Der stellvertretende Verbandsvorsitzende der Wahlperiode 2020 - 2026, Bgm. Thomas Betz, erläutert, dass die Wahl des Verbandsvorsitzenden in geheimer Wahl mit Stimmzettel zu erfolgen hat, welche bereits von der Verwaltung vorbereitet wurden.
In den Wahlausschuss werden folgende Verbandsmitglieder
| 1. | Matthias Lieb |
| 2. | Michael Deinhart |
| 3. | Stefanie Schubert |
berufen.
Der Wahlausschuss bat um Wahlvorschläge:
| 1. | Mirjam Stark…. |
Die anschließende Wahl des Verbandsvorsitzenden bringt folgendes Ergebnis:
| Stimmberechtigt sind | 11 Personen |
| abgegebene Stimmzettel | 11 |
| davon gültige Stimmzettel | 11 |
| davon ungültige Stimmzettel | 0 |
von den gültigen Stimmen entfallen auf Mirjam Stark insgesamt 11 Stimmen.
Der Wahlausschuss stellt fest, dass Mirjam Stark mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit zum/r neuen Verbandsvorsitzenden des Zweckverbandes Kindergarten Stadelhofen gewählt ist.
Der Wahlausschuss fragt den/die Gewählte/n, ob er/sie die Wahl annimmt. Der/die Gewählte nimmt die Wahl an.
Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden
Die neu gewählte Vorsitzende übernimmt die Sitzungsleitung und bittet den Wahlausschuss auch die Wahl für den Stellvertretenden Vorsitzenden durchzuführen.
Der Wahlausschuss bittet um Vorschläge für den Stellvertretenden Vorsitzenden.
| 1. | Thomas Betz |
Die anschließende Wahl des Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden bringt folgendes Ergebnis:
| Stimmberechtigt sind | 11 Personen |
| abgegebene Stimmzettel | 11 |
| davon gültige Stimmenzettel | 11 |
| davon ungültige Stimmenzettel | 0 |
von den gültigen Stimmen entfallen auf Thomas Betz insgesamt 11 Stimmen.
Der Wahlausschuss stellt fest, dass Thomas Betz mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit zum neuen stellvertretenden Verbandsvorsitzenden des Zweckverbandes Kindergarten Stadelhofen gewählt ist.
Der Wahlausschuss fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband Kindertagesstätte Stadelhofen
Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und die Mitglieder der Verbandsversammlung werden in der Satzung geregelt.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt den vorliegenden Entwurf der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband Kindertagesstätte Stadelhofen als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Sitzungsentschädigung wird damit auf 35 € angehoben werden, die für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf 60 €/Prüfungsjahr.
Geschäftsordnung für den Zweckverband Kindergarten Stadelhofen
Der Entwurf der Geschäftsordnung für den Zweckverband Kindertagesstätte Stadelhofen wird den Verbandsräten in der Sitzung am 22.07.2026 vorgestellt.
Beschluss:
Der Entwurf der Geschäftsordnung für den Zweckverband Kindertagesstätte Stadelhofen wird als Geschäftsordnung beschlossen. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Bestellung der Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss
In der Entschädigungssatzung ist geregelt, dass der Zweckverband einen Rechnungsprüfungsausschuss mit vier Mitgliedern bildet. Die Verbandsversammlung beschließt über den Vorsitzenden.
Bisher war Stadelhofen mit zwei, Wattendorf und Weismain mit je einem Ausschussmitglied vertreten.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung bestellt die nachfolgenden Personen zu Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses:
| Kommune | Verbandsrat | Stellvertreter |
| Stadelhofen | Volker Deinhard | Frank Grasser |
| Stadelhofen | Verena Endres | Michael Deinhart |
| Wattendorf | Andreas Düthorn | Matthias Lieb |
| Weismain | Matthias Müller, 1. Bgm | Stefanie Schubert |
Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wird Verena Endres bestellt.
Örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2024 und 2025, Berichte und Feststellungen
Die Prüfung der Jahresrechnungen 2024 und 2025 wurde von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses durchgeführt. Die Punkte, die zu Feststellungen geführt haben, werden der Zweckverbandsversammlung erläutert.
Beschluss:
Die Berichte über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 werden bekannt gegeben. Die von der Vorsitzenden veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihr gegebene weitere Aufklärung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen der Zweckverbandsversammlung erfolgt ist, hiermit nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnungen 2024 und 2025 werden gemäß Art. 102 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung festgestellt.
Entlastung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt die Zweckverbandsversammlung nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung fest und beschließt gleichzeitig über die Entlastung. Die Jahresrechnungen 2024 und 2025 wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft und die Jahresrechnungen festgestellt.
Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung beschließt die Entlastung der Jahresrechnungen 2024 und 2025 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 24.09.2026 um 19 Uhr statt.
Die Sitzung soll in der Kita beginnen, um die Gebäudlichkeiten zu besichtigen.