mail erfolgen und ist über das TKG rechtlich abgesichert.
Die Grundlage für die Errichtung der Leitungen auf öffentlichen Wegen ist im TKG festgeschrieben. Die Zustimmung muss zugunsten der Telekom Deutschland GmbH als Nutzungsberechtigte nach § 127 i.V.m. § 125 TKG erteilt werden.
Wir bitten sie um Überprüfung, ob aus ihrer Sicht besondere Auflagen zu beachten sind. Soweit Einwände geltend gemacht werden, bitte wir um schriftliche Mitteilung der Gründe.
3. Ferienprogramm 2024
Auch in diesem Jahr findet wieder ein abwechslungsreiches Ferienprogramm statt. Der 1.Bürgermeister möchte alle Kinder und Jugendliche herzlich zu den Veranstaltungen einladen und sich schon jetzt bei den Verantwortlichen ganz besonders bedanken für ihre Zeit und Engagement.
4. WV Steinfeld Ortsnetzsanierung BA 2024-2026
Die Firma Pfaffinger Bau hat die Einrichtung des Baulagerplatzes am 02.07.24 abgeschlossen, u. a. wurden die Baustelleneinrichtungsflächen auf der Flur Nr. 760/23, Lagerflächen auf der Flur Nr. 1738 und Bereitstellungsflächen auf der Flur Nr.1730 in der Gemarkung Steinfeld eingerichtet.
Der Bauabschnitt 1 wurde bei Steinfeld 27 begonnen und wird entlang der Wiesent Richtung Osten zu Steinfeld 31 weitergeführt.
Je nach Baustellenfortschritt folgen die Querung der Wiesent, die Querung der B22 und die weiteren Wasserleitungsauswechslungen.
Die neuen Wasserleitungen werden jeweils mittels einer Druckprobe geprüft, gespült, desinfiziert, beprobt und schließlich an den bestehenden Knotenpunkt der Wasserleitung vom „Wasserberg“ angeschlossen.
Der erste Jour-Fixe Termin erfolgte am 23.07.24 in Abstimmung mit der Baufirma und der Gemeinde (wöchentlich dienstags um 15.30 Uhr) auch Steinfelder Gemeinderäte waren anwesend.
5. Korrosionsschutzarbeiten 110 KV-Leitung
Laut Aussage von Frau Meyerhofer von der Firma Bayernwerk sollen die Korrosionsschutzarbeiten an den Strommasten ab den 23.07.24 beginnen und ca. bis September 24 andauern.
Anbau einer offenen Unterstellhalle, Gemarkung Steinfeld, Flur-Nr. 1306
Der Bauherr beabsichtigt den Anbau einer Unterstellhalle an die bestehende landw. Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1306 der Gemarkung Steinfeld.
Das Grundstück befindet sich lt. FNP der Gemeinde Stadelhofen im Außenbereich und wurde als privilegiertes Bauvorhaben eingereicht.
Der Bauherr hat einen landw. Betrieb.
Zu dem Antrag wird eine Abweichung nach §63 Abs. 2 BayBO beantragt.
Der Anbau hält die erforderlichen Abstandflächen nicht ein. Es kommt zu einer Überlappung der Abstandsflächen zwischen den Neubau und dem Bestandsgebäude.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig
Beschluss:
Der beantragten Abweichung wird stattgegeben.
Abbruch und Ersatzneubau einer Scheune, Gemarkung Schederndorf, Flur-Nr. 4
Der Bauwerber legt den Abbruch einer Scheune und für den für den Ersatzneubau einer Scheune auf dem Grundstück FI.Nr. 4 der Gemarkung Schederndorf, Planunterlagen vor.
Der Abbruch einer in Holzbauweise baufälligen Scheune, welche direkt an eine bestehende Scheune angebaut ist, soll abgerissen werden.
Als Ersatzbau soll anschließend in gerader Linie ein Neubau einer Scheune mit Satteldach erfolgen.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist ortsüblich erschlossen.
Zu dem Antrag wird eine Abweichung nach §63 Abs. 2 BayBO beantragt.
Der Anbau hält die erforderlichen Abstandsflächen nicht ein. Die Abstandsfläche der Scheune an der Ostseite erstreckt sich aufgrund der Grenznähe bzw. Grenzbebauung überwiegend auf das Nachbargrundstück Fl.Nr. 7.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch einer Scheune und Ersatzneubau einer Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 4 der Gemarkung Schederndorf wird erteilt.
Der beantragten Abweichung wird stattgegeben.
Feuerwehrhaus Hohenhäusling; Antrag auf Übernahme der Kosten für den Austausch einer Fensterscheibe
Die FFW Hohenhäusling hat mit dem Aufbau der Kirchweih bemerkt, dass im Schulungsraum eine Fensterscheibe defekt war. Aufgrund der Dringlichkeit des Festes wurde bei der Schreinerei Lothar Hübner ein sofortiger Austausch der Scheibe veranlasst. Die FFW Hohenhäusling bittet die Gemeinde Stadelhofen mit Schreiben vom 23.06.2024 um die Übernahme der Kosten in Höhe von 48,20 €.
