Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich "Stadelhofen - Krenbühl II", der Gemeinde Stadelhofen, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauBG)
Der Gemeinderat von Stadelhofen hat in seiner Sitzung am 20. November 2023 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich "Stadelhofen - Krenbühl II", der Gemeinde Stadelhofen, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Der vorgelegte Entwurf vom 10. Juni 2025, wurde vom Gemeinderat, in seiner Sitzung vom 16.06.2025, gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, beschlossen.
Der Geltungsbereich der Satzung richtet sich nach dem Planentwurf des Architekturbüros Georg Dietz, Weismain, in der Fassung vom 10.06.2025.
Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan M. 1 : 5000 ersichtlich und rot gekennzeichnet.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf der Planung, sowie die Begründung in der Zeit vom
26. August 2025 bis einschließlich 30. September 2025 (= Auslegungsfrist)
bei der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Bauverwaltung II. Stock, Zi.Nr. 11, 96187 Stadelhofen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Hinweise:
| • | Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachtem Verfahren aufgestellt, gemäß § 13 Abs 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. |
| • | Zu den Auslegungsunterlagen können innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist, während den üblichen Dienststunden, Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. |
| • | Nicht fristgerecht vorgebrachte oder eingegangene Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen können nicht berücksichtigt werden. |
| • | Über die vorgebrachten Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen befindet der Gemeinderat. |
Die dazugehörigen Anlagen (Plan, Begründung) finden Sie auf unserer Homepage unter der Gemeinde Stadelhofen/Bauen und Gewerbe.