Beschluss:
Die Kosten für die Fensterreparatur werden übernommen.
Künftig sollen solche Kleinbeträge vom 1. Bürgermeister genehmigt werden.
FFW Hohenhäusling; Zuschuss zur Anschaffung von Geräten/Maschinen für die Pflege der gemeindlichen Grünflächen
Die FFW Hohenhäusling hat für die Pflege der gemeindlichen Grünflächen neue Geräte und Maschinen angeschafft. Es wurde sich für einen Rasentraktor, einen Hand-Rasenmäher und einen Vertikutierer entschieden. Sie beantragen deshalb mit Schreiben vom 23.06.2024 einen Zuschuss bei der Gemeinde Stadelhofen. Die Rechnungen liegen insgesamt bei 5.923,00 €.
Beschluss:
Die Gemeinde gewährt auf die Anschaffungskosten einen Zuschuss von 10 % = 592,30 €.
Ortsgemeinschaft Hohenhäusling; Zuschuss zur Anschaffung einer Motorsense
Die Ortsgemeinschaft Hohenhäusling hat für die Pflege der gemeindlichen und privaten Flächen eine Motorsense angeschafft. Sie beantragen deshalb mit Schreiben vom 23.06.2024 einen Zuschuss bei der Gemeinde Stadelhofen. Die Rechnung für die Motorsense liegt bei 865,36 €.
Ortsgemeinderätin Stark erklärt, dass es bei den privaten Flächen nur um die Flächen der Ortsgemeinschaft, d.h. um die Flächen der Kläranlage handelt. Betreiber der Abwasserbeseitigungsanlage Hohenhäusling ist formal die Gemeinde. Damit handelt es sich auch um gemeindliche Arbeiten, die dort ausgeübt werden.
Beschluss:
Die Gemeinde gewährt einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten in Höhe von 10 % = 86,50 €.
Regionalplan Oberfranken-Ost; Teilkapitel 6.5.2 Windenergie - vorgezogene Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Der Regionale Planungsverband West (für Stadelhofen) hat über eine vorgezogene Fortschreibung des Regionalplanes Oberfranken-Ost informiert und um Stellungnahme bis 19.07.2024 gebeten. Der 1. Bürgermeister informiert über die geplanten Flächen im Bereich des Regionalplanes West, v.a. um die Potentialfläche bei Hollfeld.
Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.
BVA Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Gmkg. Stadelhofen Fl.Nr. 3230 OT Eichenhüll
Der Tagesordnungspunkt wird mit Einverständnis des Gremiums nachträglich auf die Tagesordnung genommen.
Die Bauwerber legen für die Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FI.Nr. 3230 der Gemarkung Eichenhüll Planunterlagen vor.
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage.
Die Errichtung des Gebäudes ist Außerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes des Gemeinde Stadelhofen und auf einem Grundstück, welches sich nicht im Eigentum des Bauherren befindet. Mit dem Grundstückeigentümer wurde bereits eine Grundstücksverhandlung geführt.
Das Grundstück ist nicht erschlossen und hier wären überlange Hausanschlüsse erforderlich.
As betroffene Grundstück ist bauplanungsrechtlich dem Außenberiech zuzurechnen, da es sich nicht innerhalb des Bebauungszusammenhangs von Eichenhüll befindet.
Im Außenbereich ist die Errichtung eines Gebäudes baugenehmigungspflichtig, sofern es nicht einem landw.- oder forstwirtschaftlichen Betrieb als notwendiges Betriebsgebäudes dienst.
Im Außenbereich sind grundsätzlich nur die sog. Privilegierten Bauvorhaben i.S. des § 35 (1) BauGB zulässig. Als sonstiges nicht privilegiertes Gebäude beeinträchtigt es öffentl. Belange. Es widerspricht den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadelhofen, in den das Baugrundstück als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 3230 der Gemarkung Stadelhofen wird nicht erteilt.
Verschiedenes; Ortsschild Steinfeld nach Hohenhäusling
Das Ortsschild von Steinfeld nach Hohenhäusling ist nicht mehr lesbar und ist krumm.
Verschiedees; 30 er Schild Hohenhäusling
Das Verkehrsschild „30“ beim Ortsschild von Hohenhäusling nach Steinfeld ist stark eingewachsen und müsste frei geschnitten werden.
Verschiedenes; Schotterlager für die Baustelle Wasserleitungssanierung Steinfeld
Steinfelder Bürger sind besorgt, dass Mehrkosten entstehen und begründen das u.a. damit, weil auf einer landwirtschaftlichen Fläche Richtung Schederndorf eine Fläche angepachtet und hergerichtet wurde, um Schotter zu lagern.
Es wird klargestellt, dass die Gemeinde der Fa. Pfaffinger gemeindliche Flächen angeboten hat, die auch teilweise genutzt werden. Als Schotterlagerplatz hat Pfaffinger aber diese Fläche ausgewählt. Die Kosten sind in der Position im Leistungsverzeichnis „Baustelleneinrichtung“ berücksichtigt.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Montag, 16.09.2024 um 19.30 Uhr statt.